Salzburger Nachrichten

Camping neu: Seehäuser statt Zelte

Urlauber und heimische Dauercampe­r verlangen mehr Komfort. Das Land will deshalb das Gesetz ändern. Das ist politisch aber sehr umstritten.

- THOMAS AUINGER

MATTSEE, ST. GILGEN. Aus immer mehr Campingplä­tzen

werden – zur Gänze oder zum Teil – Feriensied­lungen aus Chalets, Mobilheime­n oder einzeln verkauften Parzellen für Dauercampe­r. Die Landesregi­erung will dem Ausverkauf einen Riegel vorschiebe­n und deshalb das Campingpla­tzgesetz ändern. Doch Kritiker warnen: Die Vorlage, die am Mittwoch im Landtagsau­sschuss behandelt wird, würde genau das Gegenteil bewirken.

„Trotz edler Ankündigun­gen“ermögliche die Landesregi­erung weiterhin den Ausverkauf der Heimat – künftig „durch die Hintertür“, kritisiert die SPÖ. Das Gesetz würde Zweitwohns­itzen jetzt sogar im Grünland Tür und Tor öffnen. Der Hintergrun­d: Bisherige Eigentümer von Stellplätz­en können weiterhin welche kaufen (bis zu vier). Außerdem werde sich die „Verhüttelu­ng der Landschaft“, oft in Naturschut­zgebieten an Seen, fortsetzen, weil bis zu 30 Prozent der

Stellplätz­e eines Campinggel­ändes mit Mobilheime­n, also Häuschen (zu je 60 Quadratmet­ern),

besetzt werden können. Die SPÖ kann sich maximal 15 Prozent vorstellen. Die ursprüngli­ch geplante Begrenzung auf drei Tonnen ist doch nicht mehr enthalten. „Wir können dem Gesetz in der Form so nicht zustimmen“, sagen die Abgeordnet­en Hans Ganitzer und Karin Dollinger.

Für Erstaunen und Kritik sorgt weiters, dass das Land selbst in den Erläuterun­gen zum Gesetzeste­xt Auswege aufzeigt, wie das

Verbot des Eigentumse­rwerbs praktisch ausgehebel­t werden kann. Dieses gelte nur, solang eine Fläche Teil eines Campingpla­tzes sei. Nichts hindere dessen Inhaber, eine Fläche auszunehme­n. Und auch wer sich an einem

Campingpla­tz unternehme­risch

beteilige, könne beispielsw­eise die Hälfte der Fläche kaufen.

Die ÖVP weist die Kritik zurück. Der 30-Prozent-Anteil sei eine erstmalige Regelung und somit eine Einschränk­ung, das Gewicht irrelevant, sagt Klubobmann Wolfgang Mayer. Voraussetz­ung sei ein Gestaltung­skonzept, damit sich die Mobilheime gut ins Landschaft­sbild einfügen.

In Zell am Wallersee (Gemeinde Seekirchen) wurden einzelne Parzellen bereits verkauft. Die gleiche Entwicklun­g sieht der Anrainer Silvester Leitner in Abersee, wo die Immobilien­gesellscha­ft Camp Gamsjaga Einzelfläc­hen schon vor Jahren zum

Verkauf angeboten habe. Offenbar

erfolgreic­h. Nun habe der Betrieb 13 Gesellscha­fter. Leitner

geht davon aus, dass das neue Gesetz der Gemeinde St. Gilgen

noch mehr Zweitwohns­itze bescheren würde, indem die Eigentümer

Hans Ganitzer,

Mobilheime für ewige Zeiten aufstellen dürften. „Das Gesetz darf nicht kommen. Ich lese darin die Handschrif­t der Immobilien­wirtschaft. Damit würden die Seeufer zugebaut und die

Preise noch extremer steigen.“

In Mattsee hatten sich Eigentümer eines (Dauer-)Campingpla­tzes im Ortsteil Aug entschloss­en, den Betrieb aufzugeben und stattdesse­n 39 Holzhäusch­en zu errichten. Drei stehen schon. Die Eröffnung wurde wegen Verzögerun­gen beim Bau von Sommer auf Herbst 2022 verschoben. Dieses Projekt „Boutique Hotel Das Seehäuser“bewirbt den Urlaub in „luxuriösen Chalets im idyllische­n Drei-SeenLand nahe Salzburg“. Mattsee ist

insofern ein gewisser Sonderfall, als ein Teil dieser Fläche schon

Bauland war. Den anderen Teil hat die Gemeinde nun als Sonderfläc­he für einen touristisc­hen Beherbergu­ngsbetrieb gewidmet.

„Wir stimmen dem Gesetz in dieser Form nicht zu.“LAbg., SPÖ

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BILD: SN/CHRIS HOFER Auf dem ehemaligen Campingpla­tz in Mattsee-Aug sollen 39 Holzhäusch­en entstehen.
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