Das Land will ein neues Campingplatzgesetz
Der Landesgesetzgeber will
einen Mittelweg beschreiten, „der das Interesse der Gäste an einem komfortablen Aufenthalt und das öffentliche Interesse an der Bewahrung des Charakters von Campingplätzen und am Schutz der Natur in sich vereint“. Künftig könne
an einzelnen Stellplätzen nur mehr ein Bestandsrecht ausschließlich zu touristischen Zwecken, aber kein Eigentum mehr begründet werden.
Es gibt aber Ausnahmen. Die Nutzungsbeschränkung auf Tourismus gilt nicht für Eigentümer,
die schon fünf oder weniger Stellplätze besitzen.