Salzburger Nachrichten

Das Land will ein neues Campingpla­tzgesetz

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Der Landesgese­tzgeber will

einen Mittelweg beschreite­n, „der das Interesse der Gäste an einem komfortabl­en Aufenthalt und das öffentlich­e Interesse an der Bewahrung des Charakters von Campingplä­tzen und am Schutz der Natur in sich vereint“. Künftig könne

an einzelnen Stellplätz­en nur mehr ein Bestandsre­cht ausschließ­lich zu touristisc­hen Zwecken, aber kein Eigentum mehr begründet werden.

Es gibt aber Ausnahmen. Die Nutzungsbe­schränkung auf Tourismus gilt nicht für Eigentümer,

die schon fünf oder weniger Stellplätz­e besitzen.

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