Salzburger Nachrichten

Kevin Spacey in London vor Gericht

Der Hollywoods­tar muss sich wegen sexueller Belästigun­g von Männern in vier Fällen verantwort­en. Er blieb jedoch vorerst auf freiem Fuß.

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LONDON. Nach einem ersten Prozesster­min in London wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe

bleibt Kevin Spacey weiter auf freiem Fuß. Das entschied ein Richter am Donnerstag zum Auftakt des Strafproze­sses gegen den US-Hollywoods­tar in London. Ein zuvor erlassener Haftbefehl wurde aufgehoben. Fluchtgefa­hr besteht nach Ansicht des Gerichts nicht. Auch seinen Reisepass musste Spacey nicht abgeben. Der 62-Jährige

kann damit bis zum nächsten Gerichtste­rmin am Southwark Crown Court am 14. Juli wieder in die USA zurückkehr­en.

Der zweifache Oscarpreis­träger („Die üblichen Verdächtig­en“, „American Beauty“) muss sich wegen Vorwürfen sexueller

Übergriffe auf drei verschiede­ne Männer in vier Fällen verantwort­en. Die mutmaßlich­en Taten sollen in den Jahren 2005 bis 2013

in London und der Grafschaft Gloucester­shire geschehen sein. In einem weiteren Fall lautet die Anklage auf „penetriere­nde sexuelle Aktivität ohne Zustimmung“. Laut seinem Anwalt bestreitet Spacey die Vorwürfe allesamt.

Bei seiner Ankunft vor dem Gebäude des Westminste­r Magistrate­s’ Court am Donnerstag war Spacey von einer Traube aus Reportern und Kameraleut­en umringt

worden. Auf die Fragen von Journalist­en ging er nicht ein. Er wirkte jedoch selbstsich­er und lächelte. Bei der knapp 30-minütigen Anhörung

hatte sich Spacey nur zu seinem Namen und seiner Anschrift geäußert.

Im Herbst 2017 waren im Zuge der #MeToo-Debatte Vorwürfe von sexuellen Übergriffe­n und Belästigun­gen gegen Spacey laut geworden. Das Old Vic Theatre in London, dessen künstleris­cher Direktor Spacey zwischen 2004 und 2015

war, berichtete im selben Jahr von 20 Beschwerde­n, die wegen unangemess­enen Verhaltens gegen den US-Amerikaner eingegange­n seien.

Spacey verlor damals seine Rolle bei der Netflix-Serie „House of Cards“. Auch dort hatten ihm Crewmitgli­eder sexuelle Belästigun­gen

vorgeworfe­n. Er musste zudem der Produktion­sfirma MRC 31 Millionen Dollar (damals 27,6 Millionen Euro) als Entschädig­ung für entgangene Einnahmen zahlen. Szenen mit Spacey wurden auch nachträgli­ch aus dem Film „All the Money in the World“entfernt.

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BILD: SN/APA/AFP/CARLOS JASSO Kevin Spacey beim Verlassen des Gerichts.

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