Bewohnerin war wund gelegen: Volksanwaltschaft prüfte Heim
SALZBURG-STADT. Im Seniorenwohnheim der Senecura in Salzburg-Lehen können derzeit aus Personalmangel keine
Bewohner aufgenommen werden. Zudem prüfte zuletzt eine Kommission der Volksanwaltschaft die Einrichtung. Entsprechende SN-Informationen bestätigte das Büro des
ressortzuständigen LH-Stv. Heinrich Schellhorn (Grüne). Es soll mehrere Kündigungen
beim Personal gegeben haben und es gebe einen Aufnahmestopp für Bewohner. Man habe ein Schreiben der Volksanwaltschaft bekommen und der Untersuchungskommission auch Unterlagen und Stellungnahmen weitergeleitet.
Anlassfall sei eine wund gelegene Frau gewesen. Nach dem Besuch der Kommission
habe man umgehend reagiert und zwei Tage später die Heimaufsicht in die Einrichtung in Lehen geschickt. Die Heimaufsicht sei auch noch ein zweites Mal dort gewesen.
Die wund gelegene Frau sei drei Mal vom Krankenhaus abgewiesen worden. Erst nach dem Besuch der Kommission
sei die Frau schließlich stationär aufgenommen worden, heißt es aus dem Büro von Schellhorn.
Die Stadt Salzburg hat für das Heim mit 90 Plätzen volles Zuweisungsrecht. Aus der Seniorenberatung der Stadt Salzburg heißt es, dass man dort seit Mai keine Personen mehr zuweisen konnte. Man habe auch die
mündliche Auskunft bekommen, dass bis Herbst keine weiteren Aufnahmen mehr möglich seien.
Laut Senecura gibt es in dem Heim keinen Aufnahmestopp, es
bestehe kein Zusammenhang mit dem Besuch der Volksanwaltschaft, heißt es auf Nachfrage. Bei ausreichend verfügbarem Personal könnten auch neue Bewohnerinnen und Bewohner aufgenommen werde. Man tue alles dafür, um neues Personal zu rekrutieren und auszubilden. Bei der kostenlosen Senecura-Beratung für Pflegeausbildung habe
man bereits 200 interessierte
Personen vermitteln können.
Von der Volksanwaltschaft heißt es, dass man einzelne Fälle nicht kommentieren könne. Bei Untersuchungen stelle man aber in vielen Fällen fest, dass zu wenig qualifiziertes Personal vorhanden sei, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. Die weitere Vorgangsweise hänge immer davon ab, wie eklatant der Mangel sei. „Der Personalmangel kann derart eklatant sein, dass für die Betreuung der Bewohner nicht genug qualifiziertes Personal vorhanden ist und wir sogar Missstände
in der Pflege feststellen. Wenn das dermaßen schlimm ist, dann
leitet die Untersuchungskommission einen Bericht an die
Volksanwaltschaft weiter.“Daraufhin werde der Träger informiert, „dem das meist nicht ganz unbekannt ist“, sagt Volksanwalt
Achitz. Auch die Aufsichtsbehörde, in dem Fall das jeweilige Bundesland, werde informiert. Diese müsse dann reagieren und entweder festlegen, dass keine weiteren Personen aufgenommen
werden, oder sogar, dass welche abgegeben werden müssen. „Wird nicht reagiert, dann wird der Sachverhalt öffentlich gemacht. Es geht immerhin um die Einhaltung der Menschenrechte.“
„Stellen oft fest, dass zu wenig qualifiziertes Personal da ist.“Bernhard Achitz, Volksanwalt