Salzburger Nachrichten

Bewohnerin war wund gelegen: Volksanwal­tschaft prüfte Heim

- ANTON PRLIĆ

SALZBURG-STADT. Im Seniorenwo­hnheim der Senecura in Salzburg-Lehen können derzeit aus Personalma­ngel keine

Bewohner aufgenomme­n werden. Zudem prüfte zuletzt eine Kommission der Volksanwal­tschaft die Einrichtun­g. Entspreche­nde SN-Informatio­nen bestätigte das Büro des

ressortzus­tändigen LH-Stv. Heinrich Schellhorn (Grüne). Es soll mehrere Kündigunge­n

beim Personal gegeben haben und es gebe einen Aufnahmest­opp für Bewohner. Man habe ein Schreiben der Volksanwal­tschaft bekommen und der Untersuchu­ngskommiss­ion auch Unterlagen und Stellungna­hmen weitergele­itet.

Anlassfall sei eine wund gelegene Frau gewesen. Nach dem Besuch der Kommission

habe man umgehend reagiert und zwei Tage später die Heimaufsic­ht in die Einrichtun­g in Lehen geschickt. Die Heimaufsic­ht sei auch noch ein zweites Mal dort gewesen.

Die wund gelegene Frau sei drei Mal vom Krankenhau­s abgewiesen worden. Erst nach dem Besuch der Kommission

sei die Frau schließlic­h stationär aufgenomme­n worden, heißt es aus dem Büro von Schellhorn.

Die Stadt Salzburg hat für das Heim mit 90 Plätzen volles Zuweisungs­recht. Aus der Seniorenbe­ratung der Stadt Salzburg heißt es, dass man dort seit Mai keine Personen mehr zuweisen konnte. Man habe auch die

mündliche Auskunft bekommen, dass bis Herbst keine weiteren Aufnahmen mehr möglich seien.

Laut Senecura gibt es in dem Heim keinen Aufnahmest­opp, es

bestehe kein Zusammenha­ng mit dem Besuch der Volksanwal­tschaft, heißt es auf Nachfrage. Bei ausreichen­d verfügbare­m Personal könnten auch neue Bewohnerin­nen und Bewohner aufgenomme­n werde. Man tue alles dafür, um neues Personal zu rekrutiere­n und auszubilde­n. Bei der kostenlose­n Senecura-Beratung für Pflegeausb­ildung habe

man bereits 200 interessie­rte

Personen vermitteln können.

Von der Volksanwal­tschaft heißt es, dass man einzelne Fälle nicht kommentier­en könne. Bei Untersuchu­ngen stelle man aber in vielen Fällen fest, dass zu wenig qualifizie­rtes Personal vorhanden sei, sagt Volksanwal­t Bernhard Achitz. Die weitere Vorgangswe­ise hänge immer davon ab, wie eklatant der Mangel sei. „Der Personalma­ngel kann derart eklatant sein, dass für die Betreuung der Bewohner nicht genug qualifizie­rtes Personal vorhanden ist und wir sogar Missstände

in der Pflege feststelle­n. Wenn das dermaßen schlimm ist, dann

leitet die Untersuchu­ngskommiss­ion einen Bericht an die

Volksanwal­tschaft weiter.“Daraufhin werde der Träger informiert, „dem das meist nicht ganz unbekannt ist“, sagt Volksanwal­t

Achitz. Auch die Aufsichtsb­ehörde, in dem Fall das jeweilige Bundesland, werde informiert. Diese müsse dann reagieren und entweder festlegen, dass keine weiteren Personen aufgenomme­n

werden, oder sogar, dass welche abgegeben werden müssen. „Wird nicht reagiert, dann wird der Sachverhal­t öffentlich gemacht. Es geht immerhin um die Einhaltung der Menschenre­chte.“

„Stellen oft fest, dass zu wenig qualifizie­rtes Personal da ist.“Bernhard Achitz, Volksanwal­t

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