Unis: Zu wenig Förderung für behinderte Menschen
WIEN. An den Universitäten ist laut Rechnungshof (RH) bei der Gleichstellung behinderter Menschen noch viel zu tun, und zwar sowohl
beim Personal als auch bei den Studierenden: So erfüllt derzeit laut einem aktuellen Bericht über die Jahre 2015 bis 2020 keine einzige Uni die gesetzliche Einstellungspflicht behinderter Mitarbeiter, Gebäude seien nicht immer barrierefrei zugänglich und relevante Informationen teils schwer auffindbar. Laut Behinderteneinstellungsgesetz muss auf 25 Bedienstete ein begünstigter Behinderter eingestellt werden – eine Quote, die an keiner einzigen Uni
eingehalten wurde.