Salzburger Nachrichten

Japan muss keinen Schadeners­atz leisten

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TOKIO. Die Opfer der Atomkatast­rophe von Fukushima haben keinen Anspruch auf Schadeners­atz durch den japanische­n Staat.

Über zehn Jahre nach dem durch einen Tsunami ausgelöste­n Reaktorung­lück wurden alle Rechtswege ausgeschöp­ft. Japans Regierung muss demnach keine Zahlungen an Menschen leisten, deren Lebensgrun­dlagen zerstört

wurden, urteilte das Oberste Gericht am Freitag.

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