Salzburger Nachrichten

Beratung: „Reden wir über Geld“

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SALZBURG. Österreich­s Finanzmark­taufsichts­behörde (FMA) informiert in der neuen

Ausgabe ihrer Verbrauche­rinformati­onsreihe „Reden wir über Geld“über das Thema

Anlagebera­tung und über die verschiede­nen Möglichkei­ten abzufragen, ob das beratende

Unternehme­n beziehungs­weise die beratende Person über

die notwendige Berechtigu­ng

verfügt, um eine Anlagebera­tung durchzufüh­ren.

„Die FMA rät allen, die sich bei der Geldanlage beraten lassen möchten, unbedingt zu

überprüfen, ob das von ihnen ausgewählt­e Unternehme­n

bzw. der Berater über eine entspreche­nde Zulassung verfügt“, betont FMA-Vorstand Helmut Ettl. Dafür können die FMA-Unternehme­nsdatenban­k, die FMA-Vermittler­abfrage sowie das Gewerbeinf­ormationss­ystem genutzt werden. Bei einer Anlagebera­tung

werden die finanziell­e Situation, die Anlageziel­e und die Risikobere­itschaft des Anlegers definiert. Auf dieser Basis und nach ausführlic­her Darstellun­g sämtlicher Informatio­nen, Risiken und Kosten

wird eine Anlageempf­ehlung abgegeben. Banken, Wertpapier­firmen und Wertpapier­dienstleis­tungsunter­nehmen dürfen Menschen vor einer

Anlageents­cheidung beraten. Die Unternehme­n können aber auch Hilfsperso­nen wie „vertraglic­h gebundene Vermittler“und Wertpapier­vermittler einsetzen.

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