Beratung: „Reden wir über Geld“
SALZBURG. Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) informiert in der neuen
Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“über das Thema
Anlageberatung und über die verschiedenen Möglichkeiten abzufragen, ob das beratende
Unternehmen beziehungsweise die beratende Person über
die notwendige Berechtigung
verfügt, um eine Anlageberatung durchzuführen.
„Die FMA rät allen, die sich bei der Geldanlage beraten lassen möchten, unbedingt zu
überprüfen, ob das von ihnen ausgewählte Unternehmen
bzw. der Berater über eine entsprechende Zulassung verfügt“, betont FMA-Vorstand Helmut Ettl. Dafür können die FMA-Unternehmensdatenbank, die FMA-Vermittlerabfrage sowie das Gewerbeinformationssystem genutzt werden. Bei einer Anlageberatung
werden die finanzielle Situation, die Anlageziele und die Risikobereitschaft des Anlegers definiert. Auf dieser Basis und nach ausführlicher Darstellung sämtlicher Informationen, Risiken und Kosten
wird eine Anlageempfehlung abgegeben. Banken, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen dürfen Menschen vor einer
Anlageentscheidung beraten. Die Unternehmen können aber auch Hilfspersonen wie „vertraglich gebundene Vermittler“und Wertpapiervermittler einsetzen.