Tödliche Schüsse auf Polizisten
Bei einer Verkehrskontrolle soll ein 39-jähriger Mann zwei Polizisten getötet haben – um Wilderei zu vertuschen.
Nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten
bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle im Jänner in der Pfalz beginnt am Dienstag der Prozess gegen den
mutmaßlichen Täter. Der 39-Jährige ist vor dem Landgericht Kaiserslautern des Mordes angeklagt – er soll Ende Jänner eine Polizeianwärterin (24) und deren Kollegen (29) mit mehreren Gewehrschüssen getötet
haben, um Jagdwilderei zu verdecken. Der Prozess soll bis 9. September dauern – vor dem Landgericht waren vorerst 14 Termine anberaumt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte in der Tatnacht mit einem 33-jährigen Mann zum Wildern in der Westpfalz unterwegs war. Die beiden Polizisten, die in einem Zivilfahrzeug Streife fuhren, machte der geparkte
Kastenwagen am Rand einer Kreisstraße stutzig, und sie stiegen zur
Kontrolle aus. Laut Anklage hat der 39-Jährige dann überraschend einen Schuss aus der Flinte „aus kurzer Entfernung auf den Kopf“der Polizeianwärterin abgegeben. Die Frau stürzte bewusstlos auf die Straße. Der Angeklagte soll danach mit der Flinte und mit einem Jagdgewehr auf den Polizeikommissar geschossen haben. Der 29-Jährige schoss zurück, ohne den Angreifer zu treffen. Er setzte einen Notruf ab mit den Worten: „Die schießen.“
Schließlich habe der Angeklagte den Polizisten mit mehreren Schüssen schwer verletzt und am Ende
tödlich am Kopf getroffen. Als der 39-jährige Deutsche gemerkt habe, dass die Polizistin noch lebte, habe er mit der Flinte einen weiteren
Schuss auf ihren Kopf abgegeben.
Die beiden Verdächtigen flohen und wurden wenige Stunden nach der Tat im nahen Saarland festgenommen. Dem 39-Jährigen
wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem zwei Morde vor, „aus Habgier und um eine Straftat zu verdecken“. Dem 33-Jährigen wirft sie unter anderem versuchte Strafvereitelung vor – er
habe beim Verwischen der Spuren geholfen. Beide werden der
gemeinschaftlichen nächtlichen Jagdwilderei beschuldigt. Auch der 33-Jährige muss sich in dem Prozess verantworten. Psychiatrische Gutachten ergaben keine Hinweise für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit.
In den Fokus der Ermittlungen geriet schon früh die Vergangenheit des 39-Jährigen. Er war den Behörden unter anderem wegen des Verdachts der Jagdwilderei aufgefallen. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern teilte mit:
Zum Tatzeitpunkt soll der Mann seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch Wilderei und den Verkauf der Beute erzielt
haben. Doch seit April 2020 durfte er Waffen weder besitzen
noch kaufen oder leihen. Auch einen Jagdschein habe der Tatverdächtige nur bis Ende März 2020 besessen.
Den Ermittlungen zufolge könnte die Ehefrau dem Angeklagten geholfen haben. Sie habe die Flinte und das Gewehr erworben und die Waffen legal besessen. „Die näheren Umstände, wie der 39-Jährige in den Besitz der
Tatwaffen kam, sind Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen die Ehefrau wegen fahrlässiger Tötung und
Verstoßes gegen das Waffengesetz“, hieß es. Die mutmaßlichen
Tatwaffen waren im Saarland sichergestellt worden.
Verdächtige wurden wenige Stunden nach der Tat festgenommen