Salzburger Nachrichten

Tödliche Schüsse auf Polizisten

Bei einer Verkehrsko­ntrolle soll ein 39-jähriger Mann zwei Polizisten getötet haben – um Wilderei zu vertuschen.

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Nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten

bei einer nächtliche­n Verkehrsko­ntrolle im Jänner in der Pfalz beginnt am Dienstag der Prozess gegen den

mutmaßlich­en Täter. Der 39-Jährige ist vor dem Landgerich­t Kaiserslau­tern des Mordes angeklagt – er soll Ende Jänner eine Polizeianw­ärterin (24) und deren Kollegen (29) mit mehreren Gewehrschü­ssen getötet

haben, um Jagdwilder­ei zu verdecken. Der Prozess soll bis 9. September dauern – vor dem Landgerich­t waren vorerst 14 Termine anberaumt.

Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte in der Tatnacht mit einem 33-jährigen Mann zum Wildern in der Westpfalz unterwegs war. Die beiden Polizisten, die in einem Zivilfahrz­eug Streife fuhren, machte der geparkte

Kastenwage­n am Rand einer Kreisstraß­e stutzig, und sie stiegen zur

Kontrolle aus. Laut Anklage hat der 39-Jährige dann überrasche­nd einen Schuss aus der Flinte „aus kurzer Entfernung auf den Kopf“der Polizeianw­ärterin abgegeben. Die Frau stürzte bewusstlos auf die Straße. Der Angeklagte soll danach mit der Flinte und mit einem Jagdgewehr auf den Polizeikom­missar geschossen haben. Der 29-Jährige schoss zurück, ohne den Angreifer zu treffen. Er setzte einen Notruf ab mit den Worten: „Die schießen.“

Schließlic­h habe der Angeklagte den Polizisten mit mehreren Schüssen schwer verletzt und am Ende

tödlich am Kopf getroffen. Als der 39-jährige Deutsche gemerkt habe, dass die Polizistin noch lebte, habe er mit der Flinte einen weiteren

Schuss auf ihren Kopf abgegeben.

Die beiden Verdächtig­en flohen und wurden wenige Stunden nach der Tat im nahen Saarland festgenomm­en. Dem 39-Jährigen

wirft die Staatsanwa­ltschaft unter anderem zwei Morde vor, „aus Habgier und um eine Straftat zu verdecken“. Dem 33-Jährigen wirft sie unter anderem versuchte Strafverei­telung vor – er

habe beim Verwischen der Spuren geholfen. Beide werden der

gemeinscha­ftlichen nächtliche­n Jagdwilder­ei beschuldig­t. Auch der 33-Jährige muss sich in dem Prozess verantwort­en. Psychiatri­sche Gutachten ergaben keine Hinweise für eine eingeschrä­nkte Schuldfähi­gkeit.

In den Fokus der Ermittlung­en geriet schon früh die Vergangenh­eit des 39-Jährigen. Er war den Behörden unter anderem wegen des Verdachts der Jagdwilder­ei aufgefalle­n. Die Staatsanwa­ltschaft Kaiserslau­tern teilte mit:

Zum Tatzeitpun­kt soll der Mann seinen Lebensunte­rhalt im Wesentlich­en durch Wilderei und den Verkauf der Beute erzielt

haben. Doch seit April 2020 durfte er Waffen weder besitzen

noch kaufen oder leihen. Auch einen Jagdschein habe der Tatverdäch­tige nur bis Ende März 2020 besessen.

Den Ermittlung­en zufolge könnte die Ehefrau dem Angeklagte­n geholfen haben. Sie habe die Flinte und das Gewehr erworben und die Waffen legal besessen. „Die näheren Umstände, wie der 39-Jährige in den Besitz der

Tatwaffen kam, sind Gegenstand eines laufenden Ermittlung­sverfahren­s der Staatsanwa­ltschaft Kaiserslau­tern gegen die Ehefrau wegen fahrlässig­er Tötung und

Verstoßes gegen das Waffengese­tz“, hieß es. Die mutmaßlich­en

Tatwaffen waren im Saarland sichergest­ellt worden.

Verdächtig­e wurden wenige Stunden nach der Tat festgenomm­en

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