Kauf landete nie vor
63 Chalets stehen heute in Neukirchen. Die Grundverkehrskommission bekam den Grünlandkauf nie zu sehen. Das Land startet jetzt ein Verfahren.
NEUKIRCHEN. In der jüngsten
Landtagsanfrage der SPÖ-Abgeordneten Karin Dollinger und Michael Wanner an ÖVP-Regierungsmitglieder zum Thema grüner Grundverkehr standen wieder einmal die Pinzgauer Grundverkehrskommission und die 63 Nationalpark-Chalets in Neukirchen im Zentrum des Interesses.
Den Grund, auf dem die Chalets gebaut wurden, hat ein Landwirt 2008 noch als Grünland an einen niederländischen Immobilienunternehmer verkauft, der ihn später an einen Oberpinzgauer Unternehmer weiterverkaufte. Im Zuge der Überprüfungen der
Agrarabteilung des Landes hat sich laut der Anfragebeantwortung von Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) herausgestellt, dass für den Verkauf von 2008 keine Genehmigung der Grundverkehrskommission vorliegt. Die Agrarabteilung hat deshalb als Aufsichtsbehörde bei der Pinzgauer Grundverkehrskommission bzw. der Bezirkshauptmannschaft angeregt, ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Die Höchststrafe liegt derzeit allerdings bei nur 3500 Euro.
Schwaiger, der wegen des Grundverkehrs ein Jahr vor der
Landtagswahl unter Dauerbeschuss der SPÖ steht, geht damit zur Gegenoffensive über. Denn es handle sich nicht um einen Fehler der Grundverkehrskommission, sondern der Verkauf sei an ihr
vorbeigeschwindelt worden. Und zwar mithilfe seines Vorvorgängers im Ressort, des damaligen SPÖ-Landesrats Walter Blachfellner. Der Vertrag von 2008 habe durch Änderungen eine aufschiebende Wirkung gehabt und sei der Grundverkehrskommission nie vorgelegt worden, was aber nach Ansicht der Agrarabteilung nötig gewesen wäre. Schwaiger: „Das Rechtsgeschäft hat dann seine Rechtsgültigkeit erlangt, als Blachfellner die Fläche als Zweitwohnsitzgebiet gewidmet hat. Somit ist das Rechtsgeschäft aus dem grünen Grundverkehr hinauskatapultiert worden, denn Bauland ist der Grundverkehrskommission nicht vorzulegen.“Blachfellner habe die Umwidmung am 17. Juni 2013 zwei Tage
vor dem Ende seiner Zuständigkeit unterschrieben. Dollinger sagt, die Umwidmung sei zwar schlecht, aber rechtlich nicht
falsch gewesen. Der Grundverkehr
hingegen hätte rechtlich so nicht stattfinden dürfen.
Eine mit dem Geschäft vertraute Person sagt, es sei von Anfang an allen Beteiligten klar gewesen, dass ein Verkauf der Fläche nur möglich ist, wenn die
Umwidmung von Grünland zum Beherbergungsgroßbetrieb erfolgt ist. Der Neukirchner Bürgermeister Andreas Schweinberger (ÖVP) sagt, es sei eine andere Zeit
gewesen. „Es war der Wille aller Fraktionen in der Gemeinde, dieses Projekt umzusetzen. Man freute sich über die Investitionen und die Arbeitsplätze, die es
bringt. Und auch vom Land mit dem damals ressortverantwortlichen Landesrat Walter Blachfellner gab es Unterstützung. Also
wurde umgewidmet. Die SPÖ kann sich da nicht von der Verantwortung verabschieden.“Die
Widmung sei natürlich das Wesentliche für die Umsetzung des Projekts. Ohne Widmung wäre es nicht möglich gewesen. Sonst
wäre es eine landwirtschaftliche Fläche geblieben, gleich wer es gekauft hat.
Schweinberger sagt, die Chalets seien in Betrieb und die touristische Vermietung funktioniere gut. „Wir haben das gemeinsam beschlossen und die Gerichte haben sich durch alle Instanzen damit beschäftigt, ohne dass jemals etwas dabei herausgekommen wäre.“Auch die Vor
„Die Gemeinde und das Land wollten dieses Projekt.“Andreas Schweinberger, Bürgermeister Neukirchen
würfe, dass 700 Betten statt der ohne Umweltverträglichkeitsprüfung höchstens erlaubten 499 Betten in den Chalets angeboten
würden, seien im Sand verlaufen. Das Gericht habe festgestellt, dass eine Ausziehcouch kein Bett sei. „Wir leben in einem Rechtsstaat und rechtskräftige Entscheidungen
der Gerichte müssen irgendwann akzeptiert werden, egal ob sie einem passen oder nicht.“Schweinberger beklagt, dass schnell verurteilt werde. Wenn sich alle Vorwürfe als
falsch herausstellten, gebe es dann aber keine Gegendarstellung.