Salzburger Nachrichten

Rechnungsh­of will längere Begutachtu­ngen

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WIEN. Dem Rechnungsh­of ist es ein Dorn im Auge, dass die sechswöchi­ge Begutachtu­ngsfrist für Gesetzesvo­rhaben der Regierung immer wieder unterschri­tten

wird. Er nehme zwar zur Kenntnis, wenn die Frist zur Umsetzung dringender Covid-19-Maßnahmen verkürzt werden müsse. Im vergangene­n Jahr seien aber auch Entwürfe ohne PandemieZu­sammenhang mit Stellungna­hmefristen von nur wenigen

Arbeitstag­en versendet worden, kritisiere­n die Prüfer. Der Tätigkeits­bericht 2021 des Rechnungsh­ofs war am Dienstag auf der Tagesordnu­ng des Rechnungsh­ofausschus­ses.

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