Rechnungshof will längere Begutachtungen
WIEN. Dem Rechnungshof ist es ein Dorn im Auge, dass die sechswöchige Begutachtungsfrist für Gesetzesvorhaben der Regierung immer wieder unterschritten
wird. Er nehme zwar zur Kenntnis, wenn die Frist zur Umsetzung dringender Covid-19-Maßnahmen verkürzt werden müsse. Im vergangenen Jahr seien aber auch Entwürfe ohne PandemieZusammenhang mit Stellungnahmefristen von nur wenigen
Arbeitstagen versendet worden, kritisieren die Prüfer. Der Tätigkeitsbericht 2021 des Rechnungshofs war am Dienstag auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses.