Salzburger Nachrichten

Bericht zur Nachhaltig­keit wird in der EU Pflicht

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BRÜSSEL. Große Unternehme­n in der Europäisch­en Union müssen

Verbrauche­r künftig über die Nachhaltig­keit ihrer Aktivitäte­n informiere­n. Unterhändl­er der EU-Staaten und des Europaparl­aments einigten sich am Dienstagab­end auf neue Berichtspf­lichten, die ab 2024 für die Firmen gelten sollen, wie das Parlament und der französisc­he

Vorsitz der EU-Staaten mitteilten. Beide Seiten müssen die Einigung noch formell bestätigen.

Konkret sollen die neuen Regeln nach Angaben des Parlaments für

große Unternehme­n mit mehr als 250 Beschäftig­ten und einem Umsatz von 40 Millionen Euro gelten. Sie müssten über ihre Auswirkung­en unter anderem auf die Umwelt, die Menschenre­chte und die Sozialstan­dards berichten. Diese Daten sollten von unabhängig­er Seite geprüft und zertifizie­rt werden. Unternehme­n von außerhalb der EU

mit einem Jahresumsa­tz von mindestens 150 Millionen Euro müssten gleichwert­ige Vorschrift­en einhalten. Für kleinere Unternehme­n soll es Übergangsf­risten bis 2028

geben.

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