Salzburger Nachrichten

Die Praxis

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Als chaotisch erwies sich die Umsetzung des Impfpflich­tvorhabens

von Anfang an, denn beim Beschluss war die Praxis nicht mitgedacht worden. Die Einführung war in drei Phasen geplant: Anfang Februar sollte das Gesetz für alle ab

18 Jahren in Kraft treten, aber noch nicht kontrollie­rt werden. Ab Mitte März sollte die Impfpflich­t zum Kontrollde­likt werden. Und in Phase drei hätten Ungeimpfte per Stichtag eine Impfung nachweisen müssen, um einer Verwaltung­sstrafe zu

entgehen. Schon im Februar hieß es vonseiten der ELGA GmbH, die technische Umsetzung sei nicht vor

April möglich, der Verwaltung­sgerichtsh­of meldete höheren Personalbe­darf an, weil man mit einer riesigen Beschwerde­flut rechnete. Zudem gab es im Gesetz zahlreiche

Ausnahmen von der Pflicht und es herrschte immer wieder Verwirrung um die Strafen. Tatsächlic­h trat schon Phase zwei – der Impfstatus

wird im Zuge regulärer Kontrollen mitgeprüft – nie ein. Denn nach Delta war die weniger gefährlich­e Omikron-Variante gekommen und

die zuständige vierköpfig­e Fachkommis­sion, die die Impfpflich­t alle

drei Monate evaluieren sollte, empfahl

daher eine Aussetzung der Impfpflich­t für drei Monate. Das tat

sie ebenso im Mai, weil durch Omikron weiterhin keine Überlastun­g

des Gesundheit­ssystems drohte.

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