Die Praxis
Als chaotisch erwies sich die Umsetzung des Impfpflichtvorhabens
von Anfang an, denn beim Beschluss war die Praxis nicht mitgedacht worden. Die Einführung war in drei Phasen geplant: Anfang Februar sollte das Gesetz für alle ab
18 Jahren in Kraft treten, aber noch nicht kontrolliert werden. Ab Mitte März sollte die Impfpflicht zum Kontrolldelikt werden. Und in Phase drei hätten Ungeimpfte per Stichtag eine Impfung nachweisen müssen, um einer Verwaltungsstrafe zu
entgehen. Schon im Februar hieß es vonseiten der ELGA GmbH, die technische Umsetzung sei nicht vor
April möglich, der Verwaltungsgerichtshof meldete höheren Personalbedarf an, weil man mit einer riesigen Beschwerdeflut rechnete. Zudem gab es im Gesetz zahlreiche
Ausnahmen von der Pflicht und es herrschte immer wieder Verwirrung um die Strafen. Tatsächlich trat schon Phase zwei – der Impfstatus
wird im Zuge regulärer Kontrollen mitgeprüft – nie ein. Denn nach Delta war die weniger gefährliche Omikron-Variante gekommen und
die zuständige vierköpfige Fachkommission, die die Impfpflicht alle
drei Monate evaluieren sollte, empfahl
daher eine Aussetzung der Impfpflicht für drei Monate. Das tat
sie ebenso im Mai, weil durch Omikron weiterhin keine Überlastung
des Gesundheitssystems drohte.