Vor Maturajahr droht Ajla die Abschiebung
Eine 19-Jährige, die nächstes Jahr in Wien maturieren will, muss auf Geheiß des Innenressorts in ihre Heimat Serbien zurück.
WIEN. Nicht nur die Familie von Ajla, einer aus Serbien stammenden Gymnasiastin, sondern auch
ihr Umfeld an der Schule AntonKreiger-Gasse in Wien-Liesing
kann die Entscheidung der Fremdenbehörden nicht nachvollziehen: Das Bundesamt für Fremdenwesen
und Asyl (BFA) hat nach Angaben der Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch der 19-Jährigen einen Ausreiseauftrag erteilt. Bis 30. Juni soll sie Österreich verlassen,
wo sie seit sechs Jahren lebt und zur Schule geht. Gleichzeitig wurde ihr für drei Jahre ein Einreiseverbot nach Österreich auferlegt.
Damit muss eine sehr gute Schülerin um ihre Matura bangen. Schuldirektor Michael Fleck reagierte erschüttert: „Ajla ist eine super Schülerin, ein super Mensch und sie muss Österreich verlassen.“
Grund für die Vorgangsweise der Fremdenbehörden ist die komplizierte Vorgeschichte von Ajlas Vater. Dieser hatte eine Österreicherin
geheiratet und später seine Familie, darunter Ajla, nach Österreich nachgeholt. Laut SOS Mitmensch
kamen die Behörden zum Schluss, dass es sich um eine Scheinehe handelte, daher musste er Österreich
bereits vor Längerem verlassen. Das Vergehen des Vaters wurde der 19-Jährigen zum Verhängnis:
Aus Sicht des Staats muss sie ausreisen, weil sie als Schülerin kein Einkommen hat. Dabei könnte sie von einem Onkel unterstützt werden, so SOS Mitmensch.
Kritisiert wird auch, dass die Betroffene im ganzen Verfahren noch nie selbst angehört wurde –
bis zum Bundesverwaltungsgericht, das die Entscheidung des BFA im Innenministerium
bestätigt habe, wie SOS-Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak sagte.
Scharfe Kritik am Innenministerium übte auch die Bundesjugendvertretung: „Vor einem Jahr
hat die Kindeswohlkommission ihre Empfehlungen zur Wahrung des Kindeswohls in Asylverfahren vorgelegt. Bisher leider ohne Folgen. Es ist ein Skandal, dass seitdem viele weitere Kindeswohlverstöße passiert sind.“
Das BFA erklärte auf SN-Anfrage, wegen des Datenschutzes
könne es nicht auf den Einzelfall eingehen, doch eine Rückkehrentscheidung sei zu erlassen gewesen.