Streit um riesiges Holzkreuz in Garten
DÜSSELDORF. Eine Düsseldorferin muss laut Gerichtsurteil ein meterhohes Holzkreuz aus ihrem Garten entfernen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht rechtskräftig entschieden. Das Kreuz stelle eine „rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung“dar, die
nicht geduldet werden müsse. Es führe dazu, dass der Garten „die Züge einer Gedenkstätte“annehme. Die Kreuzliebhaberin und ihr
Anwalt argumentierten, die Höhe des Bauwerks von 7,36 Metern beziehe sich auf den 736 Meter hohen Berg Golgatha, auf dem Jesus gekreuzigt worden sei. Geklagt
hatte die Miteigentümerin des Zweiparteienhauses. Für die Klägerin kommt es allerdings zu spät: Sie sei ausgezogen, sagte ihr
Anwalt.