Salzburger Nachrichten

Streit um riesiges Holzkreuz in Garten

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DÜSSELDORF. Eine Düsseldorf­erin muss laut Gerichtsur­teil ein meterhohes Holzkreuz aus ihrem Garten entfernen. Das hat das Düsseldorf­er Landgerich­t rechtskräf­tig entschiede­n. Das Kreuz stelle eine „rechtswidr­ige Eigentumsb­eeinträcht­igung“dar, die

nicht geduldet werden müsse. Es führe dazu, dass der Garten „die Züge einer Gedenkstät­te“annehme. Die Kreuzliebh­aberin und ihr

Anwalt argumentie­rten, die Höhe des Bauwerks von 7,36 Metern beziehe sich auf den 736 Meter hohen Berg Golgatha, auf dem Jesus gekreuzigt worden sei. Geklagt

hatte die Miteigentü­merin des Zweipartei­enhauses. Für die Klägerin kommt es allerdings zu spät: Sie sei ausgezogen, sagte ihr

Anwalt.

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