Polizei hadert mit Tesla auf eigenem Gelände
Moderne Autos haben diskrete Kameras an Bord, die die Umgebung filmen. Das stellt Sicherheitsbehörden vor Herausforderungen.
BERLIN. Ein Verbot für Autos der Marke Tesla wegen ihrer vielen
Kameras auf bestimmten Grundstücken der Berliner Polizei hat
Aufsehen und Irritationen ausgelöst. In einem internen Rundschreiben wurde das „Verbot“
für die Bereiche des Polizeipräsidiums und des Landeskriminalamts (LKA) angeordnet. Die Polizei befürchtete ein Sicherheitsund Datenschutzproblem, weil die Fahrzeugkameras der Teslas ständig ihre Umgebung filmen.
Am Donnerstag ruderte die Polizei zurück: Ein Sprecher erklärte, man plane zwar gerade eine Regelung für alle Grundstücke, bei der es um Autos mit Kameras und Computersystemen
gehe. Das Rundschreiben mit der Überschrift „Verbot“sei aber nur „im Vorgriff“verschickt worden
und noch nicht wirksam. Es diene „lediglich der Sensibilisierung“. Derzeit gebe es noch kein
generelles Einfahrverbot für bestimmte Fahrzeuge.
Es gelte jedoch weiter ein grundsätzliches Verbot von Tonund Bildaufnahmen in allen Sicherheitsbereichen der Polizei.
Für die Einhaltung sei jeder selbst verantwortlich, das gelte auch bei Autokameras. Damit
könnten Polizisten, Polizeifahrzeuge, die Sicherung des Geländes oder auch andere Menschen aufgezeichnet werden. Die Videos
werden auf Servern am europäischen Tesla-Firmensitz in den Niederlanden „dauerhaft gespeichert“, so die Polizei. Wie Filmaufnahmen
weiterverarbeitet würden, sei nicht geklärt. Tesla entscheide, ob Daten herausgegeben werden könnten.
Laut Rundschreiben fiel der Polizei das Problem nach einem ZDFBericht auf. Das Magazin „Frontal“
hatte dargestellt, was Tesla-Autos alles filmen und speichern – und
welche Daten herausgegeben werden können. Demnach hatte etwa die Berliner Amtsanwaltschaft Filme von Tesla erhalten, die Unfälle zeigten, bekam aber auch Aufnahmen einer Autobahnfahrt, bei der es zu keinem Unfall kam, aber die Filme trotzdem gespeichert waren.
Moderne Autos haben mehrere Kameras, etwa zur Einparkhilfe. In
Teslas zeigen Kameras eine 360Grad-Rundumüberwachung des
Wagens. Die Systeme dienen zum einen der Fahrerassistenz und dem
halbautonomen Fahren, zum anderen fungieren sie auch als sogenannte Dashcams, die permanent filmen, um etwa nach Unfällen den Ablauf nachvollziehen zu können.
Außerdem bietet Tesla seit 2019 einen „Wächtermodus“an, den die
Besitzer bewusst einschalten müssen, damit er aktiv ist. Auch bei einem parkenden Wagen erfassen die Kameras dann ständig die Umgebung und zeichnen die Aktivitäten auf, sobald ein Annäherungsalarm ausgelöst wird. Dies soll vor Vandalismus und Diebstahl schützen.
Datenschützer vertreten die Ansicht, dass der „Wächtermodus“gegen europäisches Recht verstößt. So
kam im Oktober 2020 das Netzwerk Datenschutzexpertise in einem Gutachten zum Ergebnis, dass Tesla-Fahrzeuge „auf europäischen Straßen nicht zugelassen werden“dürften. Die für Tesla zuständige Behörde in den Niederlanden ist
bislang allerdings nicht gegen den „Wächtermodus“vorgegangen.
Auch andere deutsche Bundesländer befassen sich mit dem Thema. Aus Brandenburg hieß es: „Die Prüfungen zum zukünftigen, und im Übrigen fahrzeugtypunabhängigen, Umgang mit derlei in Kraftfahrzeugen verbauten Systemen dauern im Polizeipräsidium an.“
Die Berliner Gewerkschaft der Polizei betonte: „Es ist gut, dass ein solch fehlerhaftes Schreiben umgehend korrigiert wird. Die heutigen technischen Möglichkeiten sind sehr weitreichend und machen es notwendig, Sicherheitsmaßnahmen auf Liegenschaften stets zu optimieren.“
Tesla speichert Videos in den Niederlanden