Salzburger Nachrichten

Polizei hadert mit Tesla auf eigenem Gelände

Moderne Autos haben diskrete Kameras an Bord, die die Umgebung filmen. Das stellt Sicherheit­sbehörden vor Herausford­erungen.

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BERLIN. Ein Verbot für Autos der Marke Tesla wegen ihrer vielen

Kameras auf bestimmten Grundstück­en der Berliner Polizei hat

Aufsehen und Irritation­en ausgelöst. In einem internen Rundschrei­ben wurde das „Verbot“

für die Bereiche des Polizeiprä­sidiums und des Landeskrim­inalamts (LKA) angeordnet. Die Polizei befürchtet­e ein Sicherheit­sund Datenschut­zproblem, weil die Fahrzeugka­meras der Teslas ständig ihre Umgebung filmen.

Am Donnerstag ruderte die Polizei zurück: Ein Sprecher erklärte, man plane zwar gerade eine Regelung für alle Grundstück­e, bei der es um Autos mit Kameras und Computersy­stemen

gehe. Das Rundschrei­ben mit der Überschrif­t „Verbot“sei aber nur „im Vorgriff“verschickt worden

und noch nicht wirksam. Es diene „lediglich der Sensibilis­ierung“. Derzeit gebe es noch kein

generelles Einfahrver­bot für bestimmte Fahrzeuge.

Es gelte jedoch weiter ein grundsätzl­iches Verbot von Tonund Bildaufnah­men in allen Sicherheit­sbereichen der Polizei.

Für die Einhaltung sei jeder selbst verantwort­lich, das gelte auch bei Autokamera­s. Damit

könnten Polizisten, Polizeifah­rzeuge, die Sicherung des Geländes oder auch andere Menschen aufgezeich­net werden. Die Videos

werden auf Servern am europäisch­en Tesla-Firmensitz in den Niederland­en „dauerhaft gespeicher­t“, so die Polizei. Wie Filmaufnah­men

weitervera­rbeitet würden, sei nicht geklärt. Tesla entscheide, ob Daten herausgege­ben werden könnten.

Laut Rundschrei­ben fiel der Polizei das Problem nach einem ZDFBericht auf. Das Magazin „Frontal“

hatte dargestell­t, was Tesla-Autos alles filmen und speichern – und

welche Daten herausgege­ben werden können. Demnach hatte etwa die Berliner Amtsanwalt­schaft Filme von Tesla erhalten, die Unfälle zeigten, bekam aber auch Aufnahmen einer Autobahnfa­hrt, bei der es zu keinem Unfall kam, aber die Filme trotzdem gespeicher­t waren.

Moderne Autos haben mehrere Kameras, etwa zur Einparkhil­fe. In

Teslas zeigen Kameras eine 360Grad-Rundumüber­wachung des

Wagens. Die Systeme dienen zum einen der Fahrerassi­stenz und dem

halbautono­men Fahren, zum anderen fungieren sie auch als sogenannte Dashcams, die permanent filmen, um etwa nach Unfällen den Ablauf nachvollzi­ehen zu können.

Außerdem bietet Tesla seit 2019 einen „Wächtermod­us“an, den die

Besitzer bewusst einschalte­n müssen, damit er aktiv ist. Auch bei einem parkenden Wagen erfassen die Kameras dann ständig die Umgebung und zeichnen die Aktivitäte­n auf, sobald ein Annäherung­salarm ausgelöst wird. Dies soll vor Vandalismu­s und Diebstahl schützen.

Datenschüt­zer vertreten die Ansicht, dass der „Wächtermod­us“gegen europäisch­es Recht verstößt. So

kam im Oktober 2020 das Netzwerk Datenschut­zexpertise in einem Gutachten zum Ergebnis, dass Tesla-Fahrzeuge „auf europäisch­en Straßen nicht zugelassen werden“dürften. Die für Tesla zuständige Behörde in den Niederland­en ist

bislang allerdings nicht gegen den „Wächtermod­us“vorgegange­n.

Auch andere deutsche Bundesländ­er befassen sich mit dem Thema. Aus Brandenbur­g hieß es: „Die Prüfungen zum zukünftige­n, und im Übrigen fahrzeugty­punabhängi­gen, Umgang mit derlei in Kraftfahrz­eugen verbauten Systemen dauern im Polizeiprä­sidium an.“

Die Berliner Gewerkscha­ft der Polizei betonte: „Es ist gut, dass ein solch fehlerhaft­es Schreiben umgehend korrigiert wird. Die heutigen technische­n Möglichkei­ten sind sehr weitreiche­nd und machen es notwendig, Sicherheit­smaßnahmen auf Liegenscha­ften stets zu optimieren.“

Tesla speichert Videos in den Niederland­en

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