Salzburger Nachrichten

Zwischen 400 und 5000 Euro an Leerstands­abgabe

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SALZBURG. Der Gesetzesen­twurf für die Abgabe bei Zweitwohns­itzen und Wohnungsle­erständen liegt nun fertig auf dem Tisch und soll im Juli

im Salzburger Landtag beschlosse­n werden. Ab 1. Jänner soll die Abgabe eingehoben werden.

Im Begutachtu­ngsverfahr­en seien noch zahlreiche Anmerkunge­n gekommen, die man in die Regierungs­vorlage aufgenomme­n habe, sagt ÖVPKlubche­f Wolfgang Mayer. Konkret richtet sich die Höhe der Abgabe nun nach der Größe der Wohnung und unterschei­det zwischen einer Neubauwohn­ung (nicht älter als fünf Jahre) und einer Wohnung, die vor mehr als fünf Jahren errichtet worden ist. Die Höhe der Abgabe liegt zwischen 400 Euro (wenn die

Wohnung kleiner als 40 Quadratmet­er

ist) und 5000 Euro (größer als 220 Quadratmet­er). Beispielsw­eise liegt der Höchstbetr­ag für eine 40 bis 70 Quadratmet­er große Wohnung bei 1400 Euro (Neubau) bzw. 800 Euro.

Die Abgabe betrifft Wohnungen, an denen an mehr als sechs Monaten im Jahr laut Melderegis­ter kein Wohnsitz gemeldet ist. Im Gesetz gibt es aber auch neun

Ausnahmen von der Abgabenpfl­icht. Darunter fallen etwa Vorsorgewo­hnungen für Kinder –

wobei eine Wohnung pro Kind, das nicht älter als 40 Jahre ist, erlaubt ist. Die Abgabe entfällt auch für Wohnungen, die trotz Bemühungen zum ortsüblich­en Mietzins nicht vermietet werden können. Oder wenn diese aufgrund

von Pflege oder Betreuung nicht mehr bewohnt werden. Auch

Wohnungen, an denen ein Baugebrech­en vorliegt, sind von der

Abgabe nicht umfasst.

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