Zwischen 400 und 5000 Euro an Leerstandsabgabe
SALZBURG. Der Gesetzesentwurf für die Abgabe bei Zweitwohnsitzen und Wohnungsleerständen liegt nun fertig auf dem Tisch und soll im Juli
im Salzburger Landtag beschlossen werden. Ab 1. Jänner soll die Abgabe eingehoben werden.
Im Begutachtungsverfahren seien noch zahlreiche Anmerkungen gekommen, die man in die Regierungsvorlage aufgenommen habe, sagt ÖVPKlubchef Wolfgang Mayer. Konkret richtet sich die Höhe der Abgabe nun nach der Größe der Wohnung und unterscheidet zwischen einer Neubauwohnung (nicht älter als fünf Jahre) und einer Wohnung, die vor mehr als fünf Jahren errichtet worden ist. Die Höhe der Abgabe liegt zwischen 400 Euro (wenn die
Wohnung kleiner als 40 Quadratmeter
ist) und 5000 Euro (größer als 220 Quadratmeter). Beispielsweise liegt der Höchstbetrag für eine 40 bis 70 Quadratmeter große Wohnung bei 1400 Euro (Neubau) bzw. 800 Euro.
Die Abgabe betrifft Wohnungen, an denen an mehr als sechs Monaten im Jahr laut Melderegister kein Wohnsitz gemeldet ist. Im Gesetz gibt es aber auch neun
Ausnahmen von der Abgabenpflicht. Darunter fallen etwa Vorsorgewohnungen für Kinder –
wobei eine Wohnung pro Kind, das nicht älter als 40 Jahre ist, erlaubt ist. Die Abgabe entfällt auch für Wohnungen, die trotz Bemühungen zum ortsüblichen Mietzins nicht vermietet werden können. Oder wenn diese aufgrund
von Pflege oder Betreuung nicht mehr bewohnt werden. Auch
Wohnungen, an denen ein Baugebrechen vorliegt, sind von der
Abgabe nicht umfasst.