Bei Einsturz von Kletterturm schwerst verletzt: Prozess endet mit Diversion
SALZBURG. Ein fataler Arbeitsunfall hatte sich im November 2018
in Mauterndorf am Parkplatz der Großeckbahn ereignet. Sechs Mitarbeiter der Lungauer Bergbahnen waren damals dabei, einen 15-Meter-Kletterturm abzubauen, als das Klettergerüst einknickte und einstürzte. Eine Querstrebe traf einen damals 22jährigen Arbeiter, der unter dem Gerüst eingeklemmt wurde. Der Mann (Opferanwalt Peter Macheiner) wurde schwerst verletzt – er ist seither querschnittgelähmt.
Am Freitag stand der Bergbahnen-Betriebsleiter wegen grob fahrlässiger Körperverletzung am Landesgericht vor Richter Markus Hanl. Der Staatsanwalt lastete dem Angeklagten an, er habe es „unterlassen, bei der Demontage des Gerüsts für die Einhaltung
der nötigen Arbeitnehmerschutzvorschriften zu sorgen“. Mitangeklagt: die Lungauer Bergbahnen als Verband (gemäß
Verbandsverantwortlichkeitsgesetz). Der Betriebsleiter (Verteidiger Harald Schwendinger) bekannte sich nicht schuldig: „In den Jahren zuvor wurde das Klettergerüst 15 Mal auf- und abgebaut. Die Leute wussten, wie es geht. Ich habe ihnen den Auftrag zum Abbau erteilt.“Eine eigene
Unterweisung habe er am Unfalltag nicht durchgeführt, so der Betriebsleiter. Letztlich übernahm er aber Verantwortung und erhielt eine diversionelle Geldbuße von 2200 Euro. Im Fall des Verbands wurde, auch im Rahmen einer Diversion, das Verfahren gegen Setzung einer Probezeit
von zwei Jahren eingestellt.