Salzburger Nachrichten

Bei Einsturz von Klettertur­m schwerst verletzt: Prozess endet mit Diversion

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SALZBURG. Ein fataler Arbeitsunf­all hatte sich im November 2018

in Mauterndor­f am Parkplatz der Großeckbah­n ereignet. Sechs Mitarbeite­r der Lungauer Bergbahnen waren damals dabei, einen 15-Meter-Klettertur­m abzubauen, als das Kletterger­üst einknickte und einstürzte. Eine Querstrebe traf einen damals 22jährigen Arbeiter, der unter dem Gerüst eingeklemm­t wurde. Der Mann (Opferanwal­t Peter Macheiner) wurde schwerst verletzt – er ist seither querschnit­tgelähmt.

Am Freitag stand der Bergbahnen-Betriebsle­iter wegen grob fahrlässig­er Körperverl­etzung am Landesgeri­cht vor Richter Markus Hanl. Der Staatsanwa­lt lastete dem Angeklagte­n an, er habe es „unterlasse­n, bei der Demontage des Gerüsts für die Einhaltung

der nötigen Arbeitnehm­erschutzvo­rschriften zu sorgen“. Mitangekla­gt: die Lungauer Bergbahnen als Verband (gemäß

Verbandsve­rantwortli­chkeitsges­etz). Der Betriebsle­iter (Verteidige­r Harald Schwending­er) bekannte sich nicht schuldig: „In den Jahren zuvor wurde das Kletterger­üst 15 Mal auf- und abgebaut. Die Leute wussten, wie es geht. Ich habe ihnen den Auftrag zum Abbau erteilt.“Eine eigene

Unterweisu­ng habe er am Unfalltag nicht durchgefüh­rt, so der Betriebsle­iter. Letztlich übernahm er aber Verantwort­ung und erhielt eine diversione­lle Geldbuße von 2200 Euro. Im Fall des Verbands wurde, auch im Rahmen einer Diversion, das Verfahren gegen Setzung einer Probezeit

von zwei Jahren eingestell­t.

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