Auch neu angestellte Lehrer dürfen betreuen
Neue Vorgaben für den Einsatz von Lehrkräften sollen die entstandenen Betreuungsprobleme an den Nachmittagen an manchen AHS lösen. Vorerst befristet
bis 2024/25 sollen durch eine Dienstrechtsnovelle auch Lehrerinnen und Lehrer, die nach dem neuen (seit 2019/20 geltenden) Dienstrecht angestellt wurden, für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler in der individuellen Lernzeit bzw. Freizeit eingesetzt werden können – für
höchstens vier Wochenstunden und nach deren ausdrücklicher Zustimmung. Das soll den Mangel an Freizeitpädagogen ausgleichen.