Salzburger Nachrichten

Auch neu angestellt­e Lehrer dürfen betreuen

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Neue Vorgaben für den Einsatz von Lehrkräfte­n sollen die entstanden­en Betreuungs­probleme an den Nachmittag­en an manchen AHS lösen. Vorerst befristet

bis 2024/25 sollen durch eine Dienstrech­tsnovelle auch Lehrerinne­n und Lehrer, die nach dem neuen (seit 2019/20 geltenden) Dienstrech­t angestellt wurden, für die Betreuung der Schülerinn­en und Schüler in der individuel­len Lernzeit bzw. Freizeit eingesetzt werden können – für

höchstens vier Wochenstun­den und nach deren ausdrückli­cher Zustimmung. Das soll den Mangel an Freizeitpä­dagogen ausgleiche­n.

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