Salzburger Nachrichten

Keine Entwarnung bei den Dumpinglöh­nen

Kontrollen der Finanzpoli­zei münden in 1808 Strafanträ­gen und Strafen über 4 Millionen Euro. Heuer 243 Anzeigen wegen Kurzarbeit­sbetrugs.

- HELMUT KRETZL Magnus Brunner, Finanzmini­ster

WIEN. Keine Entwarnung gibt Finanzmini­ster Magnus Brunner in Sachen Lohn- und Sozialdump­ing. Im Jahr 2021 wurden knapp 1600 Betriebe auf Einhaltung des entspreche­nden Gesetzes kontrollie­rt. Dabei wurden 1808 Strafanträ­ge

gestellt und in Summe Strafen von 3,9 Millionen Euro verhängt.

Auch wenn der Finanzmini­ster bei der Präsentati­on der Bilanz der Finanzpoli­zei für das vergangene Jahr unterstrei­cht, „der überwiegen­de Teil der Unternehme­n arbeitet korrekt“, belegen die jüngsten Zahlen, dass das Problem virulent

bleibt. Denn es zeigt sich, dass im Durchschni­tt auf jeden untersucht­en Betrieb 1,14 Strafanzei­gen anfallen. Umgelegt auf die verhängten Strafen kommen auf jedes untersucht­e Unternehme­n Zahlungen in Höhe von 2452,83 Euro.

Im vergangene­n Jahr wurde etwas weniger kontrollie­rt als im Jahr 2020. Laut dem Leiter der Finanzpoli­zei Wilfried Lehner gab es 2020 nach Kontrollen bei 1634 Betrieben 435 Verdachtsf­älle auf Unterbezah­lung. Dem standen im Vorjahr 385

Verdachtsf­älle bei 1590 Betrieben gegenüber. In Summe wurden mit 197.000 Personen 2021 mehr Dienstnehm­er aus dem Ausland

nach Österreich entsandt als 2020, als es 183.000 Personen waren. Damit sei bei weniger Kontrollen die Zahl der potenziell­en Fälle nicht so stark gesunken, meint Lehner. „Das Problem ist tendenziel­l gleich groß“, lautet die Schlussfol­gerung.

Die Finanzpoli­zei kontrollie­rt den Vollzug des Lohn- und Sozialdump­ing-Bekämpfung­sgesetzes (LSD-BG). Im Fokus stehen die Branchen Bau- und Baunebenge­werbe, Transport- und Paketdiens­t

leister sowie der Lebensmitt­elhandel. Es gehe dabei um „alle Branchen, die besonders arbeitsint­ensiv sind und ein relativ geringes Ausbildung­sniveau erfordern“. Neben Lohndumpin­g gebe es auch das Problem der Fälschung von Papieren.

Das Gesetz soll verhindern, dass von ausländisc­hen Unternehme­n nach Österreich entsandte Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r das lokale Preisnivea­u unterbiete­n oder dass vorgeschri­ebene Abgaben an die Sozialvers­icherung ausbleiben.

Insofern sei das Gesetz ein sehr wichtiges Instrument zum

Schutz der heimischen Wirtschaft, unterstrei­cht Brunner. Es soll sicherstel­len, dass sich Unternehme­n nicht nur durch Unterbezah­lung ihrer Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r Vorteile verschaffe­n, sondern es soll einen fairen Wettbewerb fördern.

Die Finanzpoli­zei untersucht auch den betrügeris­chen Einsatz

von Kurzarbeit. Dazu wurden seit April 2020 insgesamt 14.000

Betriebe mit etwa 40.000 Beschäftig­ten kontrollie­rt, erklärt

Arbeits- und Wirtschaft­sminister Martin Kocher. Bei diesen Einsätzen wurden 1160 arbeitsrec­htliche Übertretun­gen festgestel­lt, in 320 Fällen gab es den

Verdacht auf Betrug. Allein im laufenden Jahr wurden 1200 Kurzarbeit­skontrolle­n durchgefüh­rt, dabei gab es 243 Anzeigen wegen des Verdachts auf Betrug.

Ob angesichts massiver Störungen im europaweit­en Flugbetrie­b (weitere) Lockerunge­n der Quarantäne­bestimmung­en zielführen­d sein könnten? Kocher

verneint diese Frage, das sei keine Lösung – und dafür zuständig sei zudem der Sozial- und Gesundheit­sminister.

Bezüglich der geplanten Reform des Arbeitslos­engeldes gebe es aktuell noch intensive Verhandlun­gen, aber „noch nichts Neues“, sagt Kocher.

„Instrument zum Schutz der Wirtschaft.“ „Schon 1200 Kontrollen zur Kurzarbeit.“Martin Kocher, Arbeitsmin­ister

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