Keine Entwarnung bei den Dumpinglöhnen
Kontrollen der Finanzpolizei münden in 1808 Strafanträgen und Strafen über 4 Millionen Euro. Heuer 243 Anzeigen wegen Kurzarbeitsbetrugs.
WIEN. Keine Entwarnung gibt Finanzminister Magnus Brunner in Sachen Lohn- und Sozialdumping. Im Jahr 2021 wurden knapp 1600 Betriebe auf Einhaltung des entsprechenden Gesetzes kontrolliert. Dabei wurden 1808 Strafanträge
gestellt und in Summe Strafen von 3,9 Millionen Euro verhängt.
Auch wenn der Finanzminister bei der Präsentation der Bilanz der Finanzpolizei für das vergangene Jahr unterstreicht, „der überwiegende Teil der Unternehmen arbeitet korrekt“, belegen die jüngsten Zahlen, dass das Problem virulent
bleibt. Denn es zeigt sich, dass im Durchschnitt auf jeden untersuchten Betrieb 1,14 Strafanzeigen anfallen. Umgelegt auf die verhängten Strafen kommen auf jedes untersuchte Unternehmen Zahlungen in Höhe von 2452,83 Euro.
Im vergangenen Jahr wurde etwas weniger kontrolliert als im Jahr 2020. Laut dem Leiter der Finanzpolizei Wilfried Lehner gab es 2020 nach Kontrollen bei 1634 Betrieben 435 Verdachtsfälle auf Unterbezahlung. Dem standen im Vorjahr 385
Verdachtsfälle bei 1590 Betrieben gegenüber. In Summe wurden mit 197.000 Personen 2021 mehr Dienstnehmer aus dem Ausland
nach Österreich entsandt als 2020, als es 183.000 Personen waren. Damit sei bei weniger Kontrollen die Zahl der potenziellen Fälle nicht so stark gesunken, meint Lehner. „Das Problem ist tendenziell gleich groß“, lautet die Schlussfolgerung.
Die Finanzpolizei kontrolliert den Vollzug des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG). Im Fokus stehen die Branchen Bau- und Baunebengewerbe, Transport- und Paketdienst
leister sowie der Lebensmittelhandel. Es gehe dabei um „alle Branchen, die besonders arbeitsintensiv sind und ein relativ geringes Ausbildungsniveau erfordern“. Neben Lohndumping gebe es auch das Problem der Fälschung von Papieren.
Das Gesetz soll verhindern, dass von ausländischen Unternehmen nach Österreich entsandte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das lokale Preisniveau unterbieten oder dass vorgeschriebene Abgaben an die Sozialversicherung ausbleiben.
Insofern sei das Gesetz ein sehr wichtiges Instrument zum
Schutz der heimischen Wirtschaft, unterstreicht Brunner. Es soll sicherstellen, dass sich Unternehmen nicht nur durch Unterbezahlung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vorteile verschaffen, sondern es soll einen fairen Wettbewerb fördern.
Die Finanzpolizei untersucht auch den betrügerischen Einsatz
von Kurzarbeit. Dazu wurden seit April 2020 insgesamt 14.000
Betriebe mit etwa 40.000 Beschäftigten kontrolliert, erklärt
Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher. Bei diesen Einsätzen wurden 1160 arbeitsrechtliche Übertretungen festgestellt, in 320 Fällen gab es den
Verdacht auf Betrug. Allein im laufenden Jahr wurden 1200 Kurzarbeitskontrollen durchgeführt, dabei gab es 243 Anzeigen wegen des Verdachts auf Betrug.
Ob angesichts massiver Störungen im europaweiten Flugbetrieb (weitere) Lockerungen der Quarantänebestimmungen zielführend sein könnten? Kocher
verneint diese Frage, das sei keine Lösung – und dafür zuständig sei zudem der Sozial- und Gesundheitsminister.
Bezüglich der geplanten Reform des Arbeitslosengeldes gebe es aktuell noch intensive Verhandlungen, aber „noch nichts Neues“, sagt Kocher.
„Instrument zum Schutz der Wirtschaft.“ „Schon 1200 Kontrollen zur Kurzarbeit.“Martin Kocher, Arbeitsminister