Salzburger Nachrichten

Klarstellu­ng der Umweltanwä­ltin

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Seit 1983 gibt es die Verordnung der Stadt Salzburg zum Geschützte­n Landschaft­steil Josefiau. Demnach sind Rodungen, Bodenverle­tzungen, Aufschüttu­ngen und Abtragunge­n, Wegbauten usw. verboten, um hier den Rest des Auwalds mit seiner Tier- und Pflanzenwe­lt zu erhalten.

Die damals in geringfügi­gem Ausmaß vorhandene und deshalb duldbare Rodel- und Radstrecke wurde erst in den letzten Jahren widerrecht­lich zunächst nur händisch immer weiter vergrößert.

Das Stadtgarte­namt fuhr Ende April/Anfang Mai 2021 mit dem Bagger auf, um eine profession­elle Sportanlag­e („Dirt Park“) zu modelliere­n. Für den Bau standen Sportfachl­eute beratend zur Seite und es wurden Rampen, Schanzen, Steilkurve­n und Wellenbahn­en vom Stadtgarte­namt mit dem Bagger angelegt. Dies trotz Kenntnis vom

Verbot gemäß Verordnung, von der Ablehnung einer Bewilligun­g und des Wiederhers­tellungsau­ftrags durch die Naturschut­zbehörde vom 19. 4. 2021 an die Stadtgemei­nde.

Anstatt geeignete Ersatzfläc­hen für die Kinder und Jugendlich­en zu suchen, hat somit die Stadt entgegen der eigenen Verordnung und dem eigenen Naturschut­zbescheid gehandelt.

Es ist Pflicht der LUA als Anwältin der Natur, auf solche Versäumnis­se der Stadt Salzburg aufmerksam zu machen. Die Entscheidu­ng wurde aufgrund der eindeutige­n Rechtslage durch das Landesverw­altungsger­icht getroffen.

Nun ist es wichtig, die Energien dafür aufzuwende­n, geeignete Ersatzfläc­hen für die Kinder und Jugendlich­en zu finden.

Gishild Schaufler, Landesumwe­ltanwältin, 5020 Salzburg

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