Klarstellung der Umweltanwältin
Seit 1983 gibt es die Verordnung der Stadt Salzburg zum Geschützten Landschaftsteil Josefiau. Demnach sind Rodungen, Bodenverletzungen, Aufschüttungen und Abtragungen, Wegbauten usw. verboten, um hier den Rest des Auwalds mit seiner Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten.
Die damals in geringfügigem Ausmaß vorhandene und deshalb duldbare Rodel- und Radstrecke wurde erst in den letzten Jahren widerrechtlich zunächst nur händisch immer weiter vergrößert.
Das Stadtgartenamt fuhr Ende April/Anfang Mai 2021 mit dem Bagger auf, um eine professionelle Sportanlage („Dirt Park“) zu modellieren. Für den Bau standen Sportfachleute beratend zur Seite und es wurden Rampen, Schanzen, Steilkurven und Wellenbahnen vom Stadtgartenamt mit dem Bagger angelegt. Dies trotz Kenntnis vom
Verbot gemäß Verordnung, von der Ablehnung einer Bewilligung und des Wiederherstellungsauftrags durch die Naturschutzbehörde vom 19. 4. 2021 an die Stadtgemeinde.
Anstatt geeignete Ersatzflächen für die Kinder und Jugendlichen zu suchen, hat somit die Stadt entgegen der eigenen Verordnung und dem eigenen Naturschutzbescheid gehandelt.
Es ist Pflicht der LUA als Anwältin der Natur, auf solche Versäumnisse der Stadt Salzburg aufmerksam zu machen. Die Entscheidung wurde aufgrund der eindeutigen Rechtslage durch das Landesverwaltungsgericht getroffen.
Nun ist es wichtig, die Energien dafür aufzuwenden, geeignete Ersatzflächen für die Kinder und Jugendlichen zu finden.
Gishild Schaufler, Landesumweltanwältin, 5020 Salzburg