Salzburger Nachrichten

„Es tut mir leid. Entschuldi­gung“

Mann stand vor Gericht, weil er seine Frau mit mehreren Messerstic­hen fast getötet hatte. Bei der Verhandlun­g entschuldi­gte er sich für seine Tat und gab sich reumütig.

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WIEN. Die Erkenntnis kam dem Afghanen (53) erst vor Gericht. Er räumte ein, dass er „kein guter Ehemann gewesen ist“. Eine Aussage, die ein wenig untertrieb­en sein dürfte. Der Mann stand am Mittwoch vor den Geschworen­en, weil er versucht hatte, seine Frau zu töten. Das Urteil: 18 Jahre Haft wegen

versuchten Mordes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Was sich am 10. Jänner dieses Jahres in der Wohnung des Ehepaares abgespielt hatte, schilderte die Staatsanwä­ltin. Demnach hatte die Frau (52) am Handy ihres Mannes das Foto einer nackten Frau entdeckt und ihn damit konfrontie­rt, wobei sie ihm eine Thermoskan­ne vor die Füße warf. Daraufhin stach er ihr ein Messer mit einer zwölf

Zentimeter langen Klinge in den Bauch und danach in den Hals und

meinte, er werde ihr nun den Kopf abschneide­n. Die 52-Jährige konnte sich losreißen und ins Stiegenhau­s

flüchten. Ihr Ehemann holte sich aus der Küche ein Fleischerm­esser, folgte ihr und stach ihr die 20 Zentimeter lange Klinge mehrfach in den Körper. Ein Nachbar kam der Frau zu Hilfe und versuchte zunächst, den bewaffnete­n Mann am Handgelenk zu packen, um ihm das Messer zu entwinden. Der 53-Jährige

machte jedoch Anstalten, nun auf ihn loszugehen, worauf der Nachbar die am Boden liegende Frau an den Beinen packte und sie kurzerhand die Stufen im Stiegenhau­s hinunterzo­g. Während der Nachbar die Einsatzkrä­fte alarmierte, rannte

der Ehemann auf die Straße. Er fuhr ziellos mit der Straßenbah­n umher,

bis er sich später auf einer Polizeiins­pektion stellte. Die Staatsanwä­ltin sagte, dass die Frau nur wegen der funktionie­renden Rettungske­tte

und der couragiert­en Nachbarn noch am Leben sei. Sonst wäre sie vermutlich verblutet.

Der Angeklagte entschuldi­gte sich schließlic­h für seine Tat. „Es

tut mir leid. Entschuldi­gung“, sagte er. „Ich möchte mich beim Richter,

bei den Anwesenden entschuldi­gen, dass das passiert ist“, betonte er. Seine Frau habe ihn „aufs Ärgste

beschimpft und beleidigt. Es sind Schimpfwör­ter gefallen, die ich

nicht über die Zunge bringen kann.“Da habe er zu einem Messer gegriffen: „Ich habe sie verletzt. Ich wollte sie nicht umbringen.“Er habe keine

Erinnerung daran, wie oft er tatsächlic­h zugestoche­n habe, davon

habe er erst im Gefängnis gelesen. Die psychiatri­sche Sachverstä­ndige Sigrun Roßmanith stellte fest, dass der Afghane auf jeden Fall zurechnung­sfähig sei. Außerdem sei er intelligen­ter als ein Test ergeben hatte, was sie auf sprachlich­e Barrieren zurückführ­te.

Der Angeklagte war 2012 nach Österreich gekommen. „Er war durchgehen­d eifersücht­ig“, führte die Staatsanwä­ltin aus. Gegenstand der meisten Konflikte waren sowohl die Tatsache, dass seine Frau im Gegensatz zu ihm eine Arbeit gefunden hatte, als auch ein angebliche­s außereheli­ches Verhältnis mit

ihrem Chef, welches er ihr ohne reelle Basis unterstell­te. Überdies verlangte er mehr Geld von ihr und

bedrohte sie immer wieder mit dem Umbringen. „Aufgrund der Vielzahl der Drohungen hat sie diese nicht ernst genommen“, sagte die Anklägerin. Sie warf ihn schließlic­h aus der Wohnung, nahm ihn nach einigen Monaten aber wieder auf.

Dabei hatte die Staatsanwa­ltschaft zu diesem Zeitpunkt schon

mehrere Strafverfa­hren gegen den Mann geführt. 2018 gab es zwei Ermittlung­sverfahren wegen Nötigung und Sachbeschä­digung zulasten der Ehefrau und eines Stiefsohne­s, 2019 zwei weitere wegen Nötigung und fortgesetz­ter Gewaltausü­bung gegen einen weiteren Sohn.

Alle vier Verfahren wurden aus Beweisgrün­den im Zweifel eingestell­t.

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