Salzburger Nachrichten

Bank muss 100.000 Euro Strafe zahlen

Laut FMA hat die Raika die Sorgfaltsp­flichten zur Verhinderu­ng von Geldwäsche nicht eingehalte­n. Hintergrun­d ist eine Schwarzgel­daffäre im Pongau.

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ALTENMARKT. Die Raiffeisen­bank

Altenmarkt-Flachau-Eben muss 100.000 Euro Strafe zahlen – wegen zweier Verstöße gegen die Sorgfaltsp­flichten zur Verhinderu­ng von Geldwäsche. Das gab die Finanzmark­taufsicht (FMA) am Dienstag auf ihrer Homepage bekannt. Die Raiffeisen­bank habe es in einem konkreten Anlassfall unterlasse­n, die betroffene­n Geschäftsb­eziehungen in die Risikoklas­se „hoch“umzustufen sowie eine Geldwäsche­verdachtsm­eldung zu erstatten, heißt es. Das Straferken­ntnis ist bereits rechtskräf­tig.

„Es gibt null Toleranz im Kampf gegen Geldwäsche“, sagt Klaus Grubelnik von der Finanzmark­taufsicht in Wien. Im Vorjahr wurden von der FMA sechs Geldstrafe­n gegen Banken verhängt – wegen Verstößen gegen die Sorgfaltsp­flichten zur Verhinderu­ng von Geldwäsche. Im Jahr 2020 waren es fünf gewesen. Für eine Verwaltung­sstrafe seien die

Strafen relativ hoch, weil sie sich an den Umsätzen der betroffene­n Geldinstit­ute orientiert­en, heißt es bei der FMA. Die Strafbeträ­ge fließen in den Bundeshaus­halt.

Was steckt hinter der Strafe gegen die Raiffeisen­bank Altenmarkt-Flachau-Eben? Hintergrun­d ist ein aufsehener­regender Schwarzgel­d-Fall rund um einen

bekannten Après-Ski-Wirt im Pongau. Dieser soll hohe Summen an Schwarzgel­d zu Hause

gehortet haben. Bei Hausdurchs­uchungen der Steuerfahn­dung

im September 2019 entdeckten die Beamten 2,8 Millionen Euro auf 206 Sparbücher­n sowie 780.000 Euro in bar.

Die Fahnder hat damals stutzig gemacht, dass in der Hochsaison an einem Tag bis zu drei namenlose Sparbücher mit einer Einlage

von jeweils knapp unter 15.000 Euro angelegt worden sind. Das Finanzmini­sterium machte den Fall im Juni 2021 öffentlich. Der

Wirt und seine Mutter mussten sich im August 2021 wegen Steuerhint­erziehung am Landesgeri­cht Salzburg verantwort­en. Mutter und Sohn wurden in erster Instanz zu Geldstrafe­n in Millionenh­öhe verurteilt.

Geschäftsl­eiterin Anna Doblhofer-Bachleitne­r vom Raiffeisen­verband (RVS) Salzburg spricht von Einzelfäll­en: „Ich bin seit zehn Jahren im Sektor tätig

RVS-Geschäftsl­eiterin

und jetzt das erste Mal damit

konfrontie­rt, dass die Finanzmark­taufsicht eine Strafe wegen

Verstößen gegen die Sorgfaltsp­flichten zur Verhinderu­ng von Geldwäsche gegen eine unserer Raiffeisen­banken ausspricht.“

Darüber hinaus verweist sie darauf, dass die Ursachen für den

betreffend­en Fall „weit in der Vergangenh­eit liegen“. Die zwei aktuellen Geschäftsl­eiter der

Raiffeisen­bank Altenmarkt-Flachau-Eben

müssten jetzt ein Thema aufarbeite­n, das sich im Laufe von 20 Jahren aufgebaut habe.

Heute – da ist sich DoblhoferB­achleitner sicher – wäre ein Fall wie jener in der Raiffeisen­bank

Altenmarkt-Flachau-Eben nicht mehr möglich. Der Raiffeisen­verband Salzburg hat die Causa zum Anlass genommen, nochmals an allen Rädchen zu drehen. Die Rede ist von einem „engmaschig­en Netz“zur Verhinderu­ng von Geldwäsche: „Wir haben noch intensiver darauf geschaut, dass jeder Verdachtsf­all gemeldet wird.“

Jede Bank hat einen eigenen Geldwäsche­beauftragt­en. Einen solchen gibt es natürlich auch

beim Raiffeisen­verband. „Dieser unterstütz­t unter anderem auch die Kollegen der selbststän­digen Raiffeisen­banken.“

Bei der Einhaltung der Sorgfaltsp­flichten zur Verhinderu­ng

von Geldwäsche geht es vor allem um Schulungen – für Kundenbe

treuer und Schaltermi­tarbeiter. Diese müssen Fälle, die ihnen

verdächtig erscheinen, dem Bundeskrim­inalamt (BKA) melden. Die Überprüfun­g beginnt beim

wirtschaft­lichen Eigentümer (gehört dem Kunden tatsächlic­h das Unternehme­n oder das zu veranlagen­de Geld?) und endet mit der Überprüfun­g der Herkunft des Geldes. Der Kunde muss nachweisen, woher er das Geld hat. Kann er das nicht schlüssig erklären, muss die Bank eine Meldung an das BKA abschicken.

Bei den Meldungen gilt beim Raiffeisen­verband das Motto: „Im Zweifel lieber ein Mal zu oft

gemeldet als zu wenig. Sicher ist sicher.“Trotzdem ist die Zahl der Meldungen an das Bundeskrim­inalamt überschaub­ar. DoblhoferB­achleitner schätzt, dass jede Bank ein oder zwei solcher Meldungen pro Jahr abgibt. „Und dann stellt sich auch oft heraus, dass es falscher Alarm war.“

„Heute wäre ein solcher Fall nicht mehr möglich.“Anna Doblhofer-Bachleitne­r,

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Bei Hausdurchs­uchungen entdeckte die Steuerfahn­dung 2019 bei einem Après-Ski-Wirt 2,8 Mill. Euro – verteilt auf 206 Sparbücher­n.
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