Bank muss 100.000 Euro Strafe zahlen
Laut FMA hat die Raika die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche nicht eingehalten. Hintergrund ist eine Schwarzgeldaffäre im Pongau.
ALTENMARKT. Die Raiffeisenbank
Altenmarkt-Flachau-Eben muss 100.000 Euro Strafe zahlen – wegen zweier Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche. Das gab die Finanzmarktaufsicht (FMA) am Dienstag auf ihrer Homepage bekannt. Die Raiffeisenbank habe es in einem konkreten Anlassfall unterlassen, die betroffenen Geschäftsbeziehungen in die Risikoklasse „hoch“umzustufen sowie eine Geldwäscheverdachtsmeldung zu erstatten, heißt es. Das Straferkenntnis ist bereits rechtskräftig.
„Es gibt null Toleranz im Kampf gegen Geldwäsche“, sagt Klaus Grubelnik von der Finanzmarktaufsicht in Wien. Im Vorjahr wurden von der FMA sechs Geldstrafen gegen Banken verhängt – wegen Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche. Im Jahr 2020 waren es fünf gewesen. Für eine Verwaltungsstrafe seien die
Strafen relativ hoch, weil sie sich an den Umsätzen der betroffenen Geldinstitute orientierten, heißt es bei der FMA. Die Strafbeträge fließen in den Bundeshaushalt.
Was steckt hinter der Strafe gegen die Raiffeisenbank Altenmarkt-Flachau-Eben? Hintergrund ist ein aufsehenerregender Schwarzgeld-Fall rund um einen
bekannten Après-Ski-Wirt im Pongau. Dieser soll hohe Summen an Schwarzgeld zu Hause
gehortet haben. Bei Hausdurchsuchungen der Steuerfahndung
im September 2019 entdeckten die Beamten 2,8 Millionen Euro auf 206 Sparbüchern sowie 780.000 Euro in bar.
Die Fahnder hat damals stutzig gemacht, dass in der Hochsaison an einem Tag bis zu drei namenlose Sparbücher mit einer Einlage
von jeweils knapp unter 15.000 Euro angelegt worden sind. Das Finanzministerium machte den Fall im Juni 2021 öffentlich. Der
Wirt und seine Mutter mussten sich im August 2021 wegen Steuerhinterziehung am Landesgericht Salzburg verantworten. Mutter und Sohn wurden in erster Instanz zu Geldstrafen in Millionenhöhe verurteilt.
Geschäftsleiterin Anna Doblhofer-Bachleitner vom Raiffeisenverband (RVS) Salzburg spricht von Einzelfällen: „Ich bin seit zehn Jahren im Sektor tätig
RVS-Geschäftsleiterin
und jetzt das erste Mal damit
konfrontiert, dass die Finanzmarktaufsicht eine Strafe wegen
Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche gegen eine unserer Raiffeisenbanken ausspricht.“
Darüber hinaus verweist sie darauf, dass die Ursachen für den
betreffenden Fall „weit in der Vergangenheit liegen“. Die zwei aktuellen Geschäftsleiter der
Raiffeisenbank Altenmarkt-Flachau-Eben
müssten jetzt ein Thema aufarbeiten, das sich im Laufe von 20 Jahren aufgebaut habe.
Heute – da ist sich DoblhoferBachleitner sicher – wäre ein Fall wie jener in der Raiffeisenbank
Altenmarkt-Flachau-Eben nicht mehr möglich. Der Raiffeisenverband Salzburg hat die Causa zum Anlass genommen, nochmals an allen Rädchen zu drehen. Die Rede ist von einem „engmaschigen Netz“zur Verhinderung von Geldwäsche: „Wir haben noch intensiver darauf geschaut, dass jeder Verdachtsfall gemeldet wird.“
Jede Bank hat einen eigenen Geldwäschebeauftragten. Einen solchen gibt es natürlich auch
beim Raiffeisenverband. „Dieser unterstützt unter anderem auch die Kollegen der selbstständigen Raiffeisenbanken.“
Bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Verhinderung
von Geldwäsche geht es vor allem um Schulungen – für Kundenbe
treuer und Schaltermitarbeiter. Diese müssen Fälle, die ihnen
verdächtig erscheinen, dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Die Überprüfung beginnt beim
wirtschaftlichen Eigentümer (gehört dem Kunden tatsächlich das Unternehmen oder das zu veranlagende Geld?) und endet mit der Überprüfung der Herkunft des Geldes. Der Kunde muss nachweisen, woher er das Geld hat. Kann er das nicht schlüssig erklären, muss die Bank eine Meldung an das BKA abschicken.
Bei den Meldungen gilt beim Raiffeisenverband das Motto: „Im Zweifel lieber ein Mal zu oft
gemeldet als zu wenig. Sicher ist sicher.“Trotzdem ist die Zahl der Meldungen an das Bundeskriminalamt überschaubar. DoblhoferBachleitner schätzt, dass jede Bank ein oder zwei solcher Meldungen pro Jahr abgibt. „Und dann stellt sich auch oft heraus, dass es falscher Alarm war.“
„Heute wäre ein solcher Fall nicht mehr möglich.“Anna Doblhofer-Bachleitner,