5G-Ausbau: Behörde prüft Versorgung am Land
Behörde RTR: Bei Nichterfüllung der Auflagen sind pro Katastralgemeinde 40.000 Euro Pönale fällig.
Österreichs Mobilfunkbetreiber sagten bei der 5G-Frequenz-Auktion Versorgungsauflagen im ländlichen Raum zu. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) beginnt nun, diese zu prüfen. A1 hatte
versprochen, bis zum Stichtag 25. Juli in 111 unterversorgten Katastralgemeinden in Österreich ein ultraschnelles, mobiles Breitbandnetz zur Verfügung zu stellen. Drei hat dies für 72 Katastralgemeinden zugesichert.
Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, sagt dazu: „Ob sie die Erwartungen erfüllt haben,
werden wir überprüfen und nachmessen. Das wird sehr genau erfolgen.“Eine flächendeckende 5G-Abdeckung in Österreich sei zentral für die Digitalisierung, speziell für das Internet der Dinge und für selbstfahrende Fahrzeuge.
Die Mobilfunkanbieter A1, Drei und Magenta sicherten bei der 5GAuktion
zu, in 1702 unterversorgten Katastralgemeinden einen ausreichenden 5G-Empfang zu installieren. Davon entfallen 349 auf A1, 615 auf Magenta und 738 auf Drei.
Für die Versorgungszusagen gab es einen Bonus in Form von Preissenkungen bei der Auktion. Die Mobilfunkunternehmen haben die 5GVersorgung in unterversorgten Gegenden für unterschiedliche Stichtage bis zum Jahr 2025 versprochen.
Sollten die Zusagen in den kommenden Jahren eingehalten werden, sind nach Angaben der RTR
künftig zumindest 85 Prozent der unterversorgten Katastralgemeinden in Österreich flächendeckend
mit Mobilfunkbreitband versorgt.
Hierzulande gibt es laut der Regulierungsbehörde 7850 relevante Katastralgemeinden, davon gelten noch 2100 als 5G-unterversorgt.
Wenn der zuständige Mobilfunker die Versorgungsauflage in einer unterversorgten Gemeinde nicht erfülle, werde eine Vertragsstrafe
von 40.000 Euro fällig, erklärte der RTR-Teamleiter Mobilfunkmärkte & ECS, Stefan Felder. In einem Jahr
komme es dann wieder zu einer Überprüfung und dann könne auch ein höheres Bußgeld fällig werden.
A1 und Drei müssen der RTR Daten und Evidenz zum Netzausbau in den entsprechenden Gegenden
über den Sommer liefern, danach evaluiert die RTR.