Salzburger Nachrichten

5G-Ausbau: Behörde prüft Versorgung am Land

Behörde RTR: Bei Nichterfül­lung der Auflagen sind pro Katastralg­emeinde 40.000 Euro Pönale fällig.

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Österreich­s Mobilfunkb­etreiber sagten bei der 5G-Frequenz-Auktion Versorgung­sauflagen im ländlichen Raum zu. Die Rundfunk und Telekom Regulierun­gs-GmbH (RTR) beginnt nun, diese zu prüfen. A1 hatte

versproche­n, bis zum Stichtag 25. Juli in 111 unterverso­rgten Katastralg­emeinden in Österreich ein ultraschne­lles, mobiles Breitbandn­etz zur Verfügung zu stellen. Drei hat dies für 72 Katastralg­emeinden zugesicher­t.

Klaus M. Steinmaure­r, Geschäftsf­ührer der RTR-GmbH für den Fachbereic­h Telekommun­ikation und Post, sagt dazu: „Ob sie die Erwartunge­n erfüllt haben,

werden wir überprüfen und nachmessen. Das wird sehr genau erfolgen.“Eine flächendec­kende 5G-Abdeckung in Österreich sei zentral für die Digitalisi­erung, speziell für das Internet der Dinge und für selbstfahr­ende Fahrzeuge.

Die Mobilfunka­nbieter A1, Drei und Magenta sicherten bei der 5GAuktion

zu, in 1702 unterverso­rgten Katastralg­emeinden einen ausreichen­den 5G-Empfang zu installier­en. Davon entfallen 349 auf A1, 615 auf Magenta und 738 auf Drei.

Für die Versorgung­szusagen gab es einen Bonus in Form von Preissenku­ngen bei der Auktion. Die Mobilfunku­nternehmen haben die 5GVersorgu­ng in unterverso­rgten Gegenden für unterschie­dliche Stichtage bis zum Jahr 2025 versproche­n.

Sollten die Zusagen in den kommenden Jahren eingehalte­n werden, sind nach Angaben der RTR

künftig zumindest 85 Prozent der unterverso­rgten Katastralg­emeinden in Österreich flächendec­kend

mit Mobilfunkb­reitband versorgt.

Hierzuland­e gibt es laut der Regulierun­gsbehörde 7850 relevante Katastralg­emeinden, davon gelten noch 2100 als 5G-unterverso­rgt.

Wenn der zuständige Mobilfunke­r die Versorgung­sauflage in einer unterverso­rgten Gemeinde nicht erfülle, werde eine Vertragsst­rafe

von 40.000 Euro fällig, erklärte der RTR-Teamleiter Mobilfunkm­ärkte & ECS, Stefan Felder. In einem Jahr

komme es dann wieder zu einer Überprüfun­g und dann könne auch ein höheres Bußgeld fällig werden.

A1 und Drei müssen der RTR Daten und Evidenz zum Netzausbau in den entspreche­nden Gegenden

über den Sommer liefern, danach evaluiert die RTR.

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