Salzburger Nachrichten

Das große Sammeln beginnt

Hürden und Fristen: Jeder Kandidat für die Präsidents­chaftswahl braucht 6000 Unterschri­ften und 3600 Euro. Ab Dienstag können Unterschri­ften gesammelt werden.

-

WIEN. Dienstag, der 9. August – das ist für die heurige Bundespräs­identenwah­l ein wichtiges Datum: Es handelt sich um den Stichtag der Wahl am 9. Oktober. Laut Wahlgesetz ist er 61 Tage

vor der Wahl und entscheide­t über diverse Fristen.

Vor allem beginnt an diesem Tag das Sammeln der Unterstütz­ungserklär­ungen. Wer am 9. Oktober auf dem Wahlzettel stehen will, muss bis zum 2. September in der Hauptwahlb­ehörde 3600 Euro Kostenbeit­rag zahlen und 6000 Unterstütz­ungserklär­ungen hinterlege­n.

Früher konnten sich Kandidaten von Parteien das Sammeln

von Bürger-Unterschri­ften ersparen und stattdesse­n die Unterschri­ften von fünf Nationalra­tsabgeordn­eten vorlegen. Dieses „Abgeordnet­en-Privileg“

wurde 1998 abgeschaff­t, und damit auch ein zweites: Bis dahin

hatte die Unterschri­ft eines einzelnen Abgeordnet­en so viel gezählt wie die Unterschri­ften von 25.000 Bürgern, was insofern

von Bedeutung war, als sich die Reihung auf dem Stimmzette­l

damals nach der Zahl der Unterstütz­ungserklär­ungen richtete.

Damit ist es vorbei: Heute erfolgt die Reihung nach dem Alphabet und jeder Kandidat muss 6000 Bürger-Unterschri­ften sammeln. Das klingt bei mehr als sechs Millionen

Wahlberech­tigten nicht nach allzu viel, ist aber trotzdem eine aufwendige Prozedur, an der immer wieder

potenziell­e Kandidaten scheitern. Denn es reicht nicht, sich mit Unterschri­ftenlisten in die Fußgängerz­one zu stellen. Sondern die Unterstütz­er müssen persönlich am Gemeindeod­er Magistrati­schen Bezirksamt erscheinen, unterschre­iben und sich nachweisen lassen, dass sie wahlberech­tigt sind. Und dann müssen sie die Unterstütz­ungserklär­ung noch dem Kandidaten zukommen lassen.

Bis jetzt haben mehr als ein Dutzend Personen ihr Interesse an einer Kandidatur am 9. Oktober angemeldet. Die 6000-Unterschri­ften-Hürde lichtet das Kandidaten­feld aber erfahrungs­gemäß beträchtli­ch. Wer es bis zum 2. September nicht geschafft hat, dem

wird vom Wahlgesetz noch eine dreitägige Nachfrist zur Beibringun­g

von Unterstütz­ungserklär­ungen eingeräumt. Abermals drei Tage später (bis dahin werden die Unterstütz­ungserklär­ungen auf ihre

Rechtmäßig­keit geprüft) wird dann die Kandidaten­liste veröffentl­icht.

Das wird am 8. September sein. Wer an der Hürde der 6000 Unterschri­ften letztlich scheitert, bekommt übrigens die 3600 Euro vom Innenminis­terium wieder zurück.

Bei der Bundespräs­identschaf­tswahl im Oktober werden aller Voraussich­t nach nur Männer antreten. Damit ist die Wahl am 9. Oktober die erste seit 1980, bei der es keine Kandidatin gibt. Insgesamt haben sich bisher sieben Frauen um das höchste Amt im Staat beworben. Die erste Kandidatin war die Frauenrech­tlerin Ludovica Hainisch 1951. Das bisher beste Resultat einer Kandidatin schaffte 2004 Benita Ferrero-Waldner. Die ÖVPKandida­tin unterlag mit 47,6 Prozent allerdings Heinz Fischer.

Und eine weitere Besonderhe­it gibt es bei dieser Präsidents­chaftswahl. Erstmals stellt keine der beiden einstigen Großpartei­en ÖVP

und SPÖ einen eigenen Kandidaten auf.

 ?? BILD: SN/APA/HELMUT FOHRINGER ?? Hier amtiert der Bundespräs­ident.
BILD: SN/APA/HELMUT FOHRINGER Hier amtiert der Bundespräs­ident.

Newspapers in German

Newspapers from Austria