Das große Sammeln beginnt
Hürden und Fristen: Jeder Kandidat für die Präsidentschaftswahl braucht 6000 Unterschriften und 3600 Euro. Ab Dienstag können Unterschriften gesammelt werden.
WIEN. Dienstag, der 9. August – das ist für die heurige Bundespräsidentenwahl ein wichtiges Datum: Es handelt sich um den Stichtag der Wahl am 9. Oktober. Laut Wahlgesetz ist er 61 Tage
vor der Wahl und entscheidet über diverse Fristen.
Vor allem beginnt an diesem Tag das Sammeln der Unterstützungserklärungen. Wer am 9. Oktober auf dem Wahlzettel stehen will, muss bis zum 2. September in der Hauptwahlbehörde 3600 Euro Kostenbeitrag zahlen und 6000 Unterstützungserklärungen hinterlegen.
Früher konnten sich Kandidaten von Parteien das Sammeln
von Bürger-Unterschriften ersparen und stattdessen die Unterschriften von fünf Nationalratsabgeordneten vorlegen. Dieses „Abgeordneten-Privileg“
wurde 1998 abgeschafft, und damit auch ein zweites: Bis dahin
hatte die Unterschrift eines einzelnen Abgeordneten so viel gezählt wie die Unterschriften von 25.000 Bürgern, was insofern
von Bedeutung war, als sich die Reihung auf dem Stimmzettel
damals nach der Zahl der Unterstützungserklärungen richtete.
Damit ist es vorbei: Heute erfolgt die Reihung nach dem Alphabet und jeder Kandidat muss 6000 Bürger-Unterschriften sammeln. Das klingt bei mehr als sechs Millionen
Wahlberechtigten nicht nach allzu viel, ist aber trotzdem eine aufwendige Prozedur, an der immer wieder
potenzielle Kandidaten scheitern. Denn es reicht nicht, sich mit Unterschriftenlisten in die Fußgängerzone zu stellen. Sondern die Unterstützer müssen persönlich am Gemeindeoder Magistratischen Bezirksamt erscheinen, unterschreiben und sich nachweisen lassen, dass sie wahlberechtigt sind. Und dann müssen sie die Unterstützungserklärung noch dem Kandidaten zukommen lassen.
Bis jetzt haben mehr als ein Dutzend Personen ihr Interesse an einer Kandidatur am 9. Oktober angemeldet. Die 6000-Unterschriften-Hürde lichtet das Kandidatenfeld aber erfahrungsgemäß beträchtlich. Wer es bis zum 2. September nicht geschafft hat, dem
wird vom Wahlgesetz noch eine dreitägige Nachfrist zur Beibringung
von Unterstützungserklärungen eingeräumt. Abermals drei Tage später (bis dahin werden die Unterstützungserklärungen auf ihre
Rechtmäßigkeit geprüft) wird dann die Kandidatenliste veröffentlicht.
Das wird am 8. September sein. Wer an der Hürde der 6000 Unterschriften letztlich scheitert, bekommt übrigens die 3600 Euro vom Innenministerium wieder zurück.
Bei der Bundespräsidentschaftswahl im Oktober werden aller Voraussicht nach nur Männer antreten. Damit ist die Wahl am 9. Oktober die erste seit 1980, bei der es keine Kandidatin gibt. Insgesamt haben sich bisher sieben Frauen um das höchste Amt im Staat beworben. Die erste Kandidatin war die Frauenrechtlerin Ludovica Hainisch 1951. Das bisher beste Resultat einer Kandidatin schaffte 2004 Benita Ferrero-Waldner. Die ÖVPKandidatin unterlag mit 47,6 Prozent allerdings Heinz Fischer.
Und eine weitere Besonderheit gibt es bei dieser Präsidentschaftswahl. Erstmals stellt keine der beiden einstigen Großparteien ÖVP
und SPÖ einen eigenen Kandidaten auf.