Baumaschinen müssen anrücken – sonst verfällt die Widmung
SALZBURG. Das frei stehende Baugrundstück im Grünland von
Aigen sorgt nicht nur für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils für Diskussionsstoff
und zieht wohl auch Investitionsfreudige an. Über Jahre hinweg stand ein historisches Gebäude am Abfalterhofweg mit der Nummer 20 leer.
Der Abbruch wurde bereits im Jahr 2014 baubehördlich bewilligt, das geht aus einer Anfragebeantwortung der Stadt-SPÖ an das Baurechtsamt hervor. Mit den Abbrucharbeiten begonnen
wurde im April 2017. Nun muss gebaut werden, ansonsten fällt die Baugenehmigung, die den Bau im Grünland ermöglicht.
Konkret muss mit dem Bau bis 1. September 2022 begonnen
werden. Bereits im Jahr 2016 gab es eine entsprechende Bewilligung. Diese konnte maximal ein Mal verlängert werden und muss nun bis September umgesetzt
werden. „Das Baurechtsamt wartet auf die Baubeginnanzeige“, sagt Vizebgm. Barbara Unterkofler (ÖVP).
„Wir sind ganz einfache Menschen, selbst keine Aigner, und
möchten wenig Aufsehen“, sagt eine Besitzerin des Grundstücks, die es sich mit ihrer Tochter teilt. 1059 Quadratmeter beträgt der Bauplatz. Hinzu kommen noch
3500 Quadratmeter Grünland. Interessenten habe es viele gegeben, auch prominente Salzburger
seien darunter gewesen. „Wir
verkaufen nicht mehr, wir bauen jetzt selbst“, sagt die Besitzerin. Das Dach des alten Hauses habe
nicht mehr dicht gehalten und der Abriss sei der einzige Ausweg
gewesen. Nun soll ein Gebäude auf Basis des Altbestands entstehen und drei Wohnungen mit jeweils
85 Quadratmetern errichtet werden. „Es herrscht viel Neid in
Aigen, das hat mich sehr entsetzt“, sagt die Eigentümerin.
Vorerst werde man die Wohnungen vermieten, zugutekommen sollen sie irgendwann den Nachkommen. Den Bau werde man zum Teil mit den Mieten finanzieren. „Ich bin schon weit über
70, vielleicht brauche ich selbst mal eine Wohnung.“
Auch Vizebgm. Unterkofler (ÖVP) bestätigt ein derartiges
Vorhaben: „Es wurde um eine Wiedererrichtung mit drei Wohneinheiten angesucht.“
Zum historischen Objekt: Dieses stand nicht unter Denkmalschutz. Auch der Neubau unterliegt keinem Erhaltungsgebot, da sich die Liegenschaft im Grünland befindet und von keinem Bebauungsplan umfasst ist. Einen Neubau ohne Grund gibt es nicht: Der Wiedererrichtung
wurde von der Behörde aufgrund einer nachgewiesenen Unwirtschaftlichkeit in der Erhaltung des Bestandsobjekts zugestimmt.
Immobilienmakler Alexander Kurz listete das Objekt und bestätigt den Verkaufswunsch der
Eigentümerinnen. Er merkt an: „Es handelt sich um eine absolute Alleinlage und daher um ein sehr
begehrtes Objekt.“Es habe ein konkretes Kaufangebot gegeben.
„Absolute Alleinlagen wie diese sind stets begehrt.“Immobilienmakler