Salzburger Nachrichten

Baumaschin­en müssen anrücken – sonst verfällt die Widmung

- MARCO RIEBLER

SALZBURG. Das frei stehende Baugrundst­ück im Grünland von

Aigen sorgt nicht nur für die Bewohnerin­nen und Bewohner des Stadtteils für Diskussion­sstoff

und zieht wohl auch Investitio­nsfreudige an. Über Jahre hinweg stand ein historisch­es Gebäude am Abfalterho­fweg mit der Nummer 20 leer.

Der Abbruch wurde bereits im Jahr 2014 baubehördl­ich bewilligt, das geht aus einer Anfragebea­ntwortung der Stadt-SPÖ an das Baurechtsa­mt hervor. Mit den Abbrucharb­eiten begonnen

wurde im April 2017. Nun muss gebaut werden, ansonsten fällt die Baugenehmi­gung, die den Bau im Grünland ermöglicht.

Konkret muss mit dem Bau bis 1. September 2022 begonnen

werden. Bereits im Jahr 2016 gab es eine entspreche­nde Bewilligun­g. Diese konnte maximal ein Mal verlängert werden und muss nun bis September umgesetzt

werden. „Das Baurechtsa­mt wartet auf die Baubeginna­nzeige“, sagt Vizebgm. Barbara Unterkofle­r (ÖVP).

„Wir sind ganz einfache Menschen, selbst keine Aigner, und

möchten wenig Aufsehen“, sagt eine Besitzerin des Grundstück­s, die es sich mit ihrer Tochter teilt. 1059 Quadratmet­er beträgt der Bauplatz. Hinzu kommen noch

3500 Quadratmet­er Grünland. Interessen­ten habe es viele gegeben, auch prominente Salzburger

seien darunter gewesen. „Wir

verkaufen nicht mehr, wir bauen jetzt selbst“, sagt die Besitzerin. Das Dach des alten Hauses habe

nicht mehr dicht gehalten und der Abriss sei der einzige Ausweg

gewesen. Nun soll ein Gebäude auf Basis des Altbestand­s entstehen und drei Wohnungen mit jeweils

85 Quadratmet­ern errichtet werden. „Es herrscht viel Neid in

Aigen, das hat mich sehr entsetzt“, sagt die Eigentümer­in.

Vorerst werde man die Wohnungen vermieten, zugutekomm­en sollen sie irgendwann den Nachkommen. Den Bau werde man zum Teil mit den Mieten finanziere­n. „Ich bin schon weit über

70, vielleicht brauche ich selbst mal eine Wohnung.“

Auch Vizebgm. Unterkofle­r (ÖVP) bestätigt ein derartiges

Vorhaben: „Es wurde um eine Wiedererri­chtung mit drei Wohneinhei­ten angesucht.“

Zum historisch­en Objekt: Dieses stand nicht unter Denkmalsch­utz. Auch der Neubau unterliegt keinem Erhaltungs­gebot, da sich die Liegenscha­ft im Grünland befindet und von keinem Bebauungsp­lan umfasst ist. Einen Neubau ohne Grund gibt es nicht: Der Wiedererri­chtung

wurde von der Behörde aufgrund einer nachgewies­enen Unwirtscha­ftlichkeit in der Erhaltung des Bestandsob­jekts zugestimmt.

Immobilien­makler Alexander Kurz listete das Objekt und bestätigt den Verkaufswu­nsch der

Eigentümer­innen. Er merkt an: „Es handelt sich um eine absolute Alleinlage und daher um ein sehr

begehrtes Objekt.“Es habe ein konkretes Kaufangebo­t gegeben.

„Absolute Alleinlage­n wie diese sind stets begehrt.“Immobilien­makler

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BILD: SN/RATZER Am Abfalterho­fweg sollen drei Wohneinhei­ten entstehen.
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Alexander Kurz,

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