Polaschek will „normalen“Herbst
Konkrete Maßnahmen für den Schulherbst werden am 29. August vom Bildungsministerium bekannt gegeben werden. Symptomlos infizierte Lehrer werden jedenfalls mit FFP2-Maske in den Klassen unterrichten dürfen.
WIEN. Bildungsminister Martin Polaschek trat am Dienstag vor die Presse, um den Teuerungsausgleich und eine Einmalzahlung für Studienbeihilfebezieher zu präsentieren. Im Mittelpunkt des Auftritts standen aber Fragen, wie es – vor allem an den Schulen, aber auch an den Unis
– zum Semesterstart weitergehen wird. Die SN liefern die Antworten.
1. Mit welchen Maßnahmen gehen die Schulen in den Herbst?
Die Infektionslage wird laut Polaschek „genau beobachtet“. Am 29.
August sollen die Schulen und die Eltern dann konkret informiert
werden, „welche der Varianten zum Tragen kommt und in den Schulen angewendet wird“. Polaschek hält es für ganz wichtig, „dass die Schulen ein integrierter Bestandteil der gesamtösterreichischen Regelungen sind“. Früher hätten in den Schulen zum Teil andere Regelungen gegolten als für den öffentlichen Bereich. Jetzt werde dies vereinheitlicht.
Im Ende Juli vorgestellten, einheitliche Regeln vorgebenden Variantenmanagementplan der Regierung wird auf die Hygiene- und Präventionskonzepte der Schulen verwiesen. Wörtlich heißt es: „Flächendeckende
Schulschließungen stellen im dritten Jahr der Pandemie
keine Option mehr dar.“Bei einer sich abschwächenden Pandemie
werden für die Schulen „keine flächendeckenden PCR-Testungen“, aber anlassbezogene Antigentests sowie eine zeitlich befristete Maskenpflicht empfohlen. In den Szenarien 3 („Die Pandemie hält an. Das Virus verändert sich weiter“)
und 4 („Die Pandemie verstärkt sich“) werden für die Schulen wieder verpflichtende PCR-Testungen und sukzessive ausgeweitete Maskentragepflichten vorgeschrieben.
2. Was ist mit symptomlos infizierten Lehrerinnen und Lehrern?
Auch hier gilt das einheitliche Regelwerk des Variantenplans für alle Bereiche des beruflichen Lebens
und somit auch für die Schulen: „Wenn ein coronainfizierter Lehrer sich gesund fühlt, kann er wie andere Menschen auch mit Maske zur
Arbeit gehen“, sagte der Minister.
3. Was ist, wenn Eltern ihre Kinder nicht von infizierten Lehrern unterrichten lassen wollen?
Es gehe darum, „zu einer Normalität zu kommen“, sagt Polaschek. Sollten Eltern der Meinung sein, dass sie ihr Kind zu Hause lassen
müssen, werde man „entsprechende Gespräche mit den Eltern“führen. Polaschek führte ins Treffen, dass im letzten Schuljahr lauthals die Maskenpflicht kritisiert worden sei, gleichzeitig sei stets die Forderung nach offenen Schulen ertönt. Dem trage man nun Rechnung.
Aber: „Wenn wir eine Coronavariante haben, die hochinfektiös ist und zu schweren Krankheitsverläufen führt, wird man sich das
noch mal anschauen müssen. Diese Maßnahme beruht auf dem jetzigen
Stand der Coronapandemie.“
4. Dürfen Unis ihren Mitarbeitern empfehlen, im Fall einer Infektion zu Hause zu bleiben?
Hier handelt es sich um eine Entscheidung, die die Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie treffen
können. Schulen und Universitäten seien nicht vergleichbar, sagt Polaschek. Uni-Lehrveranstaltungen seien auch im Vergleich zu Schulveranstaltungen leichter online durchzuführen. Zudem hätten die Schulen auch die Aufgabe, die Schüler in der Schule zu betreuen.
5. Was ist mit der halben Milliarde Euro, die die Unis aufgrund der Inflation und der Energiekosten für die nächsten beiden Jahre fordern?
Die Universitäten haben zwar für die Jahre 2022 bis 2024 eine Budgeterhöhung von rund 1,3 Mrd. Euro bekommen – dies passierte freilich bei einer Teuerungserwartung im Herbst 2020 von rund zwei Prozent. Er sei „in intensiven Gesprächen mit den Rektoren und dem Finanzministerium“, sagte der Bildungsminister.
6. Wie werden die 50.000 Studienbeihilfebezieher angesichts der hohen Inflation unterstützt?
Diese Woche startet die Überweisung einer Einmalzahlung von 300 Euro für Studienbeihilfebezieher.
Ab diesem September werden die Beihilfen um 8,5 bis 12 Prozent angehoben. Die automatische Inflationsanpassung der Studienbeihilfen ab September 2023 wurde im Gesamtentlastungspaket beschlossen.