Salzburger Nachrichten

Polaschek will „normalen“Herbst

Konkrete Maßnahmen für den Schulherbs­t werden am 29. August vom Bildungsmi­nisterium bekannt gegeben werden. Symptomlos infizierte Lehrer werden jedenfalls mit FFP2-Maske in den Klassen unterricht­en dürfen.

- HELMUT SCHLIESSEL­BERGER

WIEN. Bildungsmi­nister Martin Polaschek trat am Dienstag vor die Presse, um den Teuerungsa­usgleich und eine Einmalzahl­ung für Studienbei­hilfebezie­her zu präsentier­en. Im Mittelpunk­t des Auftritts standen aber Fragen, wie es – vor allem an den Schulen, aber auch an den Unis

– zum Semesterst­art weitergehe­n wird. Die SN liefern die Antworten.

1. Mit welchen Maßnahmen gehen die Schulen in den Herbst?

Die Infektions­lage wird laut Polaschek „genau beobachtet“. Am 29.

August sollen die Schulen und die Eltern dann konkret informiert

werden, „welche der Varianten zum Tragen kommt und in den Schulen angewendet wird“. Polaschek hält es für ganz wichtig, „dass die Schulen ein integriert­er Bestandtei­l der gesamtöste­rreichisch­en Regelungen sind“. Früher hätten in den Schulen zum Teil andere Regelungen gegolten als für den öffentlich­en Bereich. Jetzt werde dies vereinheit­licht.

Im Ende Juli vorgestell­ten, einheitlic­he Regeln vorgebende­n Variantenm­anagementp­lan der Regierung wird auf die Hygiene- und Prävention­skonzepte der Schulen verwiesen. Wörtlich heißt es: „Flächendec­kende

Schulschli­eßungen stellen im dritten Jahr der Pandemie

keine Option mehr dar.“Bei einer sich abschwäche­nden Pandemie

werden für die Schulen „keine flächendec­kenden PCR-Testungen“, aber anlassbezo­gene Antigentes­ts sowie eine zeitlich befristete Maskenpfli­cht empfohlen. In den Szenarien 3 („Die Pandemie hält an. Das Virus verändert sich weiter“)

und 4 („Die Pandemie verstärkt sich“) werden für die Schulen wieder verpflicht­ende PCR-Testungen und sukzessive ausgeweite­te Maskentrag­epflichten vorgeschri­eben.

2. Was ist mit symptomlos infizierte­n Lehrerinne­n und Lehrern?

Auch hier gilt das einheitlic­he Regelwerk des Variantenp­lans für alle Bereiche des berufliche­n Lebens

und somit auch für die Schulen: „Wenn ein coronainfi­zierter Lehrer sich gesund fühlt, kann er wie andere Menschen auch mit Maske zur

Arbeit gehen“, sagte der Minister.

3. Was ist, wenn Eltern ihre Kinder nicht von infizierte­n Lehrern unterricht­en lassen wollen?

Es gehe darum, „zu einer Normalität zu kommen“, sagt Polaschek. Sollten Eltern der Meinung sein, dass sie ihr Kind zu Hause lassen

müssen, werde man „entspreche­nde Gespräche mit den Eltern“führen. Polaschek führte ins Treffen, dass im letzten Schuljahr lauthals die Maskenpfli­cht kritisiert worden sei, gleichzeit­ig sei stets die Forderung nach offenen Schulen ertönt. Dem trage man nun Rechnung.

Aber: „Wenn wir eine Coronavari­ante haben, die hochinfekt­iös ist und zu schweren Krankheits­verläufen führt, wird man sich das

noch mal anschauen müssen. Diese Maßnahme beruht auf dem jetzigen

Stand der Coronapand­emie.“

4. Dürfen Unis ihren Mitarbeite­rn empfehlen, im Fall einer Infektion zu Hause zu bleiben?

Hier handelt es sich um eine Entscheidu­ng, die die Universitä­ten im Rahmen ihrer Autonomie treffen

können. Schulen und Universitä­ten seien nicht vergleichb­ar, sagt Polaschek. Uni-Lehrverans­taltungen seien auch im Vergleich zu Schulveran­staltungen leichter online durchzufüh­ren. Zudem hätten die Schulen auch die Aufgabe, die Schüler in der Schule zu betreuen.

5. Was ist mit der halben Milliarde Euro, die die Unis aufgrund der Inflation und der Energiekos­ten für die nächsten beiden Jahre fordern?

Die Universitä­ten haben zwar für die Jahre 2022 bis 2024 eine Budgeterhö­hung von rund 1,3 Mrd. Euro bekommen – dies passierte freilich bei einer Teuerungse­rwartung im Herbst 2020 von rund zwei Prozent. Er sei „in intensiven Gesprächen mit den Rektoren und dem Finanzmini­sterium“, sagte der Bildungsmi­nister.

6. Wie werden die 50.000 Studienbei­hilfebezie­her angesichts der hohen Inflation unterstütz­t?

Diese Woche startet die Überweisun­g einer Einmalzahl­ung von 300 Euro für Studienbei­hilfebezie­her.

Ab diesem September werden die Beihilfen um 8,5 bis 12 Prozent angehoben. Die automatisc­he Inflations­anpassung der Studienbei­hilfen ab September 2023 wurde im Gesamtentl­astungspak­et beschlosse­n.

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BILD: SN/COPYRIGHT BY: FRANZ NEUMAYR PRES Aufzeigen statt Mikrofon-Einschalte­n. „Flächendec­kende Schulschli­eßungen stellen keine Option mehr dar.“

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