Salzburger Nachrichten

Pfleger verging sich an Autisten

Mann erhielt zwei Jahre teilbeding­te Haft und nahm das Urteil an.

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Zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt. Das war am Dienstag das Urteil für einen Krankenpfl­eger (64) in Wien, der sich in einer Einrichtun­g für Menschen mit Lernschwie­rigkeiten wiederholt an einem Burschen (17) vergangen hatte. Der Mann erhielt die Strafe wegen Missbrauch­s eines Autoritäts­verhältnis­ses und sexuellen Missbrauch­s einer psychisch beeinträch­tigten Person (§ 205 StGB). Er

nahm das Urteil an, obwohl er sich zuvor in seiner Einvernahm­e nicht geständig gezeigt hatte. Der Pfleger

hatte Ende August 2020 in der spezialisi­erten Einrichtun­g zu arbeiten

begonnen, die eine 24-Stunden-Betreuung für junge Menschen anbietet.

Nur wenige Tage später wurde das Beschäftig­ungsverhäl­tnis wieder beendet, nachdem bekannt geworden war, dass der 64-Jährige mehrfach geschlecht­liche Handlungen an dem Burschen durchgefüh­rt haben soll. Der 17-Jährige ist

Autist „und geht auf jeden zu, ist offen und kann nicht unterschei­den, was richtig und falsch ist“, wie sein

Vater vor Gericht sagte. Erst auf sein Drängen habe die Einrichtun­g Anzeige erstattet.

Die Anschuldig­ungen erklärte sich der Angeklagte so: „Das ist

hundertpro­zentig die Intrige einer Kollegin. Dieses Kind war sehr beeinfluss­bar.“Der 17-Jährige hatte

ihr erzählt, was passiert war, unabhängig

davon erfuhr ein Wochenende später auch sein Vater von ihm von den Übergriffe­n. „Ich schwöre

bei meinem Leben, bei meinem Kind. Ich habe das nie gemacht“,

meinte der Angeklagte. Und weiter: „Er hat mich geliebt, was soll ich machen? Er ist mir immer nachgegang­en.“

Die Pflegerin bekräftigt­e vor Gericht ihre Aussage. Ihr war auch aufgefalle­n, dass der Angeklagte den 17-Jährigen „Schatzi“nannte. „Ich

hab nicht ,Schatzi‘, nur ,Kleiner‘ gesagt“, meinte dazu der 64-Jährige. „Ist das ein normaler Umgangston?“, wunderte sich die Richterin. „Er ist kein Mann, er ist ein Kind“,

bekam sie zur Antwort.

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