Pfleger verging sich an Autisten
Mann erhielt zwei Jahre teilbedingte Haft und nahm das Urteil an.
Zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt. Das war am Dienstag das Urteil für einen Krankenpfleger (64) in Wien, der sich in einer Einrichtung für Menschen mit Lernschwierigkeiten wiederholt an einem Burschen (17) vergangen hatte. Der Mann erhielt die Strafe wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und sexuellen Missbrauchs einer psychisch beeinträchtigten Person (§ 205 StGB). Er
nahm das Urteil an, obwohl er sich zuvor in seiner Einvernahme nicht geständig gezeigt hatte. Der Pfleger
hatte Ende August 2020 in der spezialisierten Einrichtung zu arbeiten
begonnen, die eine 24-Stunden-Betreuung für junge Menschen anbietet.
Nur wenige Tage später wurde das Beschäftigungsverhältnis wieder beendet, nachdem bekannt geworden war, dass der 64-Jährige mehrfach geschlechtliche Handlungen an dem Burschen durchgeführt haben soll. Der 17-Jährige ist
Autist „und geht auf jeden zu, ist offen und kann nicht unterscheiden, was richtig und falsch ist“, wie sein
Vater vor Gericht sagte. Erst auf sein Drängen habe die Einrichtung Anzeige erstattet.
Die Anschuldigungen erklärte sich der Angeklagte so: „Das ist
hundertprozentig die Intrige einer Kollegin. Dieses Kind war sehr beeinflussbar.“Der 17-Jährige hatte
ihr erzählt, was passiert war, unabhängig
davon erfuhr ein Wochenende später auch sein Vater von ihm von den Übergriffen. „Ich schwöre
bei meinem Leben, bei meinem Kind. Ich habe das nie gemacht“,
meinte der Angeklagte. Und weiter: „Er hat mich geliebt, was soll ich machen? Er ist mir immer nachgegangen.“
Die Pflegerin bekräftigte vor Gericht ihre Aussage. Ihr war auch aufgefallen, dass der Angeklagte den 17-Jährigen „Schatzi“nannte. „Ich
hab nicht ,Schatzi‘, nur ,Kleiner‘ gesagt“, meinte dazu der 64-Jährige. „Ist das ein normaler Umgangston?“, wunderte sich die Richterin. „Er ist kein Mann, er ist ein Kind“,
bekam sie zur Antwort.