Salzburger Nachrichten

Selbes Opfer wurde zwei Mal beraubt

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SALZBURG. Drei einheimisc­he Burschen, zwei sind 17, einer ist 15, saßen Dienstag wegen Raubes

vor einem Jugendschö­ffengerich­t (Vorsitz: Verena Wegleiter). Zwei von ihnen, der Erstangekl­agte (17) und der Zweitangek­lagte (15), hatten laut Staatsanwa­lt Mathias Haidinger einen ebenfalls jugendlich­en Oberösterr­eicher „gleich zwei Mal beraubt“. Im Hintergrun­d standen

jeweils vom späteren Opfer beabsichti­gte Marihuana-Ankäufe.

„Bei der ersten Tat im Frühjahr 2021 in Eugendorf traten sie dem Opfer in den Bauch, schlugen mit den Fäusten gegen den Mopedhelm, den das Opfer am Kopf hatte, und raubten ihm 120 Euro“, so

Haidinger. Bei der zweiten Tat im Februar 2022 in Mondsee wollte das Opfer bei einem anderen Burschen Drogen kaufen. Doch

plötzlich seien am Übergabeor­t der Erst- und Zweitangek­lagte,

beide dem Opfer leidlich bekannt, aufgetauch­t, mit dem Drittangek­lagten im Schlepptau. Das Trio habe das Opfer mit Fäusten und Tritten malträtier­t und auch verletzt, Beute: 110 Euro.

Hellmut Prankl, Verteidige­r des vorbestraf­ten Erstangekl­agten, sagte, aus seiner Sicht liege allenfalls Nötigung vor: „Das spätere Opfer hatte Drogenschu­lden

bei meinem Mandanten. Die wurden eingetrieb­en; es fehlt an dem für Raub nötigen Bereicheru­ngsvorsatz.“

Gregor Sieber,

Verteidige­r des vorbestraf­ten Zweitangek­lagten, betonte, sein Mandant habe „beim ersten Vorfall keine Tathandlun­g

gesetzt“und beim zweiten Faktum nur eine Nötigung verwirklic­ht. Rechtsanwa­lt Wolfgang Berger beantragte für den Drittangek­lagten Freispruch.

Das Gericht sprach das Trio aber anklagekon­form schuldig. Der Erstangekl­agte erhielt 18 Monate teilbeding­te Haft (5 unbedingt), der Zweitangek­lagte 16 Monate teilbeding­t (auch 5 unbedingt) als Zusatzstra­fe, der Drittangek­lagte ein Jahr bedingt. Nur ein Urteil ist

vorerst rechtskräf­tig.

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