Gemeinnütziger Wohnbau schafft leistbares Wohnen
Günstige Mieten, langfristige Mietverträge und strenge Kontrolle zeichnen gemeinnützige Bauvereinigungen aus.
Die 185 gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBVs) bieten seit über
100 Jahren mehr als „nur“eine Wohnung. Sie wollen möglichst viele Menschen mit leistbarem Wohnraum versorgen und für diese einen nachhaltigen, langfristigen Mehrwert schaffen. Sie leisten mit ihren
Wohnungen – im Volksmund oft auch Genossenschaftswohnungen
genannt – einen Beitrag zu einer lebenswerteren Gesellschaft. Und diese sozialpolitische Aufgabe erfüllen sie gerade in Krisenzeiten. Denn GBVs dürfen nur sehr beschränkt Gewinne machen und müssen diese Gewinne auch wieder in Wohnbaumaßnahmen im Inland investieren.
GBV-Mieten sind leistbar
Mit 7,4 Euro pro m2 ist die durchschnittliche Monatsmiete von GBVWohnungen um rund 23% günstiger als bei gewerblichen Bauträgern. Die
gemeinnützigen Mieten sind nicht nur billiger, sie sind in den letzten
Jahren auch deutlich geringer angestiegen.
Private Hauptmieten erhöhten sich zwischen 2011 und 2021 um 37%, Mieten von Gemeinnützigen nur um 28%.
1,2 Mrd. Euro Ersparnis
In den gemeinnützigen Wohnungen
wohnen rund 1.300.000 Mieterinnen und Mieter. Eine aktuelle WIFOStudie belegt: 1,2 Mrd. Euro pro
Jahr ersparen sich GBV-Mieterinnen und -Mieter und auch der geschätzte Eigentumsvorteil aus GBVEigentumswohnungen beträgt rund
122 Mill. Euro pro Jahr.
Sicherheit durch Langfristigkeit Ein wichtiger Aspekt von sicherem und leistbarem Wohnen ist die Dauer der Mietverträge. Nur langfristige Mietverträge erlauben Bewohnerinnen und Bewohnern eine gesicherte Finanz- und Lebensplanung. Daher gibt es bei den Gemeinnützigen in der Regel unbefristete Mietverträge.
Mehr Raum
Zusätzlich gibt es bei GBV-Neubau
ten um weniger Geld einen Raum mehr. Die GBV-Wohnungen haben bei den seit 2011 errichteten Neubauten durchschnittlich um 10 m2 mehr als jene der gewerblichen Vermieter. GBV-Wohnanlagen verfügen auch öfter über Balkone, hauseigene Spielplätze oder Gemeinschaftsräume. Gerade solche „Zuckerl“haben sich während der Pandemie als großer Vorteil erwiesen.
Strenge Kontrolle
Die Gemeinnützigen dürfen nur
jene Kosten verrechnen, die tatsächlich anfallen. Sie werden jährlich
vom Revisionsverband nach strengen Regeln geprüft. Die unabhängigen Prüferinnen und Prüfer achten dabei unter anderem darauf, dass die Höhe der Entgelte, die GBVs von ihren Wohnungsnutzerinnen und -nutzern verlangen, korrekt ist. Weiters kontrollieren sie die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und die sparsame und zweckmäßige Geschäftsführung.