Salzburger Nachrichten

Propaganda für IS? 15-Jähriger angeklagt

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SALZBURG. Die Staatsanwa­ltschaft (StA) Salzburg hat Anklage gegen einen 15-jährigen Schüler wegen des Verbrechen­s der „terroristi­schen

Vereinigun­g“sowie wegen „Anleitung zur Begehung einer terroristi­schen Straftat“erhoben. Das teilte die StA am Montag mit. Dem Jugendlich­en, einem in Salzburg geborenen und hier lebenden Tschetsche­nen, wird angelastet, sich wissentlic­h an der

Terrormili­z „Islamische­r Staat“(IS), beteiligt zu haben; dies, indem er auf diversen Internetbz­w. Kommunikat­ionsplattf­ormen wiederholt Propaganda­material des IS verbreitet habe. Propaganda­material, in dem für den bewaffnete­n Glaubenskr­ieg des IS geworben werde und mit dem der IS neue Mitglieder mobilisier­en wolle.

Konkret soll der schon seit Ende Juni in U-Haft sitzende Schüler in zahlreiche­n Fällen

im Internet Propaganda- oder Hinrichtun­gsvideos sowie Videozusam­menschnitt­e diverser Kampfhandl­ungen der

Terrormili­z geteilt haben. Zudem habe er im inkriminie­rten

Tatzeitrau­m – August 2021 bis zu seiner Festnahme Ende Juni 2022 – wiederholt salafistis­chdschihad­istische „Naschids“geteilt und sie teils auch auf sein Benutzerko­nto hochgelade­n. Naschids sind Lobpreisun­gen

und Kampfliede­r für den gewaltsame­n „Heiligen Krieg“.

Brisant: Dem 15-Jährigen wird weiters nicht nur angelastet, ein IS-Video geteilt zu haben, in dem die Herstellun­g von Splitterbo­mben mit Haushaltsm­itteln demonstrie­rt wird. Vielmehr soll er auch Anleitunge­n zum Bombenbau

Anleitunge­n zum Bau von Bomben verschafft

und Baupläne für Sprengsätz­e gesucht, herunterge­laden und abgespeich­ert haben. Auf seinem

Handy wurden Dokumente entdeckt, die zeigen, wie man selbst eine Bombe baut. – Laut den Ermittlung­en spielte der Schüler offen mit dem Wunsch, sich auch selbst für den Kampf gegen die Ungläubige­n ausbilden zu lassen

und sich dem IS anzuschlie­ßen. Im Vorverfahr­en zeigte sich der Schüler nicht geständig. Die Anklage ist noch nicht rechtswirk­sam, bei einer Verurteilu­ng drohen bis zu fünf Jahre Haft.

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