Streit um Zinsen vor Höchstgericht
403 Banken zogen vor Richter. Es geht um gestundete Kredite in Covid-Zeit.
Wegen der in der Coronazeit gesetzlich gestundeten Kredite, für die Banken keine Zinsen verlangen dürfen, ziehen mehr als 400 Institute vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Sie sehen einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz und einen Eingriff in ihr Eigentum. Am Dienstag fand eine öffentliche Verhandlung des VfGH statt. Eine Entscheidung steht noch aus. Beide Parteien müssen Infos nachreichen.
Die Coronakrise hat aufgrund von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit viele Verbraucherinnen und Verbraucher in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Von der Regierung
wurden deshalb Sonderregelungen geschaffen, um die Verbraucher zu entlasten – unter anderem gab es die Auflage für Banken, im Falle einer finanziellen Notlage der Kundinnen
und Kunden wegen der Pandemie Verbraucherkredite zu stunden. Der Stundungszeitraum belief sich nach zwei Verlängerungen auf zehn Monate – vom 1. April 2020 bis zum 31. Jänner 2021.
Nicht klar definiert war jedoch, ob während der Dauer des Moratoriums die vertraglich geregelten Zinsen verrechnet werden dürfen.
Die Banken interpretierten das Gesetz so, dass in der Zeit der Stundung nur die Verrechnung der Verzugszinsen, nicht aber die Verrechnung der normalen Vertragszinsen
untersagt ist. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sah das anders und prozessierte gegen die
Bawag. Ende 2021 fällte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Entscheidung, dass die Banken für die Zeit der Stundung keine Vertragszinsen verlangen dürfen und zu Unrecht verrechnete Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Darin sehen die Banken einen Eingriff in ihr Eigentum und einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz. Denn während die Institute für die Zeit der Stundung um Kreditverträge umfallen, bekommen etwa Vermieter ihre Mieten – die ebenfalls coronabedingt
gestundet wurden – inklusive Zinsen zurückgezahlt.
403 Banken haben sich dem Antrag angeschlossen.