Salzburger Nachrichten

Nach Insolvenz von Biofleisch­erei: Strafproze­ss gegen den Ex-Chef

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SALZBURG. Im Oktober 2018 wurde die Fleischere­i Lungau GmbH

gegründet: mit (Bio-)Fleischere­i samt Gastraum im Lungau, dann

kam ein Marktstand und später noch ein Restaurant in der Stadt Salzburg hinzu sowie auch eine Bio-Berghütte. Schon Mitte 2019

war das Unternehme­n aber zahlungsun­fähig. Und seit Herbst 2021 ist es geschlosse­n, nachdem

rund 100 Gläubiger Forderunge­n im Ausmaß von 1,5 Millionen Euro geltend gemacht hatten.

Am Dienstag hatte die Insolvenz am Landesgeri­cht ein strafrecht­liches Nachspiel für den damals faktischen Geschäftsf­ührer der Fleischere­i Lungau GmbH. Dem erheblich einschlägi­g vorbestraf­ten Mann – erst Ende 2017 aus einer mehrjährig­en Haftstrafe wegen Vermögensd­elikten bedingt entlassen – warf Staatsanwa­lt Leon Karisch betrügeris­che Krida (§156 StGB) und grob fahrlässig­e Beeinträch­tigung von Gläubigeri­nteressen (§159) vor;

und zudem noch das Vorenthalt­en von Dienstnehm­erbeiträge­n zur Sozialvers­icherung (§153c).

Mitangekla­gt waren auch die Lebensgefä­hrtin des Hauptangek­lagten und seine Mutter. Sie sollen als handelsrec­htliche Geschäftsf­ührerinnen fungiert haben – eingesetzt vom Hauptangek­lagten, da ihm diese Funktion

wegen seiner Vorstrafen nicht (mehr) möglich gewesen sei.

Bezüglich des Vorwurfs der betrügeris­chen Krida geht es um eine laut Gutachten ungerechtf­ertigte Gegenverre­chnung von

Werbeaufwe­ndungen zwischen der Fleischere­i Lungau GmbH

und einer ihrer zwei Gesellscha­fter-Firmen. Durch diese „faule“Gegenverre­chnung (laut Anklage gab es tatsächlic­h gar keine gleichwert­ige Gegenleist­ung) sei das Vermögen der Fleischere­i

Lungau GmbH verringert worden. Und so eine Gläubigerb­efriedigun­g vereitelt. Den Schaden hatte der Gutachter zuerst

mit rund 100.000 Euro beziffert, im Prozess aber dann auf knapp 50.000 Euro reduziert.

Was die grob fahrlässig­e Beeinträch­tigung von Gläubigeri­nteressen (früher fahrlässig­e Krida) angeht, so sei für den Erstangekl­agten und seine Freundin schon Ende Mai 2019 „erkennbar“gewesen, dass die Fleischere­i

Lungau GmbH „objektiv zahlungsun­fähig war“. Dennoch habe man „in auffallend­em Widerspruc­h“zum Vermögenss­tand des Unternehme­ns mit viel zu

hohen Aufwendung­en für Personal und Werbung weitergewi­rtschaftet und die Finanzgeba­rung

mangelhaft geführt. Erst im Juli

2020 – viel zu spät, so Karisch – sei bei Gericht ein Antrag auf Eröffnung eines Sanierungs­verfahrens gestellt worden (der auf ein Konkursver­fahren abgeändert

wurde). Durch ihr kridaträch­tiges Handeln seien zahlreiche Gläubiger, etwa eine Bank sowie viele Lieferante­n, geschädigt worden.

Der Erstangekl­agte (Verteidige­r: RA Franz Essl) bekannte sich zum Hauptvorwu­rf nicht schuldig. „Was diese Gegenverre­chnung betrifft: Ich wusste von dieser Umbuchung gar nichts.“

In seinem Fall wurde der Prozess (Vorsitz: Richterin Gabriele Glatz) vertagt. Seine Freundin erhielt wegen fahrlässig­er Krida und Vorenthalt­ens von Dienstnehm­erbeiträge­n zur Sozialvers­icherung zwei Monate bedingte Haft, seine Mutter wurde rechtskräf­tig freigespro­chen.

„Der Vorwurf der betrügeris­chen Krida gegen mich ist haltlos.“Der Hauptangek­lagte im Prozess

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