Nach Insolvenz von Biofleischerei: Strafprozess gegen den Ex-Chef
SALZBURG. Im Oktober 2018 wurde die Fleischerei Lungau GmbH
gegründet: mit (Bio-)Fleischerei samt Gastraum im Lungau, dann
kam ein Marktstand und später noch ein Restaurant in der Stadt Salzburg hinzu sowie auch eine Bio-Berghütte. Schon Mitte 2019
war das Unternehmen aber zahlungsunfähig. Und seit Herbst 2021 ist es geschlossen, nachdem
rund 100 Gläubiger Forderungen im Ausmaß von 1,5 Millionen Euro geltend gemacht hatten.
Am Dienstag hatte die Insolvenz am Landesgericht ein strafrechtliches Nachspiel für den damals faktischen Geschäftsführer der Fleischerei Lungau GmbH. Dem erheblich einschlägig vorbestraften Mann – erst Ende 2017 aus einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Vermögensdelikten bedingt entlassen – warf Staatsanwalt Leon Karisch betrügerische Krida (§156 StGB) und grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§159) vor;
und zudem noch das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§153c).
Mitangeklagt waren auch die Lebensgefährtin des Hauptangeklagten und seine Mutter. Sie sollen als handelsrechtliche Geschäftsführerinnen fungiert haben – eingesetzt vom Hauptangeklagten, da ihm diese Funktion
wegen seiner Vorstrafen nicht (mehr) möglich gewesen sei.
Bezüglich des Vorwurfs der betrügerischen Krida geht es um eine laut Gutachten ungerechtfertigte Gegenverrechnung von
Werbeaufwendungen zwischen der Fleischerei Lungau GmbH
und einer ihrer zwei Gesellschafter-Firmen. Durch diese „faule“Gegenverrechnung (laut Anklage gab es tatsächlich gar keine gleichwertige Gegenleistung) sei das Vermögen der Fleischerei
Lungau GmbH verringert worden. Und so eine Gläubigerbefriedigung vereitelt. Den Schaden hatte der Gutachter zuerst
mit rund 100.000 Euro beziffert, im Prozess aber dann auf knapp 50.000 Euro reduziert.
Was die grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (früher fahrlässige Krida) angeht, so sei für den Erstangeklagten und seine Freundin schon Ende Mai 2019 „erkennbar“gewesen, dass die Fleischerei
Lungau GmbH „objektiv zahlungsunfähig war“. Dennoch habe man „in auffallendem Widerspruch“zum Vermögensstand des Unternehmens mit viel zu
hohen Aufwendungen für Personal und Werbung weitergewirtschaftet und die Finanzgebarung
mangelhaft geführt. Erst im Juli
2020 – viel zu spät, so Karisch – sei bei Gericht ein Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens gestellt worden (der auf ein Konkursverfahren abgeändert
wurde). Durch ihr kridaträchtiges Handeln seien zahlreiche Gläubiger, etwa eine Bank sowie viele Lieferanten, geschädigt worden.
Der Erstangeklagte (Verteidiger: RA Franz Essl) bekannte sich zum Hauptvorwurf nicht schuldig. „Was diese Gegenverrechnung betrifft: Ich wusste von dieser Umbuchung gar nichts.“
In seinem Fall wurde der Prozess (Vorsitz: Richterin Gabriele Glatz) vertagt. Seine Freundin erhielt wegen fahrlässiger Krida und Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung zwei Monate bedingte Haft, seine Mutter wurde rechtskräftig freigesprochen.
„Der Vorwurf der betrügerischen Krida gegen mich ist haltlos.“Der Hauptangeklagte im Prozess