Salzburger Nachrichten

Strengere Regeln für Vorarlberg­s Parteien

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BREGENZ. Der Rechtsauss­chuss des

Vorarlberg­er Landtags hat das neue Parteienfö­rderungsge­setz beschlosse­n. Es verkürzt den Wahlwerbez­eitraum auf drei Wochen und beschränkt Wahlplakat­e und Wahlwerbun­gskosten. Die Parteien müssen jährlich Rechenscha­ft über ihre Finanzen ablegen, der Landesrech­nungshof erhält Prüfrechte.

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