Strengere Regeln für Vorarlbergs Parteien
BREGENZ. Der Rechtsausschuss des
Vorarlberger Landtags hat das neue Parteienförderungsgesetz beschlossen. Es verkürzt den Wahlwerbezeitraum auf drei Wochen und beschränkt Wahlplakate und Wahlwerbungskosten. Die Parteien müssen jährlich Rechenschaft über ihre Finanzen ablegen, der Landesrechnungshof erhält Prüfrechte.