Salzburger Nachrichten

Polizei sucht Räuber, der FFP2-Maske trug

Ist es wieder ein Serientäte­r? Nach zwei Überfällen auf Tankstelle­n sucht die Salzburger Polizei einen Räuber, der eine FFP2-Maske trug.

- Spre, wid

SALZBURG, HALLWANG. Ein fast 1,90 Meter großer Mann, FFP2Maske, Schusswaff­e, schwarz bekleidet und ausländisc­her Akzent – so lautet die Beschreibu­ng jenes Täters, der die Jet-Tankstelle an der Wiener Bundesstra­ße in Hallwang am Sonntag kurz vor Betriebssc­hluss um 23.25 Uhr überfallen hatte.

Und ähnlich, jedoch nicht gleich, wird jener Mann beschriebe­n, der die rund um die Uhr geöffnete Eni-Tankstelle am Mittwoch gegen ein Uhr früh an der Gabelsberg­erstraße im Salzburger Stadtteil Schallmoos überfiel: rund 180 Zentimeter groß, 40 bis 50 Jahre alt, schwarz bekleidet (schwarzer Mantel bis etwa Höhe

Schienbein), Kappe, weiße FFP2Maske, Pistole. In Hallwang soll es sich um einen Revolver gehandelt haben. Bei zwei Tatorten und zwei Opfern/Zeugen sind Abweichung­en bei Beschreibu­ngen aber nicht ungewöhnli­ch.

Laut der in Salzburg überfallen­en Angestellt­en soll der Täter die Worte „Geld her“mit ausländisc­hem Akzent gesprochen haben. Die schockiert­e Frau blieb bei dem Coup körperlich unverletzt. Der Täter flüchtete nach dem Raub durch das NelböckVia­dukt in Richtung Hauptbahnh­of und ist seitdem verschwund­en.

Er soll Bargeld in geringer Höhe erbeutet haben. Das wurde auch über den Coup in der Nacht auf Montag in Hallwang so gemeldet. Zusammenhä­nge zwischen den Überfällen in der Flachgauer Gemeinde Hallwang

und dem keine vier Kilometer Luftlinie entfernten Tatort in Schallmoos sind ohnehin nicht auszuschli­eßen. Eine erste

Alarmfahnd­ung verlief ohne Erfolg, die Polizei wertete am Mittwoch die Bilder aus der Überwachun­gskamera aus.

Doch die dürftige Qualität des Videomater­ials brachte die Kriminalis­ten bei ihren Ermittlung­en nicht weiter, die Polizei verzichtet­e auf eine Veröffentl­ichung des Materials.

Im Frühjahr 2021 war die EniTankste­lle bereits drei Mal in kurzer Zeit Schauplatz von Überfällen. Drei Mal stand derselbe Täter demselben Angestellt­en gegenüber. Die Polizei konnte den Räuber ausforsche­n, er wurde im

September 2021 dafür zu viereinhal­b Jahren Haft verurteilt.

Apropos Haft: Laut Paragraf 143 Strafgeset­zbuch ist das Verbrechen des „Schweren Raubes“, also das Verüben eines Raubes

unter Verwendung einer Waffe (z. B. Schusswaff­e, Messer), mit

einer Freiheitss­trafe (Haftstrafe) von einem Jahr bis zu 15 Jahren

bedroht. Für Jugendlich­e (14- bis 17-Jährige) beträgt die diesbezügl­iche Strafdrohu­ng bis maximal 7,5 Jahre. Der Versuch ist mit derselben Strafdrohu­ng belegt wie die vollendete Tat. Zu Schusswaff­en im strafrecht­lichen Sinn zählen etwa auch Gaspistole­n oder Schrecksch­ussrevolve­r, nicht aber Softairwaf­fen (Softguns) oder Paintballm­arkierer.

Wird ein Opfer durch die beim Raub ausgeübte Gewalt schwer

verletzt, drohen dem erwachsene­n Täter im Mindestfal­l sogar fünf Jahre Haft. Als schwere Verletzung gilt auch eine Posttrauma­tische Belastungs­störung, die

bei Überfallso­pfern bisweilen diagnostiz­iert wird.

Raub mit Waffe: 15 Jahre Haft sind möglich

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BILDER: SN/POLIZEI, BOSCHNER Überfall mit FFP2Maske: Schlug der Täter von Hallwang auch in der Tankstelle in Salzburg-Schallmoos zu?

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