Polizei sucht Räuber, der FFP2-Maske trug
Ist es wieder ein Serientäter? Nach zwei Überfällen auf Tankstellen sucht die Salzburger Polizei einen Räuber, der eine FFP2-Maske trug.
SALZBURG, HALLWANG. Ein fast 1,90 Meter großer Mann, FFP2Maske, Schusswaffe, schwarz bekleidet und ausländischer Akzent – so lautet die Beschreibung jenes Täters, der die Jet-Tankstelle an der Wiener Bundesstraße in Hallwang am Sonntag kurz vor Betriebsschluss um 23.25 Uhr überfallen hatte.
Und ähnlich, jedoch nicht gleich, wird jener Mann beschrieben, der die rund um die Uhr geöffnete Eni-Tankstelle am Mittwoch gegen ein Uhr früh an der Gabelsbergerstraße im Salzburger Stadtteil Schallmoos überfiel: rund 180 Zentimeter groß, 40 bis 50 Jahre alt, schwarz bekleidet (schwarzer Mantel bis etwa Höhe
Schienbein), Kappe, weiße FFP2Maske, Pistole. In Hallwang soll es sich um einen Revolver gehandelt haben. Bei zwei Tatorten und zwei Opfern/Zeugen sind Abweichungen bei Beschreibungen aber nicht ungewöhnlich.
Laut der in Salzburg überfallenen Angestellten soll der Täter die Worte „Geld her“mit ausländischem Akzent gesprochen haben. Die schockierte Frau blieb bei dem Coup körperlich unverletzt. Der Täter flüchtete nach dem Raub durch das NelböckViadukt in Richtung Hauptbahnhof und ist seitdem verschwunden.
Er soll Bargeld in geringer Höhe erbeutet haben. Das wurde auch über den Coup in der Nacht auf Montag in Hallwang so gemeldet. Zusammenhänge zwischen den Überfällen in der Flachgauer Gemeinde Hallwang
und dem keine vier Kilometer Luftlinie entfernten Tatort in Schallmoos sind ohnehin nicht auszuschließen. Eine erste
Alarmfahndung verlief ohne Erfolg, die Polizei wertete am Mittwoch die Bilder aus der Überwachungskamera aus.
Doch die dürftige Qualität des Videomaterials brachte die Kriminalisten bei ihren Ermittlungen nicht weiter, die Polizei verzichtete auf eine Veröffentlichung des Materials.
Im Frühjahr 2021 war die EniTankstelle bereits drei Mal in kurzer Zeit Schauplatz von Überfällen. Drei Mal stand derselbe Täter demselben Angestellten gegenüber. Die Polizei konnte den Räuber ausforschen, er wurde im
September 2021 dafür zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Apropos Haft: Laut Paragraf 143 Strafgesetzbuch ist das Verbrechen des „Schweren Raubes“, also das Verüben eines Raubes
unter Verwendung einer Waffe (z. B. Schusswaffe, Messer), mit
einer Freiheitsstrafe (Haftstrafe) von einem Jahr bis zu 15 Jahren
bedroht. Für Jugendliche (14- bis 17-Jährige) beträgt die diesbezügliche Strafdrohung bis maximal 7,5 Jahre. Der Versuch ist mit derselben Strafdrohung belegt wie die vollendete Tat. Zu Schusswaffen im strafrechtlichen Sinn zählen etwa auch Gaspistolen oder Schreckschussrevolver, nicht aber Softairwaffen (Softguns) oder Paintballmarkierer.
Wird ein Opfer durch die beim Raub ausgeübte Gewalt schwer
verletzt, drohen dem erwachsenen Täter im Mindestfall sogar fünf Jahre Haft. Als schwere Verletzung gilt auch eine Posttraumatische Belastungsstörung, die
bei Überfallsopfern bisweilen diagnostiziert wird.
Raub mit Waffe: 15 Jahre Haft sind möglich