347 Anzeigen gegen
Unberechtigtes Nutzen von Behindertenparkplätzen
SALZBURG-STADT. In der Stadt Salzburg gab es im Vorjahr 347 Organstrafen bzw. Anzeigen, weil
Fahrzeuglenker unerlaubterweise auf einem Behindertenparkplatz geparkt haben. „Schon diese Zahl zeigt: Vielen Menschen
fehlt das Bewusstsein, warum es diese speziellen Parkmöglichkeiten gibt“, sagt Sozialstadträtin Anja Hagenauer (SPÖ).
Die Beschwerden im Büro der städtischen Behindertenbeauftragten und bei Mitgliedern des Behindertenbeirats seien seit Jahren gleichbleibend. Deswegen starte die Stadt Salzburg nun erneut eine Sensibilisierungskampagne für die richtige Nutzung von Behindertenparkplätzen. Eine Plakataktion unter dem Motto „Eh nur kurz ist schon zu
lang!“soll die Notwendigkeit dieser Parkplätze wieder ins Bewusstsein rücken.
In der Stadt Salzburg haben derzeit rund 6000 Menschen mit Gehbehinderung einen EU-weit
gültigen §29b-Ausweis. In der Landeshauptstadt gibt es 288 Behindertenparkplätze.
Franz Hufnagl, Mitglied des Behindertenbeirats, berichtet
von seinen Erfahrungen. Klassische Ausreden der Parksünder seien: „Ich brauch nur fünf Minuten“, „Der Platz war ja frei!“, „Ich hab eh einen Blick auf den Parkplatz gehabt“, „Mir tun meine Beine auch weh“, „Mein Hund
hält es in der Tiefgarage nicht aus!“, „Ich bin Arzt!“. Hufnagl sagt: „Unberechtigt Parkende
reagieren oft ungehalten. Ich ernte böse Blicke oder unflätige Bemerkungen. Andere tun so, als
hätte ich nichts gesagt und ignorieren mich.“Der Strafrahmen für unberechtigtes Parken geht
von 25 Euro (Organstrafe) über 50 Euro für eine Anzeige bis zu 230 Euro bei Abschleppung.
Wer rechtswidrig den Behindertenausweis – beispielsweise
jenen der Ehefrau oder der Großeltern – nutzt, hat mit höheren