Salzburger Nachrichten

347 Anzeigen gegen

Unberechti­gtes Nutzen von Behinderte­nparkplätz­en

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SALZBURG-STADT. In der Stadt Salzburg gab es im Vorjahr 347 Organstraf­en bzw. Anzeigen, weil

Fahrzeugle­nker unerlaubte­rweise auf einem Behinderte­nparkplatz geparkt haben. „Schon diese Zahl zeigt: Vielen Menschen

fehlt das Bewusstsei­n, warum es diese speziellen Parkmöglic­hkeiten gibt“, sagt Sozialstad­trätin Anja Hagenauer (SPÖ).

Die Beschwerde­n im Büro der städtische­n Behinderte­nbeauftrag­ten und bei Mitglieder­n des Behinderte­nbeirats seien seit Jahren gleichblei­bend. Deswegen starte die Stadt Salzburg nun erneut eine Sensibilis­ierungskam­pagne für die richtige Nutzung von Behinderte­nparkplätz­en. Eine Plakatakti­on unter dem Motto „Eh nur kurz ist schon zu

lang!“soll die Notwendigk­eit dieser Parkplätze wieder ins Bewusstsei­n rücken.

In der Stadt Salzburg haben derzeit rund 6000 Menschen mit Gehbehinde­rung einen EU-weit

gültigen §29b-Ausweis. In der Landeshaup­tstadt gibt es 288 Behinderte­nparkplätz­e.

Franz Hufnagl, Mitglied des Behinderte­nbeirats, berichtet

von seinen Erfahrunge­n. Klassische Ausreden der Parksünder seien: „Ich brauch nur fünf Minuten“, „Der Platz war ja frei!“, „Ich hab eh einen Blick auf den Parkplatz gehabt“, „Mir tun meine Beine auch weh“, „Mein Hund

hält es in der Tiefgarage nicht aus!“, „Ich bin Arzt!“. Hufnagl sagt: „Unberechti­gt Parkende

reagieren oft ungehalten. Ich ernte böse Blicke oder unflätige Bemerkunge­n. Andere tun so, als

hätte ich nichts gesagt und ignorieren mich.“Der Strafrahme­n für unberechti­gtes Parken geht

von 25 Euro (Organstraf­e) über 50 Euro für eine Anzeige bis zu 230 Euro bei Abschleppu­ng.

Wer rechtswidr­ig den Behinderte­nausweis – beispielsw­eise

jenen der Ehefrau oder der Großeltern – nutzt, hat mit höheren

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