Verbote am Friedhof überdenken
Normalerweise halte ich mich an Regeln und achte Verbotsschilder. Nur wenn ich im Kommunalfriedhof Gräber besuche
und betreue, habe ich immer ein schlechtes Gewissen ... benutze ich dazu doch mein Fahrrad! Denn an jedem Eingang stehen unübersehbar die Plakatständer mit den Hinweisen „Hunde verboten“, „Radfahren verboten“!
Ich frage mich schon, was die Friedhofsverwaltung dazu veranlasst hat? Waren es slalomfahrende Jugendliche zwischen den Gräbern? Oder Eichkätzchen jagende Hunde?
Meinen Beobachtungen nach sind meist ältere Herrschaften unterwegs, die sich schwertun,
volle Gießkannen, Blumen oder Erde zu den Gräbern ihrer Lieben zu bringen – der Friedhof ist bekanntlich sehr groß! Und dazu benutzen sie die Hauptwege, im Schritttempo! Und zum Hundeverbot – ich sehe nur Hunde an der Leine (im Gegensatz zu vielen anderen Gegenden in der Stadt!). Müssten die Hunde zwischenzeitlich an den Eingängen angeleint werden? Könnte es nicht so sein, dass ein gemeinsamer Besuch Trost für den Hinterbliebenen
bringt? Daher bitte ich die Zuständigen
in der Friedhofsverwaltung, sicher im Namen vieler Besucher, um Überdenken dieser Verbote!
Stefanie Hiessmayr, 5026 Sbg.