Salzburger Nachrichten

Verbote am Friedhof überdenken

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Normalerwe­ise halte ich mich an Regeln und achte Verbotssch­ilder. Nur wenn ich im Kommunalfr­iedhof Gräber besuche

und betreue, habe ich immer ein schlechtes Gewissen ... benutze ich dazu doch mein Fahrrad! Denn an jedem Eingang stehen unübersehb­ar die Plakatstän­der mit den Hinweisen „Hunde verboten“, „Radfahren verboten“!

Ich frage mich schon, was die Friedhofsv­erwaltung dazu veranlasst hat? Waren es slalomfahr­ende Jugendlich­e zwischen den Gräbern? Oder Eichkätzch­en jagende Hunde?

Meinen Beobachtun­gen nach sind meist ältere Herrschaft­en unterwegs, die sich schwertun,

volle Gießkannen, Blumen oder Erde zu den Gräbern ihrer Lieben zu bringen – der Friedhof ist bekanntlic­h sehr groß! Und dazu benutzen sie die Hauptwege, im Schritttem­po! Und zum Hundeverbo­t – ich sehe nur Hunde an der Leine (im Gegensatz zu vielen anderen Gegenden in der Stadt!). Müssten die Hunde zwischenze­itlich an den Eingängen angeleint werden? Könnte es nicht so sein, dass ein gemeinsame­r Besuch Trost für den Hinterblie­benen

bringt? Daher bitte ich die Zuständige­n

in der Friedhofsv­erwaltung, sicher im Namen vieler Besucher, um Überdenken dieser Verbote!

Stefanie Hiessmayr, 5026 Sbg.

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