Langes Warten auf das geplante Krisensicherheitsgesetz
Mehr Kompetenzen für das Bundesheer, Krisenkoordinator und Lagezentrum. Was wurde aus den Regierungsplänen?
WIEN. Spätestens nach den ersten Coronajahren war allen in der Politik klar, dass sich Österreich besser auf Katastrophenfälle aller Art vorbereiten muss. Um für Krisenszenarien wie Blackout, Terroranschlag oder Pandemie besser gerüstet zu sein, präsentierte die türkis-grüne Regierung deshalb Pläne zu einem
neuen Krisensicherheitsgesetz. Fast genau vor einem Jahr, am Nationalfeiertag 2021, wurde dieses
Vorhaben vorgestellt. Doch bisher wurde das Gesetz noch immer nicht beschlossen.
Wie die SN nun erfuhren, soll das Gesetz in den nächsten Wochen –
vielleicht zum heurigen Nationalfeiertag
– endgültig präsentiert werden und in Begutachtung gehen.
Ursprünglich wollte die türkisgrüne Regierung freilich schneller damit fertig sein. Bereits im Frühjahr zeichnete sich jedoch ab, dass sich das Krisensicherheitsgesetz
verzögert. Man wolle die Pläne überarbeiten, um „Umstände aufzunehmen, an die ursprünglich so
nicht gedacht wurde“, begründete der damalige ÖVP-Sicherheitssprecher Christian Stocker den Aufschub. Gemeint war, dass man die Herausforderungen des UkraineKriegs und der damit einhergehenden Energiekrise noch miteinbauen
wollte. Die Tatsache, dass viele Kompetenzen im Katastrophenfall Ländersache sind, macht das Vorhaben
übrigens nicht einfacher und trug ebenfalls zur Verzögerung bei.
Laut dem Grünen-Abgeordneten David Stögmüller, der das Gesetz
mitverhandelt, muss jedenfalls auch die Opposition eingebunden
werden. Immerhin braucht das Gesetz eine Zweidrittelmehrheit, um dem Militär mehr Kompetenzen zu
geben. Denn derzeit kann das Bundesheer wirkliche Vorkehrungen für die „Bewältigung künftiger Elementarereignisse, Unglücksfälle außergewöhnlichen Umfangs oder Krisen“nur begrenzt treffen, wie es
in einem ersten Regierungspapier zum Krisensicherheitsgesetz geheißen hat. Sprich: Bisher darf das
Bundesheer im Katastrophenfall für einen Assistenzeinsatz angefordert
werden, allerdings selbstständig und vor allem präventiv wenig tun.
Ein wesentlicher Teil des neuen Gesetzes soll auch die Rolle des Krisenkoordinators sein. „Dieser wird
bei der bundesweiten Krisenvorsorge und -bewältigung die zentrale Figur sein“, erklärt der Grünen-Politiker Stögmüller. So soll der Krisenkoordinator neben organisatorischen Aufgaben auch die Beratung
von Regierung und Parlament im Krisenfall übernehmen. Ein weiterer zentraler Punkt, der unabhängig
vom neuen Gesetz von der Regierung in Sachen Krisenbewältigung angekündigt wurde, ist die Errichtung eines neuen Lagezentrums. Es soll vier Stockwerke unter dem Innenministerium entstehen. Die Planungen dafür laufen.
Das bisherige Ausbleiben des Krisensicherheitsgesetzes wird von Hilfs- und Rettungsorganisationen
kritisiert. Der Bundesrettungskommandant des Roten Kreuzes, Gerry Foitik, forderte bereits im August dringend eine solche Regelung: „Wir stehen vor einer Entwicklung,
bei der Krisen und Katastrophen häufiger und heftiger werden – daran muss sich das (staatliche) Krisenmanagement anpassen.“
Rettungsorganisationen drängen auf Gesetz zur Krisensicherheit