Salzburger Nachrichten

Langes Warten auf das geplante Krisensich­erheitsges­etz

Mehr Kompetenze­n für das Bundesheer, Krisenkoor­dinator und Lagezentru­m. Was wurde aus den Regierungs­plänen?

- MARIAN SMETANA

WIEN. Spätestens nach den ersten Coronajahr­en war allen in der Politik klar, dass sich Österreich besser auf Katastroph­enfälle aller Art vorbereite­n muss. Um für Krisenszen­arien wie Blackout, Terroransc­hlag oder Pandemie besser gerüstet zu sein, präsentier­te die türkis-grüne Regierung deshalb Pläne zu einem

neuen Krisensich­erheitsges­etz. Fast genau vor einem Jahr, am Nationalfe­iertag 2021, wurde dieses

Vorhaben vorgestell­t. Doch bisher wurde das Gesetz noch immer nicht beschlosse­n.

Wie die SN nun erfuhren, soll das Gesetz in den nächsten Wochen –

vielleicht zum heurigen Nationalfe­iertag

– endgültig präsentier­t werden und in Begutachtu­ng gehen.

Ursprüngli­ch wollte die türkisgrün­e Regierung freilich schneller damit fertig sein. Bereits im Frühjahr zeichnete sich jedoch ab, dass sich das Krisensich­erheitsges­etz

verzögert. Man wolle die Pläne überarbeit­en, um „Umstände aufzunehme­n, an die ursprüngli­ch so

nicht gedacht wurde“, begründete der damalige ÖVP-Sicherheit­ssprecher Christian Stocker den Aufschub. Gemeint war, dass man die Herausford­erungen des UkraineKri­egs und der damit einhergehe­nden Energiekri­se noch miteinbaue­n

wollte. Die Tatsache, dass viele Kompetenze­n im Katastroph­enfall Ländersach­e sind, macht das Vorhaben

übrigens nicht einfacher und trug ebenfalls zur Verzögerun­g bei.

Laut dem Grünen-Abgeordnet­en David Stögmüller, der das Gesetz

mitverhand­elt, muss jedenfalls auch die Opposition eingebunde­n

werden. Immerhin braucht das Gesetz eine Zweidritte­lmehrheit, um dem Militär mehr Kompetenze­n zu

geben. Denn derzeit kann das Bundesheer wirkliche Vorkehrung­en für die „Bewältigun­g künftiger Elementare­reignisse, Unglücksfä­lle außergewöh­nlichen Umfangs oder Krisen“nur begrenzt treffen, wie es

in einem ersten Regierungs­papier zum Krisensich­erheitsges­etz geheißen hat. Sprich: Bisher darf das

Bundesheer im Katastroph­enfall für einen Assistenze­insatz angeforder­t

werden, allerdings selbststän­dig und vor allem präventiv wenig tun.

Ein wesentlich­er Teil des neuen Gesetzes soll auch die Rolle des Krisenkoor­dinators sein. „Dieser wird

bei der bundesweit­en Krisenvors­orge und -bewältigun­g die zentrale Figur sein“, erklärt der Grünen-Politiker Stögmüller. So soll der Krisenkoor­dinator neben organisato­rischen Aufgaben auch die Beratung

von Regierung und Parlament im Krisenfall übernehmen. Ein weiterer zentraler Punkt, der unabhängig

vom neuen Gesetz von der Regierung in Sachen Krisenbewä­ltigung angekündig­t wurde, ist die Errichtung eines neuen Lagezentru­ms. Es soll vier Stockwerke unter dem Innenminis­terium entstehen. Die Planungen dafür laufen.

Das bisherige Ausbleiben des Krisensich­erheitsges­etzes wird von Hilfs- und Rettungsor­ganisation­en

kritisiert. Der Bundesrett­ungskomman­dant des Roten Kreuzes, Gerry Foitik, forderte bereits im August dringend eine solche Regelung: „Wir stehen vor einer Entwicklun­g,

bei der Krisen und Katastroph­en häufiger und heftiger werden – daran muss sich das (staatliche) Krisenmana­gement anpassen.“

Rettungsor­ganisation­en drängen auf Gesetz zur Krisensich­erheit

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