Fall Leonie: Ein Angeklagter ist deutlich älter
WIEN. Im Fall Leonie (13), die von drei Afghanen unter Drogen gesetzt und vergewaltigt wurde und dann
gestorben ist, sagte am Freitag jene Pflegeassistentin vor Gericht aus, die die Jugendliche gefunden hatte. Sie sei gerade auf dem Weg zur Arbeit gewesen, als sie zwei Männer beobachtete, die bei dem Mädchen standen, das an einem Baum angelehnt war. „Ich bin hingelaufen, dachte, das Mädel ist bewusstlos“, schildert die Pflegeassistentin. Die
Frau sagte, sie habe bemerkt, dass die 13-Jährige keine Vitalfunktionen mehr hatte, und habe mit der Reanimation begonnen. Einer der Männer habe gerade mit der Rettung am Telefon gesprochen und gesagt, dass er das Mädchen nicht
kenne, so die Zeugin. Der zweite Mann verschwand plötzlich, als die Polizei eintraf.
Am Freitag wurde auch über das Alter eines der Angeklagten debattiert, das von Ali H. Dieser hatte angegeben, dass er zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt gewesen sei. Dem widerspricht allerdings das Altersgutachten von Mediziner Ernst Rudolf, der den Jugendlichen untersucht hat. Der Mediziner war zu dem Schluss gekommen, dass der Beschuldigte
bei der Untersuchung, die kurz nach der Verhaftung stattfand, mindestens 19 Jahre alt gewesen
war. Demnach ist der Mann, der behauptet, der Freund der 13-Jährigen gewesen zu sein, mittlerweile 20 Jahre alt, was für die Strafbemessung ausschlaggebend ist.
Beim ältesten der drei Angeklagten, der im Tatzeitraum über 21 Jahre und somit erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssten mit bis zu 20 Jahren Haft rechnen. Das Urteil soll am 6. Oktober verkündet werden.