Spar mit Gerichtserfolg gegen Tierschützer
SALZBURG. Im Streit des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) mit der Handelskette Spar um Demos der Tierschützer vor den Filialen hat Spar einen Gerichtserfolg errungen. Wie der VGT mitteilte, ist er – nicht
rechtskräftig – zu einer Zahlung von 47.500 Euro verurteilt worden, des
Weiteren müsse er es unterlassen, Spar mit Tierleid in Zusammenhang zu bringen. Der VGT sprach von einer Einschüchterungsklage und
kritisierte das Urteil in erster Instanz. Er kündigte Berufung an.
Spar betont, kein Problem mit den Demonstrationen der Tierschützer
gegen Spaltenböden in der Schweinemast zu haben. Es sei jedoch inakzeptabel, dass so getan würde, als
würde nur Spar Fleisch von Tieren dieser Haltungsform anbieten. Ganz
im Gegenteil, Spar verarbeite mehr Schweine aus Tierwohlhaltung als alle anderen Händler zusammen.