Neue Spielregeln auch für Grünland
Das neue Gesetz regelt auch
den grünen, also landwirtschaftlichen, Grundstücksverkehr neu. Das Land schreibt
ein Bewirtschaftungskonzept und eine Nutzungspflicht für 15 Jahre vor. Verschärfungen
gibt es beim Großgrundbesitz und bei der Definition, wer ein Landwirt ist. Bei Verkäufen
werden Bauern privilegiert, die bis zu 20 Kilometer am Straßenweg entfernt leben, bei Almflächen sind es 60 Kilometer. Ein Bodenrichtpreis
soll Spekulanten abhalten.
Die Opposition urteilt unterschiedlich. Die FPÖ ist grundsätzlich erfreut. Bei Nachvollziehbarkeit und Transparenz „hätte man sich schon mehr trauen können“, meinte Parteichefin Marlene Svazek. Die SPÖ-Agrarsprecherin Karin Dollinger kritisiert hingegen
„zahlreiche fragwürdige oder mangelhafte Regelungen“.