Salzburger Nachrichten

Die Wertsicher­ung

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Die Kaufkraft des Geldes verändert sich täglich. Um den Wert zu erhalten, ist es notwendig, eine

Wertsicher­ung vorzunehme­n. Eine Wertsicher­ung ist besonders bei der Vermietung notwendig. Vor allem für den Fall, dass Ihr Mietvertra­g unkündbar

wird. Ohne eine vertraglic­h vereinbart­e Wertsicher­ung müsste Ihr Mieter zeit seines Lebens nie mehr als den im Vertrag vereinbart­en Mietzins bezahlen. Eine

Wertsicher­ung muss schriftlic­h mit dem Mieter, vorzugswei­se im Mietvertra­g, vereinbart sein.

Vorsicht: Mündliche Wertsicher­ung gibt es nicht! In der Regel sichert man den Wert des Geldes nach den Verbrauche­rpreisindi­zes der Statistik Austria, welche monatlich ermittelt und veröffentl­icht werden. In welchen

Abständen der Mietzins an die aktuelle Kaufkraft angepasst wird, ist

ebenfalls vertraglic­h zu vereinbare­n.

So kann z. B. monatlich oder jährlich angepasst werden

oder immer, wenn sich der Index um mehr als 3%, 5% oder 10%, ausgehend vom Datum des Vertragsab­schlusses, verändert. Unter

WWW.STATISTIK.AT/INDEXRECHN­ER können Sie selbst die Anhebungen berechnen oder aber Sie

wenden sich an den ÖHGB Salzburg, der Sie gerne berät.

WWW.OEHGB-SBG.AT OFFICE@OEHGB-SBG.AT

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BILD: SN/HORN Carola Schößwende­r
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