Die Wertsicherung
Die Kaufkraft des Geldes verändert sich täglich. Um den Wert zu erhalten, ist es notwendig, eine
Wertsicherung vorzunehmen. Eine Wertsicherung ist besonders bei der Vermietung notwendig. Vor allem für den Fall, dass Ihr Mietvertrag unkündbar
wird. Ohne eine vertraglich vereinbarte Wertsicherung müsste Ihr Mieter zeit seines Lebens nie mehr als den im Vertrag vereinbarten Mietzins bezahlen. Eine
Wertsicherung muss schriftlich mit dem Mieter, vorzugsweise im Mietvertrag, vereinbart sein.
Vorsicht: Mündliche Wertsicherung gibt es nicht! In der Regel sichert man den Wert des Geldes nach den Verbraucherpreisindizes der Statistik Austria, welche monatlich ermittelt und veröffentlicht werden. In welchen
Abständen der Mietzins an die aktuelle Kaufkraft angepasst wird, ist
ebenfalls vertraglich zu vereinbaren.
So kann z. B. monatlich oder jährlich angepasst werden
oder immer, wenn sich der Index um mehr als 3%, 5% oder 10%, ausgehend vom Datum des Vertragsabschlusses, verändert. Unter
WWW.STATISTIK.AT/INDEXRECHNER können Sie selbst die Anhebungen berechnen oder aber Sie
wenden sich an den ÖHGB Salzburg, der Sie gerne berät.
WWW.OEHGB-SBG.AT OFFICE@OEHGB-SBG.AT