Salzburger Nachrichten

Kein Aufpreis für barrierefr­eies Hotel

Eine Salzburger­in erreichte ein richtungsw­eisendes Urteil.

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SALZBURG. Einen Aufpreis von 20 Euro hätte die Salzburger­in Monika Schmerold zahlen sollen, als sie für einen Termin in Wien ein Hotelzimme­r brauchte. „Man hat

mir gesagt, Barrierefr­eiheit gibt es nur in der teureren Kategorie.“

Schmerold ist mit einem Rollstuhl unterwegs und auf barrierefr­eie Zimmer angewiesen. „Ich finde das nicht besonders super,

wenn ich deshalb mehr zahlen muss. Aber das passiert mir ständig.“Dieses eine Mal war Schmerold aber das eine Mal zu viel.

Über das Sozialmini­steriumser­vice strebte sie einen Schlichtun­gstermin mit der Hotelkette an. Bei diesem Termin kamen die

Vertreter der Kette aber nicht. „Die Schlichtun­g war somit gescheiter­t. Mit der entspreche­nden Bestätigun­g konnte ich gegen diese Diskrimini­erung eine Klage einreichen.“

Gemeinsam mit dem Klagsverba­nd ging sie vor Gericht. „Ich machte das auf eigene Kosten,

wir vereinbart­en aber eine Teilung mit verschiede­nen Stellen.“Das war nicht notwendig. Schmerold bekam bereits in erster Instanz recht, das Hotel musste die Gerichtsko­sten tragen.

Das Handelsger­icht Wien stufte den Aufpreis als Diskrimini­erung ein. Laut dem rechtskräf­tigen Urteil dürfen Hotels Menschen, die ein barrierefr­eies Zimmer benötigen, keinen höheren Preis verrechnen als Gästen ohne Behinderun­g, die ein günstiges Standardzi­mmer hätten buchen

können. Für Schmerold, die selbst Beratungen für Menschen

mit Behinderun­g macht, ein richtungsw­eisendes Urteil. „Ich höre das von so vielen Menschen.

Wenn jemand einen längeren Urlaub bucht, sind 20 Euro Aufpreis

pro Nacht viel. Und viele Menschen mit Behinderun­g sind auch

von Armut betroffen. Aber das Urteil beweist, dass sich das niemand gefallen lassen muss.“

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BILD: SN/SCHENKER Monika Schmerold bekam vor Gericht recht.

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