Kein Aufpreis für barrierefreies Hotel
Eine Salzburgerin erreichte ein richtungsweisendes Urteil.
SALZBURG. Einen Aufpreis von 20 Euro hätte die Salzburgerin Monika Schmerold zahlen sollen, als sie für einen Termin in Wien ein Hotelzimmer brauchte. „Man hat
mir gesagt, Barrierefreiheit gibt es nur in der teureren Kategorie.“
Schmerold ist mit einem Rollstuhl unterwegs und auf barrierefreie Zimmer angewiesen. „Ich finde das nicht besonders super,
wenn ich deshalb mehr zahlen muss. Aber das passiert mir ständig.“Dieses eine Mal war Schmerold aber das eine Mal zu viel.
Über das Sozialministeriumservice strebte sie einen Schlichtungstermin mit der Hotelkette an. Bei diesem Termin kamen die
Vertreter der Kette aber nicht. „Die Schlichtung war somit gescheitert. Mit der entsprechenden Bestätigung konnte ich gegen diese Diskriminierung eine Klage einreichen.“
Gemeinsam mit dem Klagsverband ging sie vor Gericht. „Ich machte das auf eigene Kosten,
wir vereinbarten aber eine Teilung mit verschiedenen Stellen.“Das war nicht notwendig. Schmerold bekam bereits in erster Instanz recht, das Hotel musste die Gerichtskosten tragen.
Das Handelsgericht Wien stufte den Aufpreis als Diskriminierung ein. Laut dem rechtskräftigen Urteil dürfen Hotels Menschen, die ein barrierefreies Zimmer benötigen, keinen höheren Preis verrechnen als Gästen ohne Behinderung, die ein günstiges Standardzimmer hätten buchen
können. Für Schmerold, die selbst Beratungen für Menschen
mit Behinderung macht, ein richtungsweisendes Urteil. „Ich höre das von so vielen Menschen.
Wenn jemand einen längeren Urlaub bucht, sind 20 Euro Aufpreis
pro Nacht viel. Und viele Menschen mit Behinderung sind auch
von Armut betroffen. Aber das Urteil beweist, dass sich das niemand gefallen lassen muss.“