Salzburger Nachrichten

Endspurt bei den Pensionsve­rhandlunge­n

Soziale Staffelung steht außer Streit, Mischform aus prozentuel­lem Plus und Fixbeträge­n kommt.

-

WIEN. Zufall oder nicht: Fix ist, dass es vor der Bundespräs­identenwah­l eine Einigung über die Pensionsan­passung 2023 geben

wird. Am Montag war man koalitions­intern dem Vernehmen nach beim Feinschlif­f angelangt.

Außer Streit gestellt wurde bereits, dass es eine soziale Staffelung geben wird. Sie war von Sozialmini­ster Johannes Rauch (Grüne) mehrfach angekündig­t

worden – und auch Bundespräs­ident Alexander Van der Bellen hält das für den richtigen Weg,

wie seiner just am Montag vom Pensionist­enverband veröffentl­ichten Antwort auf ein entspreche­ndes Schreiben von Peter

Kostelka (SPÖ) zu entnehmen ist. Soziale Staffelung bedeutet, dass kleine Pensionen stärker erhöht werden als mittlere und höhere.

Konkret zeichnet sich eine Mischform aus prozentuel­lem Plus

und Einmalzahl­ungen bzw. Fixbeträge­n ab. Das gab es schon öfter. Der Unterschie­d: Eine prozentuel­le Erhöhung wirkt fort, weil nur so die Basis für die nächsten Anpassunge­n steigt. Gibt es das Plus dagegen via

Einmalzahl­ung oder Fixbeträge, steigt die Basis nicht. Sie bleibt eingefrore­n, womit die nächste Pensionser­höhung von einer tendenziel­l entwertete­n Grundlage ausgeht. Ein Beispiel: Wird eine 1000-EuroPensio­n um zehn Prozent erhöht,

ist die Basis für die folgende Anpassung eine 1100-Euro-Pension. Wird sie dagegen um einen Fixbetrag von 100 Euro monatlich erhöht, ist die Basis für eine folgende Anpassung nach wie vor die 1000-Euro-Pension.

Laut Gesetz müssen die Pensionen 2023 jedenfalls um 5,8 Prozent steigen. Dieser Faktor ergab sich aus

der Teuerung, die zwischen August 2021 und Juli 2022 eintrat (unterdesse­n sind die monatliche­n Inflations­raten auf Werte um die zehn Prozent geschnellt, Anm.). Jeder Prozentpun­kt Erhöhung lässt die Kosten fürs immer tiefer in die roten Zahlen schlittern­de Pensionssy­stem um 500 Mill. Euro jährlich steigen – noch ohne Beamte.

Anzunehmen ist, dass die niedrigste­n Pensionen 2023 um den

höchsten prozentuel­len Wert steigen; ob es tatsächlic­h zehn Prozent sein werden, bleibt abzuwarten, da

es heuer bereits Einmalzahl­ungen an sie gab. Anzunehmen ist ferner, dass die prozentuel­le Erhöhung

umso kleiner ausfällt, je höher die erworbene Pension ist – oder zur Gänze durch Einmalzahl­ungen/Fixbeträge ersetzt wird.

Irritiert bis empört über die kolportier­te Einigung meldete sich der Pensionist­enverband zu Wort. Weitere Gespräche seien zugesagt worden, hätten aber nicht stattgefun­den. Die Regierung könne daher

keine Zustimmung erwarten.

Newspapers in German

Newspapers from Austria