Endspurt bei den Pensionsverhandlungen
Soziale Staffelung steht außer Streit, Mischform aus prozentuellem Plus und Fixbeträgen kommt.
WIEN. Zufall oder nicht: Fix ist, dass es vor der Bundespräsidentenwahl eine Einigung über die Pensionsanpassung 2023 geben
wird. Am Montag war man koalitionsintern dem Vernehmen nach beim Feinschliff angelangt.
Außer Streit gestellt wurde bereits, dass es eine soziale Staffelung geben wird. Sie war von Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) mehrfach angekündigt
worden – und auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen hält das für den richtigen Weg,
wie seiner just am Montag vom Pensionistenverband veröffentlichten Antwort auf ein entsprechendes Schreiben von Peter
Kostelka (SPÖ) zu entnehmen ist. Soziale Staffelung bedeutet, dass kleine Pensionen stärker erhöht werden als mittlere und höhere.
Konkret zeichnet sich eine Mischform aus prozentuellem Plus
und Einmalzahlungen bzw. Fixbeträgen ab. Das gab es schon öfter. Der Unterschied: Eine prozentuelle Erhöhung wirkt fort, weil nur so die Basis für die nächsten Anpassungen steigt. Gibt es das Plus dagegen via
Einmalzahlung oder Fixbeträge, steigt die Basis nicht. Sie bleibt eingefroren, womit die nächste Pensionserhöhung von einer tendenziell entwerteten Grundlage ausgeht. Ein Beispiel: Wird eine 1000-EuroPension um zehn Prozent erhöht,
ist die Basis für die folgende Anpassung eine 1100-Euro-Pension. Wird sie dagegen um einen Fixbetrag von 100 Euro monatlich erhöht, ist die Basis für eine folgende Anpassung nach wie vor die 1000-Euro-Pension.
Laut Gesetz müssen die Pensionen 2023 jedenfalls um 5,8 Prozent steigen. Dieser Faktor ergab sich aus
der Teuerung, die zwischen August 2021 und Juli 2022 eintrat (unterdessen sind die monatlichen Inflationsraten auf Werte um die zehn Prozent geschnellt, Anm.). Jeder Prozentpunkt Erhöhung lässt die Kosten fürs immer tiefer in die roten Zahlen schlitternde Pensionssystem um 500 Mill. Euro jährlich steigen – noch ohne Beamte.
Anzunehmen ist, dass die niedrigsten Pensionen 2023 um den
höchsten prozentuellen Wert steigen; ob es tatsächlich zehn Prozent sein werden, bleibt abzuwarten, da
es heuer bereits Einmalzahlungen an sie gab. Anzunehmen ist ferner, dass die prozentuelle Erhöhung
umso kleiner ausfällt, je höher die erworbene Pension ist – oder zur Gänze durch Einmalzahlungen/Fixbeträge ersetzt wird.
Irritiert bis empört über die kolportierte Einigung meldete sich der Pensionistenverband zu Wort. Weitere Gespräche seien zugesagt worden, hätten aber nicht stattgefunden. Die Regierung könne daher
keine Zustimmung erwarten.