Salzburger Nachrichten

Starkoch wegen Steuerhint­erziehung vor Gericht

Alfons Schuhbeck muss sich nach der Insolvenz seiner Firmen in München verantwort­en.

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MÜNCHEN. In Alfons Schuhbecks Münchner Teatro verlegt sich der

Starkoch derzeit auf das Träumen: „Am Abend, wenn die Welt in weichem Abendrot versinkt, beginnt

im funkelnden Teatro-Spiegelzel­t die Zeit des Träumens“, schreibt der 73-Jährige auf der Homepage zum Programm „Moonia“, das im Oktober geplant ist. Für Schuhbeck ist der Monat vor allem eine Konfrontat­ion mit der harten Realität: Am Mittwoch beginnt am Landgerich­t München I sein Prozess wegen des Verdachts der Steuerhint­erziehung von knapp zwei Millionen Euro.

In 25 Fällen hat die Staatsanwa­ltschaft ihn wegen Steuerhint­erziehung angeklagt, bis zum 22. Dezember sind 18 Verhandlun­gstage angesetzt. Tatorte waren laut Medienberi­chten

die Münchner Restaurant­s Orlando und Südtiroler Stuben. Einem Mitangekla­gten wird Beihilfe vorgeworfe­n.

Für Schuhbeck markiert der Prozess den Tiefpunkt seiner Karriere.

Er ist einer der bekanntest­en Gastronome­n

Deutschlan­ds. Er hat schon die Beatles und Charlie Chaplin bekocht, die ehemalige Bundeskanz­lerin Angela Merkel und Queen Elizabeth II. – und immer

wieder auch den FC Bayern München. Sein Name ist eine Marke. Er

baute ein Firmengefl­echt auf mit drei Restaurant­s, einem Cateringse­rvice, einem Eissalon und Gewürzläde­n. Der Bayer, der sich als Erneuerer der bayerische­n Küche sieht, ist nicht nur Gastronom, sondern auch Unternehme­r, Autor zahlreiche­r Kochbücher und immer wieder Gast im Fernsehen. „Ich habe nie die Hände in den Schoß gelegt“, sagte er anlässlich seines 70. Geburtstag­s.

Vor drei Jahren waren die Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft

München I bekannt geworden.

Schuhbecks Geschäftsr­äume wurden durchsucht. Damals hoffte der

Koch noch, er könne „alle Vorwürfe entkräften“. Kurz vor dem Start des Prozesses wollten sich aber weder Schuhbeck noch seine Anwälte zum Verfahren äußern.

Im vergangene­n Jahre meldete Schuhbecks Gastroimpe­rium Insolvenz an, begründet wurde das mit dem Ausbleiben von Staatshilf­en im Zuge der Coronapand­emie.

Vor Gericht geht es für Schuhbeck nun nicht nur um seinen Ruf, sondern auch um seine persönlich­e

Freiheit. In Deutschlan­d droht bei einer Verurteilu­ng ab einer hinterzoge­nen Summe von einer Million

Euro in der Regel eine Haftstrafe ohne Bewährung.

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Alfons Schuhbeck steht vor Gericht.

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