Starkoch wegen Steuerhinterziehung vor Gericht
Alfons Schuhbeck muss sich nach der Insolvenz seiner Firmen in München verantworten.
MÜNCHEN. In Alfons Schuhbecks Münchner Teatro verlegt sich der
Starkoch derzeit auf das Träumen: „Am Abend, wenn die Welt in weichem Abendrot versinkt, beginnt
im funkelnden Teatro-Spiegelzelt die Zeit des Träumens“, schreibt der 73-Jährige auf der Homepage zum Programm „Moonia“, das im Oktober geplant ist. Für Schuhbeck ist der Monat vor allem eine Konfrontation mit der harten Realität: Am Mittwoch beginnt am Landgericht München I sein Prozess wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung von knapp zwei Millionen Euro.
In 25 Fällen hat die Staatsanwaltschaft ihn wegen Steuerhinterziehung angeklagt, bis zum 22. Dezember sind 18 Verhandlungstage angesetzt. Tatorte waren laut Medienberichten
die Münchner Restaurants Orlando und Südtiroler Stuben. Einem Mitangeklagten wird Beihilfe vorgeworfen.
Für Schuhbeck markiert der Prozess den Tiefpunkt seiner Karriere.
Er ist einer der bekanntesten Gastronomen
Deutschlands. Er hat schon die Beatles und Charlie Chaplin bekocht, die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und Queen Elizabeth II. – und immer
wieder auch den FC Bayern München. Sein Name ist eine Marke. Er
baute ein Firmengeflecht auf mit drei Restaurants, einem Cateringservice, einem Eissalon und Gewürzläden. Der Bayer, der sich als Erneuerer der bayerischen Küche sieht, ist nicht nur Gastronom, sondern auch Unternehmer, Autor zahlreicher Kochbücher und immer wieder Gast im Fernsehen. „Ich habe nie die Hände in den Schoß gelegt“, sagte er anlässlich seines 70. Geburtstags.
Vor drei Jahren waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
München I bekannt geworden.
Schuhbecks Geschäftsräume wurden durchsucht. Damals hoffte der
Koch noch, er könne „alle Vorwürfe entkräften“. Kurz vor dem Start des Prozesses wollten sich aber weder Schuhbeck noch seine Anwälte zum Verfahren äußern.
Im vergangenen Jahre meldete Schuhbecks Gastroimperium Insolvenz an, begründet wurde das mit dem Ausbleiben von Staatshilfen im Zuge der Coronapandemie.
Vor Gericht geht es für Schuhbeck nun nicht nur um seinen Ruf, sondern auch um seine persönliche
Freiheit. In Deutschland droht bei einer Verurteilung ab einer hinterzogenen Summe von einer Million
Euro in der Regel eine Haftstrafe ohne Bewährung.