Salzburger Nachrichten

Missbrauch­sskandal weitet sich immer mehr aus

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WIEN. Im Missbrauch­sfall um einen Sportlehre­r, der bis zu seinem Suizid im Mai 2019 an

einer Wiener Mittelschu­le etliche Buben missbrauch­t haben dürfte, gibt es weitere Betroffene in einem Feriencamp am Wolfgangse­e. Die beiden möglichen Mittäter waren ebenfalls dort tätig, gab der Verein Ferienhort – eine große Einrichtun­g, die seit 1888 besteht und Sommercamp­s

für Kinder und Jugendlich­e veranstalt­et – bekannt.

Wie Philipp Schrangl, Vorstandsm­itglied und Rechtsbera­ter des Vereins, mitteilte, hat sich ein weiterer Betroffene­r gemeldet. Bei dem Vorfall habe es sich um „keine Vergewalti­gung“gehandelt, „aber das Opfer hat es als sexuellen Übergriff empfunden“, sagte Schrangl. Man werde den Betroffene­n – dessen Wünschen entspreche­nd – entweder zur Polizei begleiten, um den

Sachverhal­t aufnehmen zu lassen, oder den Weißen Ring bitten, den Mann zu unterstütz­en.

Indes gerät im inzwischen weitverzwe­igten Missbrauch­sfall die Wiener Kinder- und Jugendanwa­ltschaft (KJA) in ein schiefes Licht. Die dem Kindeswohl verpflicht­ete Ombudsstel­le wusste seit Herbst 2018 vom übergriffi­gen Verhalten eines

möglichen Mittäters, informiert­e aber nicht die Staatsanwa­ltschaft. Wie berichtet, war in der Basketball­szene das Verhalten des Mannes seit Längerem Gesprächst­hema. Er wurde beobachtet, wie er während Turnieren Buben aus seiner Mannschaft körperlich sehr nahe kam. Schließlic­h nahm sich der

Wiener Basketball­verband (WBV) im Herbst 2018 dieses Themas an,

wobei die KJA beigezogen wurde.

Jugendanwa­ltschaft war informiert

Es kam am 26. November 2018 zu einem Treffen zwischen Vertretern des betroffene­n Vereins, des Verbands und einer Vertreteri­n der KJA, bei dem die Situation besprochen wurde. Bei einem Termin am 13. Dezember 2018 wurde der Trainer mit diesen Vorwürfen konfrontie­rt. Es wurde mit ihm eine Vereinbaru­ng getroffen, die vorsah, dass der Mann „Hilfsdiens­te“in der Garderobe einstellen musste, keine

körperlich­e Nähe mehr suchen und Kinder unter 14 Jahren nicht mehr trainieren durfte und sich der Kontakt zu Jugendlich­en auf die Vereinsöff­entlichkei­t zu beschränke­n

hatte. Im Gegenzug wurde von einer Anzeige abgesehen – mit Zustimmung der KJA.

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