Leiche lag über Nacht auf Couch: Land regelt die Totenbeschau neu
SALZBURG. Eine 55-jährige Wienerin starb im Juni 2021 bei einem Besuch bei einer Bekannten in Salzburg auf deren Terrasse. Es
war bereits Abend – und daher kein städtischer Amtsarzt mehr für die vorgeschriebene Leichenbeschau im Dienst. Worauf die Leiche der Frau kurzerhand über Nacht auf der Couch der Salzburgerin liegen blieb. Dieser Fall hat
Anfang des Jahres für Aufsehen gesorgt, nachdem er über die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“öffentlich wurde.
Die Volksanwaltschaft übte scharfe Kritik an der Stadt. Es
müsse in solchen Fällen möglich sein, Alternativen zu finden. Entweder werde die Zuständigkeit bzw. Erreichbarkeit der Leichenbeschauärzte ausgeweitet oder das Land müsse das Gesetz ändern. Gesundheitsreferent LHStv. Christian Stöckl (ÖVP) hat
unmittelbar nach Bekanntwerden der Causa eine Neuregelung
in Aussicht gestellt – mit der entsprechenden Regierungsvorlage
befasst sich am Mittwoch der Landtag.
Bisher sieht das Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetz
vor, dass Tote bis zur Beschau an deren Sterbeort zu belassen sind. Das Gesetz soll nun darum ergänzt werden, dass ein Transport
vor der Totenbeschau in eine Leichenhalle
bzw. Leichenkammer dann zulässig ist, „wenn eine schriftliche ärztliche Bestätigung
vorliegt, in der der Eintritt des Todes festgestellt und weiters erklärt wird, dass keine Zweifel an einer natürlichen Todesursache
bestehen und der Tod nicht auf Grund einer meldepflichtigen Erkrankung eingetreten ist“.
Für diese Bestätigungen überlegte die Stadt mit externer Unterstützung ein Dienstrad während der Nachtstunden einzurichten, wenn sich die eigenen
Amtsärzte außer Dienst befinden. Dazu habe es „intensive Gespräche“mit der Ärztekammer,
mit Amtsärzten im Dienste der Polizei und mit Sprengelärzten umliegender Gemeinden gegeben, sagte Karl Schupfer, Sprecher der Stadt Salzburg. Man habe aber keine Ärztinnen und Ärzte gefunden, die zu solchen Diensten bereit gewesen wären.
Und bei der Stadt sieht man durch die Gesetzesänderung des Landes dafür auch keine Notwendigkeit. Dadurch sei sichergestellt, dass sich ein Vorfall wie jener aus dem Juni 2021 nicht mehr zutragen könne. „Wenn der Notarzt dort ist, wie es in dem Fall
war, der feststellt, dass es sich um einen natürlichen Tod handelt,
und damit feststellt, dass die Leiche in das Leichenschauhaus gebracht werden kann, dann ist das sichergestellt, was der Volksanwalt wollte.“
Stadt fand keine Ärzte für Nachtdienste