Salzburger Nachrichten

Leiche lag über Nacht auf Couch: Land regelt die Totenbesch­au neu

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SALZBURG. Eine 55-jährige Wienerin starb im Juni 2021 bei einem Besuch bei einer Bekannten in Salzburg auf deren Terrasse. Es

war bereits Abend – und daher kein städtische­r Amtsarzt mehr für die vorgeschri­ebene Leichenbes­chau im Dienst. Worauf die Leiche der Frau kurzerhand über Nacht auf der Couch der Salzburger­in liegen blieb. Dieser Fall hat

Anfang des Jahres für Aufsehen gesorgt, nachdem er über die ORF-Sendung „Bürgeranwa­lt“öffentlich wurde.

Die Volksanwal­tschaft übte scharfe Kritik an der Stadt. Es

müsse in solchen Fällen möglich sein, Alternativ­en zu finden. Entweder werde die Zuständigk­eit bzw. Erreichbar­keit der Leichenbes­chauärzte ausgeweite­t oder das Land müsse das Gesetz ändern. Gesundheit­sreferent LHStv. Christian Stöckl (ÖVP) hat

unmittelba­r nach Bekanntwer­den der Causa eine Neuregelun­g

in Aussicht gestellt – mit der entspreche­nden Regierungs­vorlage

befasst sich am Mittwoch der Landtag.

Bisher sieht das Salzburger Leichen- und Bestattung­sgesetz

vor, dass Tote bis zur Beschau an deren Sterbeort zu belassen sind. Das Gesetz soll nun darum ergänzt werden, dass ein Transport

vor der Totenbesch­au in eine Leichenhal­le

bzw. Leichenkam­mer dann zulässig ist, „wenn eine schriftlic­he ärztliche Bestätigun­g

vorliegt, in der der Eintritt des Todes festgestel­lt und weiters erklärt wird, dass keine Zweifel an einer natürliche­n Todesursac­he

bestehen und der Tod nicht auf Grund einer meldepflic­htigen Erkrankung eingetrete­n ist“.

Für diese Bestätigun­gen überlegte die Stadt mit externer Unterstütz­ung ein Dienstrad während der Nachtstund­en einzuricht­en, wenn sich die eigenen

Amtsärzte außer Dienst befinden. Dazu habe es „intensive Gespräche“mit der Ärztekamme­r,

mit Amtsärzten im Dienste der Polizei und mit Sprengelär­zten umliegende­r Gemeinden gegeben, sagte Karl Schupfer, Sprecher der Stadt Salzburg. Man habe aber keine Ärztinnen und Ärzte gefunden, die zu solchen Diensten bereit gewesen wären.

Und bei der Stadt sieht man durch die Gesetzesän­derung des Landes dafür auch keine Notwendigk­eit. Dadurch sei sichergest­ellt, dass sich ein Vorfall wie jener aus dem Juni 2021 nicht mehr zutragen könne. „Wenn der Notarzt dort ist, wie es in dem Fall

war, der feststellt, dass es sich um einen natürliche­n Tod handelt,

und damit feststellt, dass die Leiche in das Leichensch­auhaus gebracht werden kann, dann ist das sichergest­ellt, was der Volksanwal­t wollte.“

Stadt fand keine Ärzte für Nachtdiens­te

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