Jedes Haus bekommt fünf Klafter Brennholz
Angesichts der Energiekrise ist Holz als Brennmaterial wieder gefragt. Zum Glück verfügen rund 10.000 Liegenschaften in Salzburg über Holzbezugsrechte. Sie stammen aus dem 19. Jahrhundert, gelten auf immerwährende Zeit und sind immer
wieder die Ursache für Rechtsstreitigkeiten. Nicht
weil sie so wertvoll sind, sondern weil mit ihnen Stellvertreterkriege geführt werden. Da die Holz- und Weiderechte für einen bestimmten
Wald beziehungsweise eine Parzelle gelten, lassen sich
mit ihnen Projekte ausbremsen. Da wird dann ein Lifthäuschen bekämpft, weil die Schafe genau dort ein besonders feines Graserl finden.
Ursprünglich nahmen sich die Bauern aus einer Allmende das Holz, das sie benötigten. Im Laufe der Jahrhunderte eigneten sich die Grundherren diese Wälder an. Die Bauern konnten aber
weiter ihren Holzbedarf decken. Geregelt war das meist
nicht, und mit steigendem Holzbedarf kam es zu Konflikten
und zur Übernutzung.
Durch die Grundentlastung 1849 konnten die Bauern den
von ihnen bewirtschafteten Boden erwerben. Die lebenswichtigen Holzrechte regelte in der Folge ein Patent von Kaiser Franz Joseph vom 5. Juli 1853. Bauern ohne ausreichend eigenen Wald wurden eingeforstet. Das heißt, sie bekommen Holz
nach Bedarf aus fremdem Wald. Die belasteten Wälder in Salzburg gehören den Bundesforsten, den Saalforsten und der Familie Schwarzenberg.
Von 1858 bis 1889 kamen Beamte in die Dörfer und stellten
bei jedem Anwesen detailliert den Holzbedarf fest. So gab es
für ein Wohnhaus fünf Klafter Brennholz. Das sind rund 17 Raummeter. Dazu gab es Bau-, Zaun- und Brunnenholz. Auch die Modalitäten wurden genau
geregelt. In Salzburg entstanden so 7000 umfangreiche handgeschriebene Regulierungsurkunden, die bei der Agrarbehörde des Landes lagern. Verändert sich durch Kauf oder Verkauf eine Liegenschaft, muss der
Holzbedarf neu berechnet werden. Das macht die Salzburger
Agrarbehörde etwa 200 Mal im Jahr. Rechtsgrundlage sind die alten Urkunden.