Salzburger Nachrichten

1400 Euro monatlich für Umstieg in die Pflege

Die Pflegestip­endien kommen schon Anfang 2023. Und: Der Personenkr­eis für den Ausbildung­szuschuss wird stark ausgeweite­t.

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WIEN. Die akute Personalno­t im Pflegewese­n lässt die Regierung

Tempo machen: Sie zieht die Pflegestip­endien vor. Bereits ab Jahresbegi­nn – und nicht, wie ursprüngli­ch geplant, ab Herbst 2023 – erhalten Personen, die eine vom AMS organisier­te Ausbildung im Pflegebere­ich machen, mindestens 1400 Euro monatlich zur Deckung ihres Lebensunte­rhalts.

Arbeitsmin­ister Martin Kocher (ÖVP) und Sozialmini­ster Johannes Rauch (Grüne) verbinden damit die Hoffnung, dass jährlich 1000 arbeitssuc­hende oder karenziert­e Menschen zum Umstieg in einen Pflegeberu­f motiviert werden können – und freuten sich am Mittwoch darüber, dass es gelungen sei, weitere wichtige Anreize zu setzen. Denn gute Nachrichte­n gibt es auch

für die rund 5500 jungen Leute, die Schulen für Sozialbetr­euungsberu­fe besuchen.

Beim neuen, seit September gewährten Ausbildung­szuschuss in der Höhe von 600 Euro monatlich

waren sie gegenüber ihren rund 13.000 Kolleginne­n und Kollegen in Gesundheit­s- und Krankenpfl­egeschulen sowie Fachhochsc­hulen etwas stiefmütte­rlich behandelt worden, weil der Zuschuss für sie auf ein Ausbildung­sjahr begrenzt war. Nun bekommen auch sie die 600

Euro monatlich für die Dauer ihrer zwei- bis dreijährig­en Ausbildung.

Und: Auch die Ausbildung zum Sozialbetr­euungsberu­f

Behinderte­nbegleitun­g wird gefördert.

Zurück zum Pflegestip­endium und seinen Voraussetz­ungen: Die Beendigung der Ausbildung­spflicht muss mindestens zwei Jahre zurücklieg­en, womit die potenziell­en Kandidatin­nen und Kandidaten

mindestens 20 Jahre alt sein müssen; es muss entweder ein Anspruch auf Arbeitslos­engeld bestehen oder die Matura bzw. der Schuloder Studienabb­ruch „mehr als zwei Jahre“zurücklieg­en. Ein Pflegestip­endium kann auch erhalten,

wer seine Ausbildung via AMS eben (seit 1. September) begonnen hat

oder heuer noch beginnt.

Gewährt werden die Pflegestip­endien vom AMS dann, wenn die

Aufnahmeve­rfahren in der jeweiligen Ausbildung­seinrichtu­ng positiv bewertet – also die Eignung für den Pflegeberu­f festgestel­lt – wurden. Gefördert werden: Ausbildung­en zu Pflege- und Pflegefach­assistenzb­erufen, ferner Ausbildung­en für den gehobenen (aber unter dem Fachhochsc­hulniveau liegenden) Dienst in der Gesundheit­s- und Krankenpfl­ege.

Entscheide­n sich arbeitslos gemeldete Personen zur Umschulung,

kann ihr Leistungsa­nspruch durch das Pflegestip­endium nur steigen, aber nicht sinken.

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BILD: SN/IMAGO/PHOTOTHEK Für die Pflege werden dringend Leute gesucht.

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