1400 Euro monatlich für Umstieg in die Pflege
Die Pflegestipendien kommen schon Anfang 2023. Und: Der Personenkreis für den Ausbildungszuschuss wird stark ausgeweitet.
WIEN. Die akute Personalnot im Pflegewesen lässt die Regierung
Tempo machen: Sie zieht die Pflegestipendien vor. Bereits ab Jahresbeginn – und nicht, wie ursprünglich geplant, ab Herbst 2023 – erhalten Personen, die eine vom AMS organisierte Ausbildung im Pflegebereich machen, mindestens 1400 Euro monatlich zur Deckung ihres Lebensunterhalts.
Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) verbinden damit die Hoffnung, dass jährlich 1000 arbeitssuchende oder karenzierte Menschen zum Umstieg in einen Pflegeberuf motiviert werden können – und freuten sich am Mittwoch darüber, dass es gelungen sei, weitere wichtige Anreize zu setzen. Denn gute Nachrichten gibt es auch
für die rund 5500 jungen Leute, die Schulen für Sozialbetreuungsberufe besuchen.
Beim neuen, seit September gewährten Ausbildungszuschuss in der Höhe von 600 Euro monatlich
waren sie gegenüber ihren rund 13.000 Kolleginnen und Kollegen in Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sowie Fachhochschulen etwas stiefmütterlich behandelt worden, weil der Zuschuss für sie auf ein Ausbildungsjahr begrenzt war. Nun bekommen auch sie die 600
Euro monatlich für die Dauer ihrer zwei- bis dreijährigen Ausbildung.
Und: Auch die Ausbildung zum Sozialbetreuungsberuf
Behindertenbegleitung wird gefördert.
Zurück zum Pflegestipendium und seinen Voraussetzungen: Die Beendigung der Ausbildungspflicht muss mindestens zwei Jahre zurückliegen, womit die potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten
mindestens 20 Jahre alt sein müssen; es muss entweder ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen oder die Matura bzw. der Schuloder Studienabbruch „mehr als zwei Jahre“zurückliegen. Ein Pflegestipendium kann auch erhalten,
wer seine Ausbildung via AMS eben (seit 1. September) begonnen hat
oder heuer noch beginnt.
Gewährt werden die Pflegestipendien vom AMS dann, wenn die
Aufnahmeverfahren in der jeweiligen Ausbildungseinrichtung positiv bewertet – also die Eignung für den Pflegeberuf festgestellt – wurden. Gefördert werden: Ausbildungen zu Pflege- und Pflegefachassistenzberufen, ferner Ausbildungen für den gehobenen (aber unter dem Fachhochschulniveau liegenden) Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege.
Entscheiden sich arbeitslos gemeldete Personen zur Umschulung,
kann ihr Leistungsanspruch durch das Pflegestipendium nur steigen, aber nicht sinken.