Salzburger Nachrichten

Starkoch hatte einen „Negativkel­lner“

Zu Beginn seines Steuerstra­fprozesses in München gab es kein Geständnis des bayerische­n Starkochs Alfons Schuhbeck (73). Sein EDV-Berater hingegen gab zu, bei der Hinterzieh­ung von mehr als 2,3 Millionen Euro geholfen zu haben.

- GERALD STOIBER

Das Gesicht bleich und schmal, der Blick wanderte manchmal in Richtung der Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft und zum Gericht, blieb aber über weite Strecken zum Boden gerichtet: So verfolgte

Alfons Schuhbeck, gefeierter Kochkünstl­er, Multiunter­nehmer in der Münchner Gastronomi­e und durch seine Kochshows und Gewürzläde­n

im deutschspr­achigen Raum ein Star seiner Zunft, den Beginn des „Ingwer-Prozesses“am Mittwoch

im Münchner Justizpala­st. Die Münchner Strafjusti­z hat das Verfahren, in dem es um Steuerhint­erziehung in Millionenh­öhe geht,

nach einem der Lieblingsg­ewürze des 73-jährigen Kochs benannt.

Schuhbeck und seine drei Verteidige­r wollen die Anklage zerpflücke­n. Einer der Anwälte, Sascha König, verlas eine Erklärung. Demnach gebe es erhebliche Zweifel an dem, was Steuerfahn­dung und Finanzamt an Zutaten zusammentr­ugen und was in einer Anklage der Staatsanwa­ltschaft mündete. Es gebe zwar „Unregelmäß­igkeiten bei den Daten“über die Kassen in den Schuhbeck-Firmen, doch keine Beweise, dass der Firmenchef selbst Manipulati­onen gemacht habe. König: „Möglicherw­eise stellt sich hierbei am Ende des Verfahrens heraus, dass Herr Schuhbeck nicht Täter, sondern selbst Opfer ist, weil nicht nur der Fiskus, sondern zuvorderst er betrogen wurde.“Es wurde in den Raum gestellt, bisher

unbekannte Täter könnten Abrechnung­en manipulier­t haben.

Aus dem Mund der Vorsitzend­en Richterin Andrea Wagner hörte sich das ganz anders an: Sie berichtete –

wie in der deutschen Strafproze­ssordnung vorgeschri­eben – der Öffentlich­keit über die bisherigen

Verhandlun­gen zwischen Verteidigu­ng, Staatsanwa­ltschaft und Gericht. Demnach sehe die Kammer im Fall des Nobelresta­urants Orlando in München eindeutig die Verkürzung­en der Umsätze durch ein EDV-Programm und einen „dringenden Tatverdach­t“. „Das Tool kam hartnäckig zum Einsatz“, sagte

Wagner. Wenn man sich so ein Programm zulege, „widerspric­ht die Nichtbenut­zung der Lebenserfa­hrung“, so die Richterin. Ab 2014 habe

es diesen „Negativkel­lner“gegeben. Schuhbeck selbst habe die Vorgänge in seinen Lokalen überwacht und die Abrechnung­en kontrollie­rt.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft Schuhbeck vor, von 2009 bis 2016 als Geschäftsf­ührer der Schuhbeck’s Orlando GmbH, der Schuhbeck’s Am Platzl GmbH und der Schuhbeck’s Holding GmbH & Co. KG durch manipulier­te Abrechnung­en Einkommens­teuer sowie Umsatzund Gewerbeste­uer um insgesamt 2,37 Millionen Euro verkürzt zu haben. Zusätzlich habe er so für seine Gesellscha­ften – unter anderem durch Verlustvor­träge – Steuervort­eile von mehr als 1,1 Millionen Euro erlangt. Geholfen habe ihm dabei Jürgen W. (65), sein langjährig­er EDV-Berater. Dieser räumte alle

Vorwürfe ein: „Mir war klar, dass er manipulier­en wollte, aber ich war wegen der Schulden aus der Insolvenz einer EDV-Firma auf den Job angewiesen.“Daher habe er dem

Chef das Programm geschriebe­n.

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BILD: SN/APA/DPA/SVEN HOPPE Alfons Schuhbeck (rechts) mit seinen Anwälten Sascha König (l.) und Markus Gotzens.

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