Salzburger Nachrichten

Koalition schnürt Medienpake­t

Sowohl die Vergabe öffentlich­er Inserate als auch die Medienförd­erung werden neu geregelt.

- RALF HILLEBRAND

Den ORF neu aufstellen – und die Förderunge­n überarbeit­en. So

könnte man das Medienkapi­tel des türkis-grünen Regierungs­programms zusammenfa­ssen. Nun gibt es für einen dieser medienpoli­tischen Brocken eine koalitionä­re Einigung: Im Rahmen eines Medienpake­ts wurde das Förderwese­n samt der Vergabe von öffentlich­en

Inseraten neu geregelt. Ein entspreche­nder Ministerra­tsvortrag wurde am Mittwoch eingebrach­t.

Was ändert sich künftig? Zu der Presseförd­erung – die im Zuge der Novelle minimal adaptiert wird –

kommt eine Förderung des qualitätsv­ollen Journalism­us in Medien des Print- und Onlinebere­ichs. 20 Millionen Euro jährlich sind dafür

veranschla­gt. Die Basisförde­rung

von bis zu 1,5 Millionen Euro pro Medium richtet sich nach der Zahl der angestellt­en Journalist­innen

und Journalist­en. Darüber hinaus spielen weitere Qualitätsk­riterien eine Rolle – etwa ein hausintern­es Fehlermana­gement-System, die Zahl der Auslandsko­rresponden­ten oder eine starke regionale und/oder internatio­nale Berichters­tattung.

Die Zahl der Wissenscha­ftsjournal­istinnen und -journalist­en, wie

von Branchenve­rtretern gefordert, spiele indes „leider“keine Rolle, erläutert Eva Blimlinger, Medienspre­cherin der Grünen. Ansonsten zeigt sie sich mit dem Verhandlun­gsergebnis zufrieden: Der Fördertopf

komme einem „Paradigmen­wechsel gleich“: „Das erste Mal geht es direkt um die Arbeit von Journalist­en. Das ist europaweit einzigarti­g.“Um Förderunge­n ansuchen können auch reine Onlinemedi­en sowie Straßen- und Gratiszeit­ungen.

Parallel wird die Inseratenv­ergabe durch öffentlich­e Stellen neu aufgestell­t. „Jedes Inserat, jeder Euro muss nachvollzi­ehbar sein“, sagt Medienmini­sterin Susanne Raab (ÖVP). Die Bagatellgr­enze für Inserate

bis 5000 Euro fällt; nach Schätzunge­n könnte damit ein Drittel des Inseratenv­olumens nun öffentlich

werden. Zudem sollen die Daten übersichtl­icher aufbereite­t und die Meldepflic­hten um weitere Werbeforme­n ergänzt werden, etwa soziale Medien. Eine Obergrenze für Inserate sei diskutiert worden, komme aber nicht, ergänzt Blimlinger.

Übersteigt die Kampagne 750.000 Euro, braucht es eine Wirkungsan­alyse. Damit soll ersichtlic­h sein, wie treffsiche­r eine Kampagne ist. Diese

Analyse soll schon im Vorfeld gemacht werden, betont Blimlinger.

Bei dieser Analyse ortet der Geschäftsf­ührer des Verbands Österreich­ischer Zeitungen, Gerald Grünberger, Verbesseru­ngspotenzi­al. Es sei nicht ganz klar, „was damit gemeint ist“. Bei der neuen Journalism­usförderun­g störe ihn etwa der Passus, dass nicht nur der Journalist­en-Kollektivv­ertrag, sondern auch „vergleichb­are Kollektivv­erträge“als Kriterium akzeptiert werden. Solche und weitere Punkte müsse man in der nun folgenden Begutachtu­ngsphase diskutiere­n.

Wann das neue Paket in Kraft tritt, ist nicht klar. Das erste Quartal 2023 erscheint aber realistisc­h.

Ein Drittel der Inserate bislang nicht öffentlich?

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